Der HydrantJeder Hydrant hat neben seiner Sollbruchstelle auch eine Druckablaßklappe. Die hat die Aufgabe, daß das Standrohr vom Wasser entleert wird. Diese Druckablaßklappe (auch Entleerungsklappe genannt) öffnet sich durch einem Federdruck sobald die Wasserzufuhr von der Zuleitung unterbrochen wird. Um das Restwasser im tiefliegenden Erdreich versickern zu lassen wird ebendort ein Schottebett angelegt. Der Sinn der dahintersteckt ist jener, daß das Steigrohr des Hydranten leer ist damit kein Wasser auffrieren oder bei einem Unfall austreten kann.
Nehmen wir mal an es gab tatsächlich an der Unfallstelle (im Bild angeblich bei Reiter O)einen Hydranten der eine Überflutung des Kellers begünstigte. Wie kann sich die Überflutung des Kellers zugetragen haben:
1.) Nach dem Gebrauch des Hydranten wurde das Absperrventil überhaupt nicht geschlossen. Der Hydrant stand unter vollem Wasserdruck. Würde nun der Hydrant umgefahren werden, so strömt unter dem vorherrschenden Wasserdruck (ca 6 Atü) mindestens sechs Kubikmeter Wasser je Stunde aus. Das gibt eine mittlere Überschwemmung im weiteren Umkreis der Austrittsstelle und könnte u.U. auch benachbarte Keller unter Wasser setzen. Das meiste Wasser wäre aber bei den beiden in unmittelbarer Nähe befindlichen Kanaldeckeln abgeflossen.
2.) Nach dem Gebrauch des Hydranten wurde das Absperrventil nur manghelhaft geschlossen. Der Hydrant stand zwar nur unter geringfigigen Wasserdruck, die Klappe konnte sich bereits öffnen und so gelangte stetig genügend Wasser in das Schotterbett, so daß das Sickerwasser im Erdreich bis zum Keller gelangen konnte und ihm unter Wasser setzte. Das dauert natürlich einige Zeit (etliche Tage), sodaß die Flutung des Kellers nicht unmittelbar mit dem Unfall in Zusammenhang gebracht werden kann.
Eigenartig ist jedoch, daß der Eigentümer des Kellers ausgerechnet erst zum Unfallzeitpunkt den Wassereinbruch bemerkte. Dieser müßte sich zumindest schon Tage vorher durch übermäßig feuchtes Gemäuer angekündigt haben und nicht urplötzlich aufgetreten sein.
Was tat die Feuerwehr:
Die Feuerwehr hat natürlich geeignete Geräte um einen Keller auszupumpen. Der Löschtankzug hat üblicher Weise vier Stück Saugschläuche zu je drei oder vier Meter (je nach verfügbarer Fahrzeuglänge) mit und kann mit der im Fahrzeug eingebauten Saugpumpe bis zu einer Saughöhe von acht Meter Wasser fördern. Um jedoch den überfluteten Keller tatsächlich auspumpen zu könnnen, hätte sie unmittelbar vor das betreffende Haus zufahren müssen. Selbst wenn ein weiterer Tanklöschzug mit ähnlicher Saugschlauchbestückung ausgeholfen hätte, wären insgesammt nur 32 Meter Saugschlauch zustande gekommen was entschieden zu kurz ist um damit vom Keller bis zum Takzug zu gelangen.
Also könnte eventuell eine eine mobile (tragbare) Saugpumpe eingesetzt worden sein. Selbst die wird man nicht quer über die Unfallstelle schleppen, wenn man ohnehin über einen kleinen Umweg mit den Fahrzeugen bis vor das Haus fahren hätte können.
Insgesammt glaube ich nicht an das Märchen "Kellerauspumpen", jedenfalls nicht in der offiziell dargestellten Version.