ich finde das urteil ebenfalls gerecht. sogar ich als EU ausländer mit aufenthaltserlaubnis und arbeitserlaubnis kann bei verstoss gegen das deutsche gesetz ausgewiesen und abgeschoben werden.
ein niederlassungstitel ist keine dauerhafte aufenthaltserlaubnis, sondern eine erweiterung von einer duldung und daran sind nun mal verhaltensregeln und gesetze gekoppelt; somit ist er ausländer eines ncht EU landes. was hat somit der deutsche staat, der dann die kosten aufbringen müsste, damit zu tun?
@informerbeim zuständigen ausländeramt unterschreibt man entsprechende dokumente. wenn man sie nicht versteht, dann hat man das recht, einen dolmetscher hinzuzuziehen und unwissenheit schützte bisher noch nie vor strafe.