@FedaykinDu hast kein bischen verstanden was ich damit gesagt habe..
Ich spreche nicht von hier und jetzt.. sondern viel mehr von der nahen Zukunft!
In der Europäischen Verfassung ist die Aufrüstung flicht!
Mit diesem Vertrag wird kein friedensfähiges Europa ermöglicht
• weil mit ihm die Militarisierung der Europäischen Union, bis hin zur globalen Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben wird (I-41, 1 und III-309);
• weil Aufrüstung zur Pflicht wird: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (I-41, 3);
• weil eine Rüstungsagentur, die "Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung" in der Verfassung
festgeschrieben wird, um die Aufrüstung der Mitgliedstaaten zu überwachen und zudem "zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und
technologischen Basis des Verteidigungssektors" durchzusetzen (III-311);
• weil eineVerpflichtung auf die UN-Charta als Ganzes nicht vorgesehen ist und somit auch Militärinterventionen, die nicht UN-mandatiert durch geführt werden,
vom EU-Verfassungsvertrag gedeckt sind.
http://www.attac.de/eu-verfassung/http://www.eu-verfassung.org/ (Archiv-Version vom 12.08.2007)http://www.arge-ja.at/eu_verfassung.html (Archiv-Version vom 17.08.2007)