Clinton: Wir könnten Iran völlig vernichten
24.04.2008 um 23:54
Gut, hier etwas, zwar nich Iran aber Saudi Arabien, bin mir aber sicher, dass im Iran selbe Sitten herrschen, und wenns mit Korruption zu tun hat, egal, der Sinn bleibt erhalten.
Wenn in Saudi-Arabien eine vergewaltigte Frau Anzeige erstattet, wird sie oft wegen «Unzucht» inhaftiert - falls sie nicht schon von ihren männlichen Verwandten vorher umgebracht wurde. Die Anzeige gilt als Geständnis. Dem Opfer drohen Auspeitschung oder Steinigung. Es reicht schon der Verdacht einer ausserehelichen Beziehung, auch nur ein Blick kann das mörderische Geschehen auslösen.
http://mitglied.lycos.de/focusfrauen/Starfrecht.htm
Das Steinigen von Frauen im Iran
Seit Beginn der Mullah-Herrschaft wurden Hunderte von Frauen verschiedensten Alters zu Tode gesteinigt und werden es noch immer.
Aus dem Bericht des UN-Beauftragten für den Iran geht hervor, dass die Behörden versuchen, die Tatsache der Steinigung herunterzuspielen, so als komme sie nur in abgelegenen und rückständigen Gegenden vor. In Wirklichkeit ist das Regime für diese Terrorakte verantwortlich.
Grausame Strafen und die Todesstrafe finden aufgrund von Gesetzen der islamischen Republik statt.
Es gibt auch eine gesetzliche Bestimmung, wonach ein Steinigungsopfer, dem es noch gelingt, sich zu befreien (Männer bis zu den Hüften, Frauen bis zum Hals eingegraben), frei sein soll. Die Frau hat praktisch keine Chance zu entkommen.
Der Iran hat das Internationale Abkommen über zivile und politische Rechte unterzeichnet: Artikel 6 (2) heisst: "Die Todesstrafe kann nur für die schlimmsten Verbrechen gemäss dem Gesetz verhängt werden, das zur Zeit, als das Verbrechen begangen wurde, in Kraft war."
Interessanterweise schliessen Delikte, für die das Gesetz von Hodoud die Todesstrafe vorsieht, nicht Mord oder schwere Körperverletzung ein. Aber Ehebruch ist in den extrem patriarchalen islamistischen Gesellschaften ein schweres todeswürdiges Verbrechen.
Das oberste Gericht in Teheran ist für alle Hinrichtungsbefehle und Steinigungsurteile zustäbdig. Sie bedürfen seiner Zustimmung, egal wo sie erlassen worden sind. Das Regime kann also nicht die Verantwortung dafür zurückweisen.
Wenn es einer Frau einmal wunderbarerweise gelingt, sich während der Steinigung zu befreien, .wird sie wieder eingefangen und erschossen. Hier hält man sich also nicht an das "Gesetz".
Am 10. August 1994 gelang es einer Frau in Arak, deren Kinder bei der Steinigung zusehen mussten, sich zu befreien, nachdem ihr schon beide Augen ausgerschlagen waren. Als sie wegrennen wollte, fingen die Wächter des Regimes sie wieder ein un erschossen sie.
Dasselbe gelang 1989 einer Frau in Qom, mit demselben Ausgang.
Der oberste religiöse Richter von Qom, Mullah Karimi, rechtfertigte den Mord gegenüber der Zeitung Ressalat newspaper:
"Im allgemeinen fordern gesetzliche und religiöse Bestimmungen über eine Person, die zur Steinigung verurteilt wird, ihre Steinigung, wenn ihre Schuld aufgrund von Zeugenaussagen bewiersen ist. Selbst wenn sie mitten in der Durchführung der Steinigung entkommen sollte, muss sie zurückgebracht und zu Tode gesteinigt werden."
Es gibt noch weitere Brutalitäten neben der Steinigung. So wurde zum Beispiel im Mai 1990 in Neyshabour (Nordost-Iran) eine Frau, die des Ehebruchs angeklagt war, von einem zehn Stock hohen Gebäude gestürzt. Die Exekution wurde öffentlich durchgeführt.
Innerhalb Irans werden die Hinrichtungen gross verkündet, im Ausland werden sie schlichtweg abgestritten.
So antwortete Rafsanjani in einem Interview mit "Le Figaro" vom 10. September 1994, auf die Frage "Werden Frauen, die des Ehebruchs angeklagt sind, gesteinigt im Iran?" mit: "Nein, solche Dinge gibt es nicht im Iran. So etwas wird fabriziert, um uns zu schaden."
Auch die von Khatami zur Vize-Präsidentin ernannte Massoumeh Ebtekar, vermeidet es, sich zur Steinigung zu äussern. Von ausländischen Medien befragt, streitet sie die Verantwortung der Regierung dafür ab.
Während des Freitagsgebets im Mai 1998 in der Provinzhauptstadt von Kermanshah (der grössten Stadt in Westiran) hatte Mullah Zarandi das Folgende zu sagen zur Notwendigkeit, Steinigungen durchzuführen:
"Die Sicherheitskräfte müssen mehr Präsenz zeigen in der Gesellschaft. Um ein Exempel zu statuieren für andere, sollte die Gerichtsbarkeit auch einige von denen, die gewählt werden, zu den städtischen Plätzen bringen und ihre Hände amputieren. Sie sollten auch eine Reihe von Steinigungen erleben. Ich verspreche, dass die Gesellschaft verbessert wird.
Amnesty International berichtet vom Fall einer Frau im Iran, die am 11. August 1997 öffentlich gesteinigt und für tot gehalten wurde. Sie erwachte in der Leichenhalle und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Amnesty setzte sich dafür ein, dass sie nicht ein zweites Mal gesteinigt wurde. Ihr weiteres Schicksal ist uns nicht bekannt.
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