Migrantengewalt in Deutschland
11.01.2008 um 01:19darthhotz schrieb:Das ein 18 jähriger, trotz Volljährigkeit, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, ist leider die Ausnahme,Da muss man die geistige Reife beachten und schon versteht man, dass ein 18 Jähriger Junge nicht unbedingt erwachsen ist.
Was mir wichtig scheint ist die Information, dass man mit 18 volljährig ist und voll für seine Taten verantwortlich ist. Das verstehen viele Jugendliche nicht. Besonders Jungs leben ja nach letztjährigen Statistiken noch oft bei der Mama und glauben wohl dass sie darum nicht von aller gesetzlichen Härte "profitieren" können.