Zitat aus :
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,ub4hqwqmheayq31h~cm.aspBei dem Prozess in München geht es aber nicht nur um Schuld oder Unschuld des Angeklagten Ivan Demjanjuk, es geht auch um die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechen. Deutsche SS-Männer mit einem vergleichbaren Rang wie Demjanjuk, die in Sobibor oder in anderen Vernichtungslagern Dienst taten, wurden von westdeutschen Gerichten nur dann verurteilt, wenn ihnen konkrete Mordtaten oder die Teilnahme an Exzessen nachgewiesen werden konnten. Sonst wurden sie freigesprochen.
Im Fall des Ivan Demjanjuk ist die Beweislage dünn, das räumen sogar die Ermittler der Zentralen Stelle ein. Der SS-Ausweis Demjanjuks und Verlegungslisten sind die einzigen Beweise und die zeigen nur, dass Demjanjuk 1943 in Sobibor war, nicht, dass er dort eigenhändig getötet hat. Der Niederländer Christiaan F. Rüter, einer der profiliertesten Kenner der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Deutschland, hält eine Verurteilung Demjanjuks deshalb für sehr unwahrscheinlich.
Christiaan F. Rüter: "... es ist mir völlig schleierhaft, wie irgend jemand, der die deutsche Rechtsprechung bis jetzt kennt, meinen kann, dass man ... Demjanjuk bei dieser Beweislage verurteilen kann."
Folgt das Gericht der jahrzehntelangen Rechtspraxis in der Bundesrepublik, kann es Demjanjuk aufgrund dieser Beweislage nicht verurteilen. Tut es das doch, dann verstößt es gegen das Gleichheitsprinzip und die deutsche Justiz muss sich fragen lassen, warum all die anderen NS-Täter nicht verurteilt wurden. Wird Demjanjuk aber freigesprochen, wird sie viel Kritik einstecken müssen für den fragwürdigen und außerhalb Deutschlands immer wieder kritisierten schonenden Umgang mit NS-Tätern.
Christiaan F. Rüter: "Wird verurteilt, dann frag ich, wo sind die tausend deutschen KZ-Bewacher? Wird nicht verurteilt, dann wird klar, dass alle Deutschen noch Nazis sind. Dieses Verfahren kannst du politisch nicht gewinnen." Damit scheint ein Verlierer des Prozesses bereits festzustehen: die deutsche Justiz.
Warum aber hat die Zentrale Stelle die Ermittlungen gegen Demjanjuk vorangetrieben und sie an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, obwohl sie davon ausgehen musste, dass die Beweise nach der bisherigen Rechtspraxis für eine Verurteilung nicht ausreichen würden?
Weil es keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" gebe und sich Demjanjuk deshalb vor Gericht verantworten müsse, so eine Vertreterin der Zentralen Stelle. Kirsten Goetze: "Da gab es andere Verfahren, die vielleicht nicht ... meinem Rechtsverständnis entsprechend abgeschlossen worden sind. Es würde dann sicher auch die Frage aufwerfen, ist es gerecht, wenn man Ivan Demjanjuk nicht verfolgen würde. Er hat, um das juristisch auszudrücken, keinen Anspruch ... auf eine Gleichheit im Unrecht."
Der Rechtsexperte Christiaan F. Rüter sieht noch einen anderen Grund. Für ihn ist die Zentrale Stelle im Jahr ihres 50-jährigen Bestehens in Schwierigkeiten. In den letzten 20 Jahren sei den Ludwigsburger Ermittlern, die Jahrzehnte erfolgreich nach NS-Tätern gesucht hatten, kein wirklich großer Fisch mehr ins Netz gegangen. Weil die meisten NS-Täter mittlerweile gestorben seien, hätten sie Probleme, ihre Behörde zu legitimieren.
Deshalb, so Rüter, hätte die Zentrale Stelle den Fall des kleinen Wachmannes Ivan Demjanjuk genutzt, um rechtzeitig zur Feier ihres 50-jährigen Bestehens noch einmal groß in die Schlagzeilen zu kommen. Dass Demjanjuk immer noch der Ruf anhaftet, "Ivan der Schreckliche" zu sein, sei da gerade recht gekommen.
Christiaan F. Rüter: "Die Zentrale Stelle braucht einen Posaunenstoß, um davon abzulenken und ihr 50-jähriges Bestehen zu feiern. Dazu ist Demjanjuk ungewöhnlich geeignet, denn anders als all die kleinen deutschen Demjanjuks und die kleinen ukrainischen Demjanjuks, die unbehelligt in der Bundesrepublik leben, klebt an diesem Demjanjuk noch immer "Ivan der Schreckliche", obwohl er es nicht war." Damit ist der Prozess gegen Ivan Demjanjuk auch zum Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Zentralen Stelle geworden.