Arm durch Arbeit
28.08.2008 um 13:00
Hartz4 Regelsätze:
345 € im Monat.
(Der bisherige Eckregelsatz betrug 297 €.)
Wichtig ist also, dass diese Summe künftig pauschal die meisten der bisherigen einmaligen Leistungen mit enthält, wie aufgeführt zum Beispiel für Bekleidung.
Der Eckregelsatz ist der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende. Vom Eckregelsatz werden die Regelsätze für weitere Haushaltsangehörige abgeleitet. Es gibt zwei zu berücksichtigende Altersstufen (bisher vier).
a) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (60 Prozent des Eckregelsatzes): 207 €
b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres (80 Prozent des Eckregelsatzes): 276 €
Also mal rechnen:
Nehmen wir eine Familie, verheiratet 2 Kinder 6 + 15 Jahre alt.
Vater ungelernt, Mutter ungelernt, Kinder in der Schule.
Vater hat vorher als Lagerhelfer im Schnitt 1100€ - 1250€ netto verdient.
Wohnung + Nebenkosten (Hzg, warmes + kaltes Wasser, ect) 880€.
1 x 345€ Vater
2 x 297€ Mutter + Kind über 14 Jahre
1 x 207€ Kind unter 14 Jahre
ergo 1146€ netto
Kindergeld:
für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 154 € netto
Ergo 308€
= 1454€
zzgl. 880 für Wohnung und Nebenkosten. (wird vom Amt gezahlt)
= 2026€
+ Zusatzleistungen.
Mal eine Frage:
Wo könnte dieser Mann ohne Ausbildung, so viel Geld für seine Familie verdienen ?
Hier ein Text aus der FAZ:
Wer ist von Hartz IV betroffen?
Betroffen sind die Menschen, die zur Zeit Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen, also mindestens zwölf Monate arbeitslos und bedürftig sind, sowie jene, die künftig aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes I herausfallen. Das Arbeitslosengeld I wird in der Regel noch höchstens zwölf Monate gezahlt. Personen, die mindestens 56 Jahre alt sind, erhalten Arbeitslosengeld I 18 Monate.
Worin liegt der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II?
Das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I ist eine befristet gewährte Versicherungsleistung, die Arbeitnehmer bei Verlust ihres Arbeitsplatzes vor dem völligen Einkommensausfall schützen soll. Ziel ist nicht etwa die Daueralimentation, sondern die möglichst rasche Rückkehr ins Berufsleben. Das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II ist dagegen als Fürsorgeleistung das unterste Auffangnetz der Solidargemeinschaft für all jene, die nicht aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Wie viele Menschen betrifft die Reform?
800 000 bis 900 000 der 2,8 Millionen Sozialhilfeempfänger gelten als erwerbsfähig und erhalten künftig statt der Sozialhilfe das neue Arbeitslosengeld II. Die nicht erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger erhalten das neue Sozialgeld, das etwa der Sozialhilfe entspricht. Außerdem erhalten die 2,1 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe das neue Arbeitslosengeld II, sofern sie erwerbsfähig sind. Sonst erhalten sie Sozialgeld.
Wer gilt als erwerbsfähig?
Erwerbsfähige sind Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die fähig sind, mindestens drei Stunden täglich unter üblichen Bedingungen zu arbeiten.
Was ist mit Alleinerziehenden, die wegen der Kinder nicht arbeiten können?
Auch sie gelten als erwerbsfähig. Ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (beispielsweise wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren), spielt bei der Bestimmung der Erwerbsfähigkeit keine Rolle.
Wird der Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II abgefedert?
Ja, und zwar mit einem befristeten Zuschuß. Dieser gleicht im ersten Jahr zwei Drittel, im zweiten Jahr ein Drittel der Differenz zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II aus. Der Zuschlag ist im ersten Jahr auf 160 Euro je Person und Monat gedeckelt; für jedes Kind gibt es zusätzlich bis zu 60 Euro. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert, im dritten Jahr ganz gestrichen.
Fallen die Betroffenen ins Bodenlose?
Nein. Die Grundsicherung als unteres Auffangnetz soll einen solchen Absturz verhindern. Im internationalen Vergleich ist die Absicherung in Deutschland eher hoch. Erwerbslose erhielten im Jahr 2002 nach 60 Monaten Arbeitslosigkeit immer noch rund zwei Drittel ihres früheren Nettoverdienstes. Kaum ein Land zahlt seinen Langzeitarbeitslosen mehr.
Ist Hartz IV ein Problem besonders in Ostdeutschland?
Etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Arbeitslosengeld-II-Bezieher leben in Ostdeutschland. Außerdem ist dort die Erwerbstätigkeit der Frauen sehr viel höher; dies hat insofern Folgen, als das Erwerbseinkommen des Partners auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Um etwaige Nachteile auszugleichen, erhält der Osten mehr Beschäftigungshilfen. So sollen Wiedereingliederungsmittel bevorzugt in Regionen mit mehr als 15 Prozent Arbeitslosigkeit fließen. Dies betrifft - neben wenigen Ballungsräumen im Westen - vornehmlich die neuen Länder. Sie sollen außerdem wie bisher 41 Prozent der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik erhalten; die ursprünglich vorgesehene Quote von 36 Prozent soll korrigiert werden. Auch die Verpflichtungsermächtigungen für Eingliederungsleistungen wurden zugunsten des Ostens verteilt: Von den insgesamt freigegebenen 1,3 Milliarden Euro fließen knapp 38 Prozent in die neuen Länder; bei einer Verteilung anhand der Zahl der Bedarfsgemeinschaften wären es nur 17 Prozent gewesen.
Was ändert sich für Arbeitslosenhilfebezieher?
Sie dürften sich, zumindest mittelfristig, materiell eher schlechterstellen. Geldleistungen werden tendenziell unter dem bisherigen Niveau liegen. Auch für die Rentenversicherung wird künftig kein einkommensabhängiger Betrag, sondern nur noch der Mindestbetrag gezahlt. Die Kriterien für die Vermögensanrechnung werden strenger gefaßt; die Freibeträge für die Altersvorsorge hingegen erhöht. Erstmals wird auch das Vermögen des Partners mit berücksichtigt. Dadurch werden nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit rund 500 000 bisherige Arbeitslosenhilfebezieher kein Arbeitslosengeld II erhalten. Auch Ansprüche auf ergänzende Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Was ändert sich für Sozialhilfeempfänger?
Sie werden sich eher besserstellen. Viele sind von 2005 an erstmals kranken-, pflege- und rentenversichert. Nur zur Arbeitslosenversicherung zahlt der Bund keine Beiträge. Bisher übernehmen die Sozialämter die Sozialversicherungsbeiträge nur unter bestimmten Bedingungen. Außerdem stehen ihnen künftig die Leistungen der Arbeitsagenturen (Beratung, Vermittlung, Beschäftigungsförderung und Weiterbildung) offen. Derzeit haben die Betroffenen nur Zugang zu kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen; auch die Instrumente der Arbeitsagenturen stehen ihnen nur eingeschränkt zur Verfügung. Materielle Abstriche sind kaum zu befürchten, da das Sozialgeld etwa der Sozialhilfe entspricht. Vor allem Erwerbslose mit Kindern und Geringverdiener dürften wegen der Zuschläge anfangs sogar mehr Geld als heute erhalten. Auch die Kriterien für die Vermögensanrechnung sind für das Arbeitslosengeld II wesentlich großzügiger als für die bisherige Sozialhilfe. Jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige darf künftig ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen; für Sozialhilfeempfänger ist dies derzeit nur in Einzelfällen zulässig. Auch wird nicht mehr auf das Vermögen von Eltern oder Kindern zurückgegriffen, um den Unterhalt der Eltern zu bestreiten.
Wie hoch sind die neuen Geldleistungen?
Das Arbeitslosengeld II beträgt im Westen 345 und im Osten 331 Euro im Monat für einen Alleinstehenden. Paare erhalten zweimal 90 Prozent des Regelsatzes (zusammen 622 Euro im Westen einschließlich Berlin und 596 Euro im Osten), 15 bis 18 Jahre alte Kinder erhalten 80 Prozent (West: 276; Ost: 265 Euro), Kinder bis 14 Jahre bekommen 60 Prozent (West: 207; Ost: 199 Euro) des Regelsatzes im Monat. Alle weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft (zum Beispiel die im Haushalt lebenden Eltern) erhalten ebenfalls 80 Prozent. Hinzu kommen die tatsächlichen Miet- und Heizkosten für eine angemessene Unterkunft. Für 2005 schätzt das Bundeswirtschaftsministerium die durchschnittliche Bruttowarmmiete auf 353 bis 379 Euro. Hinzu kommen noch einmalige Leistungen, etwa für die Erstausstattung der Wohnung, für Bekleidung oder für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder sowie die Beiträge zur Sozialversicherung.
Welcher Wohnraum ist angemessen?
Angelehnt an die Sozialhilfe-Praxis werden für einen Single 45 bis 50 Quadratmeter als angemessen erachtet. Für ein Paar sind es 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer, für drei Personen 75 Quadratmeter (3 Zimmer), für vier Personen 85 bis 90 Quadratmeter (4 Zimmer). Für jede weitere Person kommen 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum hinzu. Die Obergrenze für selbstgenutzte Eigentumswohnungen beträgt 120 Quadratmeter, für ein Haus liegt sie bei 130 Quadratmetern. Bei selbstgenutztem Eigentum gehören zu den Unterkunftskosten auch damit verbundene Belastungen wie Hypothekenzinsen, Grundsteuer, Versicherung und Nebenkosten, nicht aber die Tilgungsraten.
Müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Plattenbauten umziehen?
Mit Massenumzügen ist nicht zu rechnen, da auch jetzt schon nur Arbeitslosenhilfe gezahlt wird, wenn die Betroffenen in einem angemessenen Wohnraum leben. Auch liegt die Durchschnittsmiete der Arbeitslosenhilfebezieher nicht wesentlich über jener der Sozialhilfeempfänger. Der Verkauf selbstgenutzten Wohneigentums ist unzumutbar, wenn den Betroffenen dadurch ein Verlust von mehr als 10 Prozent entstünde.
Wann werden die neuen Geldleistungen ausgezahlt?
Die Sozialhilfe wird bisher am Monatsanfang, die Arbeitslosenhilfe am Monatsende ausgezahlt. Nach der jüngsten Einigung soll das Arbeitslosengeld II im Januar 2005 am Monatsanfang ausgezahlt werden, unabhängig davon, ob die Empfänger Ende Dezember 2004 noch andere Leistungen erhalten haben. Für die Zukunft soll eine Regelung solche Doppelüberweisungen ausschließen und dafür sorgen, daß sich die Auszahlung ausschließlich an der tatsächlichen Bedürftigkeit orientiert.
Welche Zuschläge gibt es?
Werdende Mütter erhalten im Westen 58 und im Osten 56 Euro Zuschlag je Monat (17 Prozent der Regelleistung). Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern bekommen einen Zuschlag von zumeist 40 Prozent des Regelsatzes. Für Behinderte beträgt der Zuschlag 35 Prozent der Regelleistung (West: 120 Euro; Ost: 115 Euro). Auch der Mehrbedarf für medizinische Ernährung wird erstattet. Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, nicht aber den ihrer Kinder bestreiten können, erhalten längstens 36 Monate lang einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro je Monat und Kind.
Wieviel Vermögen darf man behalten?
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, seinem Partner und jedem Kind stehen ein Grundfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr zu, je Person aber mindestens 4100 und höchstens 13 000 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von jeweils 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, hat Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von 33 800 Euro. Die Freibeträge für die derzeitigen Sozialhilfeempfänger liegen deutlich niedriger und betragen lediglich 1279 Euro für den Hilfebezieher, 614 Euro für den Partner und 256 Euro für jedes Kind. Außerdem werden weder der Hausrat noch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ein selbstgenutztes Haus angerechnet. Zudem darf jeder Hilfeempfänger ein angemessenes Auto besitzen.
Was passiert mit Vermögen, das der Altersvorsorge dient?
Das gesamte Vermögen aus der sogenannten Riester-Rente bleibt unangetastet. Für Lebensversicherungen, die eindeutig der Altersvorsorge dienen und nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden, können der Arbeitslosengeld-II-Empfänger und sein Partner einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr, höchstens aber 13 000 Euro je Person geltend machen. Nur den Betrag des Rückkaufswerts, der über diese Freibeträge hinausgeht, müssen die Betroffenen aufbrauchen, bevor sie Arbeitslosengeld II beziehen können. Eine Auflösung der Versicherung ist nur dann zumutbar, wenn dem Betroffenen dadurch nicht ein Verlust von mehr als 10 Prozent der eingezahlten Beträge entsteht.
Was passiert mit Ausbildungsversicherungen der Kinder?
Nach der jüngsten Einigung im Kanzleramt soll der Freibetrag zum Schutz von Sparvermögen der Kinder schon vom ersten Lebensjahr an 4100 Euro betragen. Bisher war dies erst vom 15. Lebensjahr an vorgesehen. Außerdem hat jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, also auch die Kinder, Anspruch auf einen weiteren Freibetrag von 750 Euro. Mit diesen Freibeträgen soll auch der Schutz der Ausbildungsversicherungen abgegolten sein.
Wer muß Unterhalt leisten?
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II werden nur Einkommen und Vermögen des Lebenspartners, nicht aber der Eltern und erwachsenen Kinder berücksichtigt, wie dies zur Zeit noch bei der Sozialhilfe der Fall ist. Für volljährige Kinder, die ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten, erhalten die Eltern kein Sozialgeld; kann das Kind seinen Lebensunterhalt nur zum Teil selbst decken, erhalten die Eltern Sozialgeld, doch werden hierauf Einkommen und Vermögen des Kindes angerechnet.
Wer berechnet das alles?
