@Valentini Valentini schrieb:Wenn er in die Fremdenlegion eintritt (und er muss dort erstmal genommen werden und die Bewährunsgzeit überstehen), muss er die französische Staatsangehörigkeit annehmen
Nein, man muss nicht die franzoesische Staatsbuergerschaft annehmen, man kann sie annehmen.
Aber es ist insofern zutreffend, daß man die deutsche Staatsbuergerschaft verliert sofern man die franzoesische annimmt, oder noch der Wehrueberwachung unterliegt.
Das waere bei mir z.B. nicht mehr der Fall.
Also koennte ich ohne Probleme zur Fremdenlegion gehen ohne meine Staatsbuergerschaft zu verlieren, da ich ja der Wehrueberwachung nicht mehr unterliege.
Dazu wurde ja auch schon von einar auf Seite 1 gesagt:
Man kann in der Legion, auch als Offizier, "ausländischen Status" genießen. Dadurch hat man keine Nachtiele gegenüber Legionären mit französischer Staatsbürgerschaft.
Man kann nach ablegen des Eides entscheiden ob man französischer Staatsbürger werden will oder nicht.
@Trapper Trapper schrieb:Die Fremdenlegion ist keine reguläre Armee. Auch wenn sie in erster Linie die Interessen Frankreichs vertritt, ist sie eher eine Söldneragentur, möchte man meinen.
Nein, ist sie nicht.
Die Fremdenlegion ist eine regulaere militaerische Einheit.
Das ist ein großer Unterschied zum Soeldnertum.