hier ein paar ergänzungen aus dem wwnet
Blut-Noske (SPD) ließ aufständische Arbeiter 1919 niederschießen,
will Merkel ihm nacheifern - diesmal europaweit?
zitiert aus:
http://www.n-tv.de/782267.htmlMerkel für EU-Armee
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich für den Aufbau einer gemeinsamen europäischen Armee ausgesprochen. "In der EU selbst müssen wir einer gemeinsamen europäischen Armee näher kommen." (...) Erneut warb Merkel für das in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte Projekt einer EU-Verfassung.
(...) sagte Steinmeier der Deutschen Presse-Agentur. "Unser Ziel ist es, dass im Jahr 2009 ein neuer Vertrag existiert, auf dessen Grundlage dann die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden können."
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zitiert aus:
http://www.lsg.musin.de/Geschichte/geschichte/lkg/rev-19-Analyse.htm (Archiv-Version vom 18.08.2007)Verordnung Noskes vom 3. März 1919
§2 1. Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind verboten, alle öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen bedürfen meiner Genehmigung.
2. Öffentliche Aufzüge sowie Ansammlungen und Zusammenrottungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind verboten.
§3 Das Erscheinen neuer Zeitungen unterliegt meiner Genehmigung.
§4 Die Befolgung vorstehender Anordnungen wird nötigenfalls mit Waffengewalt erzwungen.
§5 Für das Gebiet des Belagerungszustandes werden außerordentliche Kriegsgerichte eingesetzt.
Noskes Generalverordnung vom 25. Juni 1919
Die Aufstände in Hamburg, die Wühlereien und schweren Streikausschreitungen in Berlin und anderen Orten veranlassen mich zu folgendem Befehl:
Aufstände sind mit allen Mitteln schnellstens niederzuschlagen, wenn nötig unter rücksichtsloser Anwendung von Waffengewalt.
Bei Streiks in gemeinnützigen Betrieben, deren Fortführung für die Allgemeinheit lebensnotwendig ist, kann mit militärischen Machtmitteln der Betrieb aufrecht erhalten werden. Die Freiheit der Arbeit ist überall zu schützen.
Bei Streiks auf Eisenbahnen ist die Durchführung der notwendigsten Transporte nötigenfalls unter Anwendung von Waffengewalt zu erzwingen.
Ich behalte mir vor, gegen Aufständische das verschärfte Standrecht zu verhängen.
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kopiert aus:
http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/2334/35/ (Archiv-Version vom 27.09.2007)EU-Verfassung sieht Schiessbefehl vor
„um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"
von Peter Weinfurth , 21.03.2007
Angela Merkel will ihre Ratspräsidentschaft nutzen, um in Geheimverhandlungen die EU-Verfassung gegen den Willen und ohne Befragung der Bevölkerung einzuführen. Diese sieht einen Schiessbefehl gegen "Aufständische" vor.
In dieser EU-Verfassung heißt es
‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘
Jedoch gilt das nicht bei einer Reihe von Ausnahmen.
Aufruhr oder Aufstand:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"
Was aber ist Aufruhr ? Eine unangemeldete Antifademo ? Eine Besetzung der Rheinbrücken durch streikende Arbeiter ? Da der Begriff „Aufruhr" beliebig interpretierbar ist gibt diese Verfassungsbestimmung der Regierung das Recht auf einen Schießbefehl gegen Demonstranten und alle Menschen, die sich gegen die fortschreitende Verarmung und Entrechtung zur Wehr setzen.
Wie leicht es ist durch eine willkürliche Begriffsinterpretation Rechtsbeugungen jeder Art zu legitimieren macht der sogenannte „Krieg gegen den Terror" deutlich:
Völkerrechtswidrig wird der Irak überfallen und mit 150000 offiziellen Truppen und 120000 bezahlten Söldnern ein Terrorregime errichtet. Der - durch das Völkerrecht legitimierte - Widerstand gegen die Besatzer hingegen wird als Terror diffamiert und Demonstrationen und Versammlungen zur Unterstützung dieses Widerstandes hierzulande gelten als Terrorunterstützung und Aufruhr gegen den Schießbefehl erteilt werden kann.
Flüchtende:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern"
Auch diese Bestimmung gibt der Staatsgewalt jederzeit das Recht, flüchtende Demonstranten zu töten, die sich ihrer Festnahme entziehen wollen.
Generell im Kriegsfall:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden"
Hier wird die Bestimmung des Grundgesetzes in Art. 102 ‘Die Todesstrafe ist abgeschafft´ komplett aufgehoben. Im Krieg ist laut EU-Verfassung die Todesstrafe erlaubt.
Diese „Ausnahmebestimmungen" führen zu einem Zustand, bei dem bei Gericht Niemand zum Tode verurteilt werden kann, außergerichtlich hingegen Hinrichtungen jederzeit möglich sind.
Im Zweifelsfall handelte es sich um flüchtende Aufständische.
Außerdem befinden wir uns laut Bush bereits sowieso im Krieg. Im Krieg gegen den Terror.
Und im Krieg ist die Todesstrafe auch per Standgericht von der EU-Verfassung erlaubt.