Migrantengewalt in Deutschland
07.12.2016 um 12:23@dasewige
Dennoch macht sich eine jüngere Entscheidung des Amtsgerichts Brühl aus dem Jahr 2000 über eine Unterhaltskürzung wegen "sexueller Verweigerung" der Ehefrau, die Rechtsprechung aus dem Jahr 1966 zu eigen. Die Geschlechtsgemeinschaft sei notwendiger Teil der ehelichen Lebensgemeinschaft und "nach einhelliger Auffassung
eheliche Pflicht“.
Die Rechtsprechung geht in diesen Entscheidungen von einer rechtlichen Pflicht zum Geschlechtsverkehr in der Ehe aus, welche in § 1353 Abs. 1 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet“ verankert sei.
http://forum-recht-online.de/wp/wp-content/uploads/2014/06/FoR1402_54_Suhr-Valentiner.pdf
oder dass hier :
Verweigerung von ehelichem Sex kostet in Frankreich 10.000 Euro Schadensersatz
Angewendetes Recht: Art. 1382 des französischen CC (Code Civil), i.Vb. m. Art. 215 CC (entspricht § 1353 BGB – Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft).
http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/11/30/verweigerung-von-ehelichem-sex-kostet-in-frankreich-10000-euro-schadensersatz/ (Archiv-Version vom 29.04.2016)
und zum scheidungs urteil damals in karlsruhe gings genau um sex als ehe pflicht :
http://www.kanzlei-blaufelder.com/sex-als-eheliche-pflicht/
Dennoch macht sich eine jüngere Entscheidung des Amtsgerichts Brühl aus dem Jahr 2000 über eine Unterhaltskürzung wegen "sexueller Verweigerung" der Ehefrau, die Rechtsprechung aus dem Jahr 1966 zu eigen. Die Geschlechtsgemeinschaft sei notwendiger Teil der ehelichen Lebensgemeinschaft und "nach einhelliger Auffassung
eheliche Pflicht“.
Die Rechtsprechung geht in diesen Entscheidungen von einer rechtlichen Pflicht zum Geschlechtsverkehr in der Ehe aus, welche in § 1353 Abs. 1 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet“ verankert sei.
http://forum-recht-online.de/wp/wp-content/uploads/2014/06/FoR1402_54_Suhr-Valentiner.pdf
oder dass hier :
Verweigerung von ehelichem Sex kostet in Frankreich 10.000 Euro Schadensersatz
Angewendetes Recht: Art. 1382 des französischen CC (Code Civil), i.Vb. m. Art. 215 CC (entspricht § 1353 BGB – Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft).
http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/11/30/verweigerung-von-ehelichem-sex-kostet-in-frankreich-10000-euro-schadensersatz/ (Archiv-Version vom 29.04.2016)
und zum scheidungs urteil damals in karlsruhe gings genau um sex als ehe pflicht :
http://www.kanzlei-blaufelder.com/sex-als-eheliche-pflicht/