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Scharia in Frankfurt
22.03.2007 um 07:20Link: blog.zeit.de (extern)
Dieses Urteil geistert seit gestern durch die Medien:
'Eine FrankfurterRichterin hat einer 26jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung die vorzeitigeScheidung von ihrem Mann - ebenfalls marrokkanischer Herkunft - verweigert. Begründung:“Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB.”Die Richterin erläutert ihre eigenwillige Ansicht damit, dass beide Beteiligten aus dem“marokkanischen Kulturkreis” stammen, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann einZüchtigungsrecht gegenüber der Frau ausübe.
Die Richterin argumentiert mit dem Koran,in dem das Züchtigungsrecht des Mannes begründet sei (Sure 4, 34). Das ist zwar sachlichrichtig, aber für ein Verfahren auf deutschem Boden und nach deutschem Recht totalirrelevant.'
aus: zeit.de
Ich finde das ist eine riesenSchweinerei was sich diese Richterin hier geleistet hat.
Wir sind hier in Deutschlandund da zählt allein deutsches Recht!
Dieses Urteil geistert seit gestern durch die Medien:
'Eine FrankfurterRichterin hat einer 26jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung die vorzeitigeScheidung von ihrem Mann - ebenfalls marrokkanischer Herkunft - verweigert. Begründung:“Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB.”Die Richterin erläutert ihre eigenwillige Ansicht damit, dass beide Beteiligten aus dem“marokkanischen Kulturkreis” stammen, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann einZüchtigungsrecht gegenüber der Frau ausübe.
Die Richterin argumentiert mit dem Koran,in dem das Züchtigungsrecht des Mannes begründet sei (Sure 4, 34). Das ist zwar sachlichrichtig, aber für ein Verfahren auf deutschem Boden und nach deutschem Recht totalirrelevant.'
aus: zeit.de
Ich finde das ist eine riesenSchweinerei was sich diese Richterin hier geleistet hat.
Wir sind hier in Deutschlandund da zählt allein deutsches Recht!