@borodoborodo schrieb:Da hatte er nur ein kurzes Grinsen im Gesicht und sagte sinngemäß, dass ein Legionär auch mit schmerzendem Knöchel ins Feld ziehen würde.
Das meinte ich mit meiner Aussage: "Wegen einem verstauchten Knöchel aufzuhören ist bei der Legion absolut keine Entschuldigung".
borodo schrieb:Ich bin somit nicht freiwillig gegangen, sondern wurde nach Hause geschickt, weil der Sporttest nicht bestanden wurde.
Wie ich bereits geschrieben habe, wenn man einen Test nicht besteht (wobei die Gründe hierfür egal sind) macht ein erneutes Vorstellen keinen Sinn.
@roadcaptain roadcaptain schrieb:"Doch am Morgen vor dem Cooper Test bin ich leider auf dem Weg zur Küche umgeknickt (es war auf dem Weg zum Frühstück noch sehr dunkel). Der Asphalt von den Unterkünften zur Küche war wirklich sehr schlecht, viele Wurzeln suchten einen Weg durch den Asphalt"
dazu kann ich nur sagen - sowas passiert einem Soldaten nicht.
Ist das wirklich deine Meinung oder habe ich das jetzt falsch verstanden ?
Warum kann sich ein Soldat nicht mal einen Knöchel verstauchen ?
roadcaptain schrieb:Ich war - ist schon länger her - als SAZ 2 bei der Bundeswehr und einem Wehrpflichtigen hätte das, wenn er an einem normalen routinemäßigen Orientierungsmarsch von 40 km Länge deswegen nicht hätte teilnehmen können, mindestens einen Wochenenddienst eingebracht.
Umknicken ist ein Unfall.
Definition eines Unfalles:
"Ein Unfall ist ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis, das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig".
oder kurz:
"Ein Unfall ist ein ohne Absicht herbeigeführter Vorfall, bei dem Sachen oder Menschen zu Schaden kommen".
Sofern ein Arzt der BW entscheidet das der Wehrpflichtige nicht an einem 40 km Marsch teilnehmen kann, darf ihm dadurch auch kein Nachteil entstehen. Wobei man anmerken muss, das 40 km kein Kinderspiel sind bei einem verstauchten Knöchel.
Weiterhin ist es vom Gesetz her verboten einem Verunfallten deswegen Nachteile angedeihen zu lassen. Daran muss sich auch die BW halten. Ein Wochenenddienst wäre aber ein Nachteil für den Betroffenen. Eine Beschwerde an richtiger Stelle hätte in solch einem Fall mit Berufung auf die gültige Rechtslage immer Erfolg.
Desweiteren wäre mir neu das man bei der BW für einen nicht absolvierten Marsch bestraft/diszipliniert wird/wurde, wenn man wegen Krankheit fehlt. Erst recht, wenn der Marsch nur, wie du selber geschrieben hast, "routinemäßig" angesetzt war.
roadcaptain schrieb:Deshalb finde ich das schon in Ordnung, wenn jemand, der schon auf einem alltäglichen Weg "mit dem Fuß umknickt" nicht mehr Soldat wird.
Würde man dies als Kriterium bei Einstellungstests mit einbeziehen, wäre die Welt wohl militärfrei.
roadcaptain schrieb:Es gibt Leute in Handwerksberufen, die sich oft bei der Arbeit verletzen und die dann mehrere Tage krankgeschrieben sind. Sind das "gute" Handwerker? Sicher nicht, auch wenn die Arbeit, die sie abliefern nicht zu beanstanden ist.
Krankgeschrieben ist man gewöhnlich, wenn ein Arzt feststellt das man mit der Verletzung seinen Beruf zeitweise nicht ausführen kann. Fingierte Krankenscheine mal außer Acht gelassen dann davon hat du nicht geschrieben.
An der Anzahl der Krankenscheine oder -tage kann man die Quantität eines Handwerkers nicht messen, erst recht nicht wenn die Qualität nicht zu beanstanden ist.