Lissaboner Verträge
16.09.2009 um 23:51@jafrael
>>>Man darf in eine revoltierende Menge schießen
Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig
niederzuschlagen“.
(Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434)<<<
Aber warum zum Teufel braucht es dann solche Gesetze, wenn man dieses nicht will?
>>>Man darf in eine revoltierende Menge schießen
Die EU – Verfassung erklärt eine „Tötung“ für zulässig, „wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtsmäßig
niederzuschlagen“.
(Schlussakte, Erklärung 12, Art. 2, S.434)<<<
Aber warum zum Teufel braucht es dann solche Gesetze, wenn man dieses nicht will?