Die Bundesagentur für Arbeit verschickt derzeit 16 Seiten umfassende Fragebögen. Voraussichtlich erst Mitte September werden die letzten Fragebögen bei den Betroffenen ankommen. Die gut 3 Millionen Anträge werden dann von den BA-Mitarbeitern von Hand in die Computer der Arbeitsverwaltung eingegeben, die bis Dezember die Leistungen berechnen.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Langzeitarbeitslose sollen künftig Hilfen aus einer Hand in den sogenannten Job-Centern erhalten. Die Arbeitsagenturen und Sozialämter sollen dazu Arbeitsgemeinschaften bilden. Jeder Betroffene erhält einen persönlichen Ansprechpartner, den sogenannten Fallmanager, der auch über Zusatzleistungen wie die Finanzierung des Führerscheinerwerbs oder die Zahlung eines Einstiegsgeldes entscheidet.
Wieviel darf man hinzuverdienen?
Wer gemeinnützige Arbeiten - sogenannte Arbeitsgelegenheiten - annimmt, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von einem oder zwei Euro je Stunde, ohne daß sich dadurch die Bezüge verringern. Ein Alleinstehender kann auf diese Weise 850 bis 1000 Euro netto im Monat beziehen. Einkünfte aus einem regulären Mini-Job werden dagegen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wer eine reguläre Erwerbstätigkeit aufnimmt, darf von einem Bruttolohn bis 400 Euro 15 Prozent, von 401 bis 900 Euro 30 Prozent und von 901 bis 1500 Euro wiederum 15 Prozent behalten. Aufgrund dieser Freibeträge wird ein hinzuverdienter Euro erst oberhalb von 1500 Euro vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. In der Sozialhilfe war dies bisher schon von einem Bruttoeinkommen von 691 Euro an möglich. Der alte Grundfreibetrag von 165 Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, bis zu dem das gesamte Einkommen immer anrechnungsfrei war, entfällt. Nehmen Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Beschäftigung auf, deren Bezahlung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, kann der Fallmanager zusätzlich einen nach Ermessen zu bestimmenden Lohnzuschuß als Einstiegsgeld gewähren.
Welche Arbeiten sind zumutbar?
Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar, auch wenn sie nicht der früheren Ausbildung entspricht, die Bedingungen ungünstiger sind und der Arbeitsort weiter entfernt ist als bei der vorherigen Tätigkeit. Eine Arbeit ist nur dann nicht zumutbar, wenn sie sittenwidrig ist, der Lohn also 30 Prozent oder mehr unter dem Branchenniveau liegt, wenn der Bedürftige zu der Arbeit geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage ist oder wenn durch die Arbeit die Erziehung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen gefährdet wäre.
Was passiert, wenn ich eine zumutbare Arbeit ablehne?
Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt oder nicht genug Eigeninitiative bei der Jobsuche zeigt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent (rund 100 Euro) gekürzt, beim zweiten Mal um 60 Prozent, bei mehrfacher Ablehnung kann es ganz gestrichen werden. Zudem entfällt schon bei der ersten Ablehnung der befristete Zuschuß, der den Übergang auf das Arbeitslosengeld II abmildern soll
Welche Regelungen gelten für Jugendliche bis 25 Jahre?
Alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf eine Arbeit, eine Lehrstelle, einen Praktikumsplatz oder eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit. Dafür sind aber auch die Sanktionen schärfer. Lehnen sie ein Beschäftigungs- oder Qualifizierungsangebot ab, werden ihnen die Geldleistungen drei Monate lang komplett gestrichen; lediglich die Miet- und Heizkosten werden direkt an den Vermieter gezahlt. Auch haben sie weiterhin Anspruch auf alle Beratungs- und Eingliederungsleistungen. Zudem können ergänzend Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht werden.
Quelle: FAZ
Hartz4 ist mir Abstand das Beste was Familien (Elternteile ohne Beruf) mit Kindern passieren kann.
Ihr könnt mich jetzt in der Luft zerreissen aber es ist einfach so.
Bei qualifizierten Empfänger verhält sich das ein wenig anders im Bezug auf das vorherige Einkommen und den Lebensstandart.
Aber ist es nicht besser seine, auch wenn noch so kleine Chance zu Nutzen, auch als Geringverdiener mit Hartz4 Unterstützung um auf den Arbeitsmarkt zurück zu kehren ?
Alle schimpfen über die monatlichen Kosten, aber die haben wir alle, ob gering oder ich sag mal mittel Verdiener. Alles wird teurer, besonders die Lebenshaltungskosten + die Inflation, steigt so sicher wie der Rhein bei Hochwasser.
Es hat mal jemand gesagt:
"Jeder ist seines Glückes Schmied"
Das stimmt immer noch, es ist nur schwieriger geworden und das Konsumdenken der Menschen hat zugenommen.
Aber verhungert ist noch keiner.
So, das war es erst mal
Gruß
Cruiser