Anscheinend ermangelt es an Aufmerksamkeit beim Lesen meiner Beiträge, denn sonst hätte ich diese Reaktion nicht erwarten müssen.
1. Ich würde es stark bezweifeln.
Wenn ich behaupte, dass der gewöhnliche(!) Nachrichtenkonsument kein kritischer Intellektueller sei, dann leitet sich das aus verschiedenen Gründen her
I. bemesse ich den Intellekt eines Menschen nicht nach seinem Bildungsweg, sondern nach seinem rationalen Verständnis und seinem kritischen Bewusstsein, was ich nur bei wenigen erkennen kann. Daraus resultiert, dass die meisten, demnach die Mehrheit, demnach die gewöhnlichen Medienkonsumenten, als Gegenteil zu verstehen sind und daher nicht als Intellektuelle.
II. ist es selbst unter der Annahme, ich würde Intellektuelle mit Absolventen eines Studiums gleichsetzen, ein Fehlschluss, wenn man meint, dass sie die einzige andere Fraktion neben der breiten Masse der Informierten stellen würden. Zum Beispiel bestünde ja noch das kritische Bürgertum, wobei es einen Zusammenschluss von hinterfragenden Besitzern des Bürgerrechts darstellt. Ist 1 zwangsläufig gleich y, wenn es ungleich x ist?
Daher spiegelt sich in den Aussagen lediglich meine Meinung wieder, die nicht die Absicht hat, beleidigend zu wirken.
2. Was den vierten Punkt angeht, so überprüfe ich lediglich, ob sich folgende deiner Aussagen auf ein Fundament stützt, welches notwendig wäre, damit es rechtmäßig die Form eines Arguments erlangt.
"Wenn man die Aufzählung von Horten nimmt
@Aineas, kann ich schon sagen, das ein großteil der Bevölkerung davon weis und genausogut die Vorstellung davon besitzt, welch Schandtaten man damit vollziehen kann."
Und nun frage ich dich, wo nur ein Teil der Maßnahmen gesetzlich verankert ist, um zu ersehen, als wie stichhaltig sich deine Behauptung herausstellt. Bislang bleibt mir in dieser Hinsicht nichts anderes übrig, als mich zu gedulden.
"Ich schreibe nicht über essenzielle Kenntnisse, sondern über die Erkenntnis der breiten Bevölkerung und deren Wissen über die Manipulation von technischen Installationen zum Zwecke der Überwachung. "
Und nur um mich des Interesses und der guten Diskussion wegen zu erkundigen, wie wahrheitsgemäß das ist, was du darüber verfasst, bitte ich dich um eine Auskunft.
3. Haben sich die Aussprüche gegenüber den Injurien nicht auf die Ignoranz bezogen, sondern auf das Übrige, was eigentlich unschwer zu entnehmen gewesen sein dürfte. Sich anzumaßen eine Person der Ignoranz zu bezichtigen, ob der Vernachlässigung der zweifelhaften Pflicht, einer noch nicht belegten These einen Wert beizumessen, hat doch den Anschein der Vorschnelle.