@xxrabiatorxxxxrabiatorxx schrieb:Ist nicht willkürlich:
Racial Profiling tritt auf:
Bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Personenkontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen, Zügen und im Grenzbereich bei Menschen, die äußerlich ein „ausländisches Aussehen“ haben.
Bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus durch Personenkontrollen von Moscheebesuchern oder „muslimisch aussehender“ Personen und bei der entsprechend motivierten Rasterfahndung.
Bei Fällen, wo Strafverfolgungsbehörden gegen ethnisch definierte „übliche Verdächtige“ vorgehen[2] wie z.B. in den USA bei verstärkten Kontrollen von schwarzen Fahrzeughaltern (Driving While Black).,
Erkennst du den Unterschied zu Köln, wo es letztes Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt, durch eine bestimmte Gruppe, Massenstraftaten durchgeführt wurden? Oder möchtest du behaupten, dass es am Dom jederzeit so gehandhabt wird, außerhalb einer genauen Gefahrenlage, so wie in den Definitionsbeispielen?
Du scherzt doch? Erstens gibt man Quellen an, wenn man Texte kopiert. Zweitens steht da genau beschrieben, anhand von drei Beispielen, dass Racial Profiling eben nichts mit Großveranstaltungen zu tun hat und auch Einzelfälle betreffen kann.
Gerade der Punkt 3) ist hier in diesem Fall ziemlich treffend. Weiß auch nicht, was es da anzuzweifeln gibt. Es ist Racial Profiling par excellence.
Es spielt keine Rolle für das Zutreffen der Vorwürfe, ob letztes Jahr Nordafrikaner sexuell belästigt haben. Sonst müsstest du - deinem eigenen Link folgend - auch bestreiten, dass das Kontrollieren muslimisch aussehender Personen kein Racial-Profiling ist, weil Muslime bereits öfter als Terroristen aufgefallen sind. Es bleibt aber dennoch das was es ist, ohne es damit zu werten.
Denn wie schon gesagt, die Polizeiarbeit war notwendig und mMn auch gut.