@kiki1962@Warhead@Merlina@proroboter@IrreBlütenfee@Jimmybondy@def@pyramiden@KcEin denkwürdiges Urteil: Zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte wird ein Mensch verurteilt, obwohl ihm nicht eine einzige konkrete Straftat zur Last gelegt und nachgewiesen wird.
Das Landgericht München sagt Folgendes: Wir können Demjanjuk keine konkrete Straftat nachweisen. Wir wissen auch nicht, ob er aus eigenem Antrieb gehandelt hat oder unter Zwang, weil er sein eigenes Leben retten wollte. Aber er war in der Funktion eines Wachmanns in Sobibor und als solcher MUSS er sich in irgendeiner Weise der Beihilfe zum
Mord schuldig gemacht haben. Auch dann, wenn er unter Zwang gehandelt hat, denn es wäre seine Pflicht gewesen, sein eigenes Leben zu riskieren und zu fliehen oder sich zu widersetzen.
Okay.
Schauen wir uns mal an, wer alles an der Tötungsmaschinerie in Sobibor und anderswo beteiligt war:
Zur Dauerbesetzung eines Vernichtungslagers gehörten:
20-30 SS-Leute, die den Massenmord organisiert haben
80-120 osteuropäische Kriegsgefangene, die von den Nazis zur Beihilfe gezwungen wurden
300-1000 Juden, die von den Nazis zur Beihilfe gezwungen wurden
Ich differenziere noch genauer, quasi eine Hierarchie der Verantwortung, alle u.g. Gruppen und Einzelpersonen waren, ob freiwillig oder gezwungen, am Massenmord beteiligt:
1. Hitler
2. Himmler
3. Lagerkommandant
4. SS-Offiziere
5. SS-Unteroffiziere
6. SS-Wachmänner, Soldaten
7. Ukrainischer (osteuropäischer) Oberaufseher
8. Ukrainischer Aufseher
9. Ukrainischer Wachmann (Demjanjuk)
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10. Goldjuden
11. 2-Wochen-Juden
Eine Erläuterung zu 10. und 11. : Der Begriff "Goldjude" stammt nicht von mir, sondern von anderen jüdischen Häftlingen: "Goldjuden" waren dauerhaft in den Vernichtungslagern tätig, sie haben sich dieses Privileg durch besondere Loyalität zu den Nazis erarbeitet und waren dementsprechend bei den anderen jüdischen Häftlingen gehaßt und gefürchtet.
Der Begriff " 2- Wochen - Juden" stammt von mir: Ich meine hiermit die zigtausenden von Juden, die von den Nazis zu Hilfstätigkeiten gezwungen worden sind, und die im Durchschnitt alle zwei Wochen von den Nazis vergast und durch ander Juden ersetzt worden sind.
Alle die o.g. Gruppen und Einzelpersonen waren am Massenmord direkt oder indirekt, freiwillig oder unfreiwillig, beteiligt.
Um gleich jeglichen Mißverständnissen vorzubeugen: Ich mache definitiv KEINEN EINZIGEN JUDEN für irgendetwas verantwortlich (es sei denn, man könnte irgendjemandem ein konkretes Verbrechen nachweisen). Im Gegenteil : Die wenigen Juden, die den Holocaust überlebt haben, haben oft ein sehr schweres Schicksal zu tragen: Sie wurden von den Nazis gezwungen, ein Teil der Vernichtungsmaschinerie an ihren eigenem Volk zu sein. Und sie haben es getan, um ihr eigenes Leben zu retten. Nicht heldenhaft, aber menschlich: Die meisten Menschen hätten genauso gehandelt. Opfer, NICHT Täter.
Was ich nun nicht verstehe ist Folgendes: Das Landgericht München zieht , wie von mir oben angedeutet, eine dicke, fette, schwarze Trennlinie zwischen Gut und Böse, zwischen Täter und Opfer: ALLE oberhalb der Trennlinie, alle von mir unter 1.-9. Genannten, sind AUTOMATISCH schuldig der Beihilfe zum Massenmord. Auch wenn man ihnen keine einzige Tat nachweisen kann, auch wenn man nicht weiß, ob sie freiwillig oder unter Zwang gehandelt haben. ALLE unterhalb der Trennlinie sind automatisch unschuldig.
1. - 9. Schuldig, Böse, Täter, Massenmörder, 5 Jahre Knast mindestens.
10., 11. Unschuldig, Gut, Opfer, Anrecht auf Mitgefühl und Entschädigung.
Zum ersten Mal in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte verzichtet ein Gericht darauf, einem Angeklagten eine Tat konkret und persönlich nachzuweisen. Stattdessen urteilt das Hohe Gericht nach Gruppen-, Volks- oder gar "Rassen"zugehörigkeit:
Deutsche und Osteuropäer, die von den Nazis zur Beihilfe bei der Judenvernichtung gezwungen wurden, sind immer automatisch schuldig, auch wenn man ihnen weder eine konkrete Tat noch Freiwilligkeit nachweisen kann.
Juden, die von den Nazis zur Beihilfe bei der Judenvernichtung gezwungen wurden, werden -zurecht!- nicht einmal angeklagt.
Das ist Rassismus. Das Landgericht München verurteilt nicht aufgrund von nachgewiesener persönlicher Schuld, sondern aufgrund von Gruppen-, Volks-, oder "Rassen"zugehörigkeit.
Deutsche, Ukrainer, Osteuropäer : Schuldig
Juden: Unschuldig