Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Scharia in Frankfurt

109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankfurt, Scharia, Marokkanischer Kulturkreis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 07:20
Link: blog.zeit.de (extern)

Dieses Urteil geistert seit gestern durch die Medien:


'Eine FrankfurterRichterin hat einer 26jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung die vorzeitigeScheidung von ihrem Mann - ebenfalls marrokkanischer Herkunft - verweigert. Begründung:“Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB.”Die Richterin erläutert ihre eigenwillige Ansicht damit, dass beide Beteiligten aus dem“marokkanischen Kulturkreis” stammen, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann einZüchtigungsrecht gegenüber der Frau ausübe.
Die Richterin argumentiert mit dem Koran,in dem das Züchtigungsrecht des Mannes begründet sei (Sure 4, 34). Das ist zwar sachlichrichtig, aber für ein Verfahren auf deutschem Boden und nach deutschem Recht totalirrelevant.'

aus: zeit.de


Ich finde das ist eine riesenSchweinerei was sich diese Richterin hier geleistet hat.
Wir sind hier in Deutschlandund da zählt allein deutsches Recht!


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 07:24
Praktiziert die Richterin den Islam?:D Was soll denn das für ein Schwachsinn sein?


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 07:54
Guten Morgen

Ruhig bleiben, Leute...Der Richtspruch ist anhand der vorliegendenFaktenlage Legitim und innerhalb Deutschen Rechts.

Die Klägerin hatte in diesemFall eine Aussetzung des einjährigen Scheidungsjahrs beantragt doch dieses ist nur beiUnzumutbarer Härte möglich.
Da dem Angelagten schon ein Näherungsverbot auferlegtworden ist und er sich anscheinend dran hält (sonst wäre das aders verlaufen) liegtebendiese Härte nicht vor.

Die Religion der beiden Verfahrensteilnehmer spielthierbei keine Rolle, genauso würde man bei einem Christlichen, Jüdischen oder was auchimmer Paar verfahren.

Merke, nicht erst die Backen aufblasen sondern tief Luftholen und Recherche betreiben....das schont den Blutdruck ;).

mfg


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 08:25
@ Champloo

€s geht hier weniger um den Richterspruch, sondern um die Begründungdes gleichen.

hier noch mal ein Zitat aus dem Bericht:

'Die Richterinerläutert ihre eigenwillige Ansicht damit, dass beide Beteiligten aus dem “marokkanischenKulturkreis” stammen, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann ein Züchtigungsrechtgegenüber der Frau ausübe.

Die Richterin argumentiert mit dem Koran, in dem dasZüchtigungsrecht des Mannes begründet sei (Sure 4, 34).'



SolcheAussagen bzw. solch eine Haltung der Richterin gehören einfach nicht in deutscheGerichte.

Deine Aussage:

'Da dem Angelagten schon ein Näherungsverbotauferlegt worden ist und er sich anscheinend dran hält (sonst wäre das anders verlaufen)liegt ebendiese Härte nicht vor.'

wäre hier die richtige Argumentation gewesen!Sich auf den Koran und auf das 'Züchtigungsrecht des Mannes' zu berufen ist einfach nureine schweinerei.


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 08:41
Die Entscheidung der Richterin am Amtsgericht Frankfurt, in Deutschland im Namen Allahs"Recht" zu sprechen und damit dem Koran Vorrang vor dem Straf- und Familienrechteinzuräumen, hat parteiübergreifend Empörung ausgelöst. Als außerordentlicheIslamexpertin erwies sich hierbei die Abgeordnete der Linkspartei.PDS, Sevim Dagdelen.Bestürzt war sie allerdings nur über die Rechtfertigung von Gewalt mit dem Koran. Der seinämlich, ließ sie wissen, ein Werk des Friedens. Wörtlich sagte sie:

Es ist unglaublich, dass eine Richterin, die nach deutschem Rechtentscheiden soll, den Koran und den marokkanischen Kulturkreis heranzieht. Man kannGewalt an Frauen nicht mit dem Koran rechtfertigen, denn der sieht kein Recht aufkörperliche Übergriffe vor.



