""Koran-Richterin" bedauert Vorfall
Frankfurt/Main (RPO). Die Familienrichterin,die mit ihrem Hinweis auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran verwiesen hatte, bedauertnach Angaben eines Justizsprechers den Vorfall. Sie habe auf keinen Fall den Eindruckerwecken wollen, sie billige eheliche Gewalt. Über die heftigen Reaktionen sei sieerschrocken.
Gleichwohl handele es sich bei der Begründung, mit der dieRichterin Prozesskostenhilfe für die Scheidung einer Frau von ihrem marokkanischenEhemann abgelehnt habe, um einen "schrecklich misslungenen Versuch", der weder vertretbarnoch akzeptabel sei, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Bernhard Olp, weiter.
Die Richterin habe aus ihrer eigenen Sicht alles getan, um die Frau vorÜbergriffen ihres Mannes zu schützen. Aus diesem Grund habe sie auch keinen Anlassgesehen, für eine vorzeitige Ehescheidung Prozesskostenhilfe zu gewähren, erklärte Olp.Sie habe deswegen entschieden, formal den Ablauf des üblichen Trennungsjahres abzuwarten.Um dies zu begründen, habe sie einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen,dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe. Dass man daraus interpretieren könne,sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen.
Olp erklärte, man werde etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen dieJuristin prüfen. Der scheidungswilligen Frau sei mittlerweile Prozesskostenhilfe gewährtworden. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass jetzt noch ein Scheidungsurteil vorAblauf des Trennungsjahres Mitte Mai gefällt werde."
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/politik/deutschland/420433