@Abahatschi Was du fragst, klingt zwar nach unschuldigen, generellen Fragen.
Doch in diesem Kontext wirken sie wie eine Relativierung des Geschehenen.
So, als gäbe es doch irgendwie eine Rechtfertigung für diese Scheinhinrichtung.
Dazu aber sollten wir doch feststellen:
a) ein Polizist darf sich verteidigen, wenn er angegriffen wird und notfalls auch mit tödlicher Gewalt
b) abgesehen von solchen Extremfällen jedoch erwarte ich, dass er sich und seine Gewaltanwendung genügend unter Kontrolle hat, um KEINE unverhältnismäßige Gewalt, wie eine Scheinhinrichtung, durchzuführen
Ich erwarte, dass auch Beschimpfungen wie ,,fuck you" oder ,,Bullenschwein" oder auch Verweigerung der Befolgung von Anordnungen NICHT dazu führt, dass der Polizist seine Pistole an den Kopf des Gegenübers hält und ihn auffordert, das mit dem Bullenschwein nochmal zu sagen.
Oder ihm eben beinahe die Rübe abfährt.
Um darauf noch spezifischer einzugehen:
Abahatschi schrieb:Eine Antwort habe ich bis heute nicht:
- wenn beledigt man: den Staat, die Behörde, den Menschen in der Uniform?
- wie oft muss eine Anweisung wiederholt werden bis es zu einer Steigerung der Maßnahmen kommen kann/darf?
- wieso laufen Demonstranten die Pflastersteine Brocken oder Molotowcocktails auf Polizisten schmeißen noch frei rum?
- wieso begleichen die Demonstranten oder der Organisator der Demo nicht die Schäden an unbeteiligten?
Auch, wenn der Polizist beschimpft wird, hat er nicht das Recht, potenziell tödliche Gewalt anzuwenden.
Er kann den Gegenüber verwarnen, Anzeige machen, ihn bei entsprechender Schwere festnehmen.
Aber NICHT den Knüppel rausholen und ihn mal ordentlich durchkloppen! Oder die Pistole ziehen. Oder ihn unter ein Auto legen und losfahren (lassen).
Und wenn eine Anweisung hundertmal wiederholt werden muss - der Einsatz derart extremer Gewalt gegenüber einem bereits Fixierten und unschädlich Gemachten ist NICHT zu rechtfertigen.
Wie willst du das denn rechtfertigen?
,,Ich hab ihm dreimal gesagt, er soll den Mund halten und verschwinden, wenn er nicht hört, kommt er eben auf‘s Schafott!“?
Deine Fragen relativieren, sie implizieren, dass das Verhalten der Polizisten eventuell doch irgendwie gerechtfertigt war.
Auch Steineschmeisser sind von mir aus gerne festzunehmen und nach Recht und Gesetz zu verurteilen und zu bestrafen.
Aber unsere Gesetze sehen NICHT vor, dass die Polizisten Richter und Henker in einer Person sind und dann noch die Menschenrechte verletzende Handlungen ausführen.
Das muss dir klar sein. Und ich denke, wir sollten hier keine Diskussion führen, in der es um potenzielle Entschuldigung der Polizisten geht.