So viel Sachkenntnis beeindrucktsehr. Ich hatte wohl gegenüber dem Koran bisher unhaltbare Vorurteile. Deshalb schauenwir zur Sichherheit bei islam.de, der Website des Zentralrates der Muslime inDeutschland (es besteht sicherlich Konsens, dass dort keine Islamfeindlichkeit befürchtetwerden muss), in die Koranübersetzung. Dort finden wir in Sure 4:34 folgendeGewaltfreiheit:

Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor,weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögenhingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten)Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet:ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen,so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.



Frau Dagdelen, ich bin von Ihrer Weisheit überwältigt.



melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 08:47
was n sauerrei ! deutscher Boden ! deutsches Recht ! was hat das mit dem Koran zutun ?


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 08:59
da bittet eine frau ein deutsches gericht sozusagen um hilfe ,möchte das trennungsjahrumgehen, weil sie befürchtet körperliche übergriffe ihres mannes zu erwarten...und wasmacht die deutsche richterin?

sie erwähnt, dass es eben doch üblich ist, das dermarokkanische mann üblicherweise seine frau züchtigen darf, wenn sie ungehorsam ist.

tja,wieso überhaupt noch scheiden lassen? anscheinend hat eine frau die mit einemmarokkaner zusammen in deutschland lebt eben nicht die selben rechte wie eine deutschefrau, die von ihrem mann geschlagen wird und sich scheiden lassen möchte.denn dann wirddas trennungsjahr doch wohl auch umgangen.

vor dem gesetz sind alle menschengleich?

btw. was hat sich eine deutsche richterin an angebliche islam-passagenbei ihrer rechtssprechung zu halten?


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 09:57
Richterin hat sich ja nun wohl erledigt, wenn man den heutigen Nachrichten Glaubenschenken darf.


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:01
was hat sich das gericht überhaupt an irgendwelche religiösen gegebenheiten zu halten??

die richterin tut weder der klägerin, noch irgendeiner religion was gutes, amallerwenigsten sich selbst.. der einzige der davon profitiert ist der, der eigentlichverklagt gehört.. tz tz tz tz tz


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:01
wie was ?


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:09
nun,
die empörung ist selbst innerhalb der muslimischen gemeinschaft gross.
eineempörung dahingehend,
dass ehrenmorde islamischer mitbürger hier in d. des öfterenals totschlag
gewertet werden (und nicht als mord, denn die auslösende"ehrverletzung" zur tat der familie wird hier nicht als "niederer beweggrund" sonderndurchaus als temporäre rage gesehen) vermisse ich sehr.

n.i.n.


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:15
tztztz, jetzt urteilt da mal jemand nach islamischem Recht und nu ist den Islamisten auchwieder nich recht


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:18
http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/3790558,f=rss.html

naja noch ist nicht aller tage abend:

Die Frau lehnte die Richterin dannwegen Befangenheit ab. Diesem Antrag gab ein anderer Richter nun statt. Damit ist für dasweitere Verfahren eine andere Richterin des Amtsgerichts zuständig.

quelle/ganzer text:

http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/3790558,f=rss.html


melden
Doors ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:19
Vielleicht ist die Richterin künftig für Schnellsteinigungen zuständig.


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:22
ja kamel, da staunst du was? moslems sind in der tat nicht so, wie sie einem von denmedien oder von objektiven "mitmenschen" dargestellt werden.


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:26
ich glaube übrigens,
die erste einschätzung der richterin war den islamisten nur zurecht

n.i.n.


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:32
die richterin sollte sich bei urteilsabwägungen (hier zumutbarer härte)in erster linie andie deutschen gesetze halten und nicht an umgemodelte islampassagen.

wenn siedas nicht möchte ,kann sie ja recht in marokko sprechen...aber da könnte man annehmen,dass derartige anträge nicht gestellt werden.


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:33
ich glaube eher nicht, buddel. jede unnötige vergünstigung zugunsten moslems istdenen selber ein dorn im auge, da auch der letzte moslem mittlerweile das geschrei deranti-islam-propagandisten leid ist..


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:34
septi, nicht in erster linie, sondern als einzige linie..


melden

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 10:36
yo, haschte recht


melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Scharia in Frankfurt

22.03.2007 um 12:01
http://www.wiedenroth-karikatur.de/detail/1174500221_view.html



Gruß


melden