Türke zu Recht wegen Drogendelikten ausgewiesen
10.03.2009 um 13:31Ein wegen schwerer Straftaten verurteilter Ausländer darf auch dann abgeschoben werden, wenn er bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebt. Dies entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Beschluss.
In dem vorliegenden Fall war ein seit 1973 in Deutschland lebender Türke im Jahr 2006 wegen Drogendelikten und Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und sofort ausgewiesen worden. Der Ehemann und mehrfache Vater besaß eine Niederlassungserlaubnis.
Das Gericht erläuterte, die Ausweisung des Verurteilten sei nicht unverhältnismäßig gewesen. Er müsse die Trennung von seiner Familie in Kauf nehmen, da die begangenen Drogendelikte zu den besonders schweren Straftaten zählten. Zudem habe er nach Einschätzung der Justizvollzugsanstalt »wenig Problem- und Schuldbewusstsein« erkennen lassen, so dass die Gefahr bestehe, dass er wieder straffällig werde.
http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Rheinland/artikel.php?id=50101
Herzlich Willkommen Rechtsstaat BRD!
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Ich hoffe, das der "Türke" Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird!
In dem vorliegenden Fall war ein seit 1973 in Deutschland lebender Türke im Jahr 2006 wegen Drogendelikten und Waffenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und sofort ausgewiesen worden. Der Ehemann und mehrfache Vater besaß eine Niederlassungserlaubnis.
Das Gericht erläuterte, die Ausweisung des Verurteilten sei nicht unverhältnismäßig gewesen. Er müsse die Trennung von seiner Familie in Kauf nehmen, da die begangenen Drogendelikte zu den besonders schweren Straftaten zählten. Zudem habe er nach Einschätzung der Justizvollzugsanstalt »wenig Problem- und Schuldbewusstsein« erkennen lassen, so dass die Gefahr bestehe, dass er wieder straffällig werde.
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