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Polizeigewalt

1.056 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizeigewalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt

08.06.2019 um 07:26
@cejar
Man hat das Recht friedlich zu demonstrieren, wenn man Anweisungen nicht folgt ist man nicht mehr friedlich.
Ja und Polizisten sind keine Götter, Polizeigewalt gibt es im Gesetz auch nicht, sondern Straftaten von Menschen in Uniform.
Ich empfehle nach wie vor den Anweisungen zu folgen...
Zitat von cejarcejar schrieb:aber es ist nur ein kleiner Ausschnitt der Situation, deswegen kann ich es nicht beurteilen.
Deswegen wünsche ich mir vollständige Videos.


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08.06.2019 um 07:53
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wenn man Anweisungen nicht folgt ist man nicht mehr friedlich.
Diese Feststellung im Einzelfall richterlich entscheiden zu können, sind vollständige Videos und Zeugenaussagen dienlich.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja und Polizisten sind keine Götter, Polizeigewalt gibt es im Gesetz auch nicht, sondern Straftaten von Menschen in Uniform.
Das hieße dann
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich empfehle nach wie vor den Anweisungen zu folgen...
Straftaten von Menschen in Uniform folgen zu müssen.

Sehr sehr fragwürdig!


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08.06.2019 um 08:12
@eckhart
Tatsächlich empfehle ich auch, zumindest bei einer Festnahme, den Anweisungen zu folgen, denn bei Wiederstand hast Du schlechte Karten, wenn Du später gegen eine unrechte Festnahne klagst.


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08.06.2019 um 08:49
Zitat von cejarcejar schrieb:Tatsächlich empfehle ich auch, zumindest bei einer Festnahme, den Anweisungen zu folgen, denn bei Wiederstand hast Du schlechte Karten
Sehe ich auch so! @Abahatschi
Dass wird auch jedem Kassierer empfohlen, falls mal ein Überfall passiert.
Geht körperliche Unversehrtheit dem Rechtsempfinden vor!


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08.06.2019 um 09:09
Zitat von cejarcejar schrieb:Wenn das schon für eine derartige Behandlung reicht, wenn das für Dich in Ordnung ist, dann haben wir scheinbar komplett unterschiedliche Vorstellungen von Grund- und Freiheitsrechten...
Für einen Platzverweis reicht auch weniger als Fotos machen, je nach Situation.
Wenn man diskutieren möchte und damit die Maßnahme der Polizei in Frage stellt, kann man das tun. Wenn man dann aber, wie der Betroffene selbst schildert, ein paar Schritte zur Seite geht, wobei jedem klar sein dürfte, dass man auch zwar bewegt hat, aber letztendlich dem Platzverweis nicht nachgekommen ist, dann wird man irgendwann in Gewahrsam genommen.
Es macht aber in meinen Augen hier keinen Sinn, im Falle von Anselm S. über die Rechtmäßigkeit des Platzverweises oder der Ingewahrsamnahme zu diskutieren, beides ändert an dem, was da am Auto passiert ist, in meinen Augen nichts.
Zitat von cejarcejar schrieb:Tatsächlich empfehle ich auch, zumindest bei einer Festnahme, den Anweisungen zu folgen, denn bei Wiederstand hast Du schlechte Karten, wenn Du später gegen eine unrechte Festnahne klagst.
Wenn die Maßnahme der Polizei, gegen die man Widerstand leistet, nicht rechtmäßig ist, ist der Widerstand kein Widerstand im Sinne des Strafgesetzbuches, und man würde selbst nicht bestraft werden. Um das selbst vor Ort beurteilen zu können, fehlt den meisten aber das Rechtswissen, eine sichere Beurteilung der Rechtmäßigkeit sollte man deshalb einem Gericht überlassen, damit man nicht doch selbst den Kürzeren zieht.
Darüber hinaus wird die Polizei ihre Maßnahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht abbrechen, weil derjenige Widerstand leistet. Man würde die Situation vor Ort nur verkomplizieren, im Ergebnis würde die Maßnahme so oder so vollzogen. Die vernünftige Variante ist in meinen Augen daher tatsächlich, zu kooperieren und sich hinterher einen guten Anwalt zu nehmen.


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08.06.2019 um 09:19
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Die vernünftige Variante ist in meinen Augen daher tatsächlich, zu kooperieren und sich hinterher einen guten Anwalt zu nehmen.
Das halte ich auch für das verhältnismäßig Vernünftigste!
Hätten diejenigen, die den am Boden liegenden weggezogen haben, durch mehr Widerstand nur ein klein wenig langsamer gehandelt,

daran wage ich gar nicht zu denken.


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08.06.2019 um 09:49
Zitat von eckharteckhart schrieb:Straftaten von Menschen in Uniform folgen zu müssen.
Du bist mal wieder auf Abwegen - mir schon klar dass Du davon ausgehst dass 99,9% der Anweisungen Straftaten sind.


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08.06.2019 um 10:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du bist mal wieder auf Abwegen - mir schon klar dass Du davon ausgehst dass 99,9% der Anweisungen Straftaten sind.
Ich habe Dich lediglich zitiert!
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Polizeigewalt gibt es im Gesetz auch nicht, sondern Straftaten von Menschen in Uniform.
Den Rest reimst Du Dir zusammen!


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08.06.2019 um 10:12
@Abahatschi
Das stimmt nicht. Wenn Du friedlich demonstriert darf es keine derartigen Anweisungen geben, und nur weil Du eine Anweisung hinterfragt ändert sich der Status nicht zu unfriedlich. Ich habe noch 9n keinem Bericht gelesen, das die Demo nicht friedlich gewesen wäre.

Den Kommentar wollte ich vorhin noch abschicken, aber scheinbar hing der fest...


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08.06.2019 um 10:18
@Ilvareth

Wenn eine Gefahrensituation besteht kann der Platzverweis auch so erfolgen, gab es eine? Ich habe noch keine diesbezüglichen Meldungen gesehen. Ansonsten gibt es nicht so viele Möglichkeiten eines Platzverweises ohne nähere Begründung im öffentlichem Raum - zumindest wenn man selber nicht Unrecht begangen hat.

Was den Wiederstand angeht - ich rede hier auch nur von Verhaftungen, da hilft nur mitgehen und das magische Wort "Anwalt". Bei anderen, nicht gerechtfertigt Maßnahmen kann man durchaus verbalen Wiederstand leisten, körperlich jedoch nie. Ansonsten kommt es zur Verhaftung aufgrund des Widerstandes an sich, und dann hast Du schlechte Karten.


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08.06.2019 um 10:39
Zitat von cejarcejar schrieb:Bei anderen, nicht gerechtfertigt Maßnahmen kann man durchaus verbalen Wiederstand leisten, körperlich jedoch nie. Ansonsten kommt es zur Verhaftung aufgrund des Widerstandes an sich, und dann hast Du schlechte Karten.
Einmal ganz langsam, vielleicht vertust du dich sich mit den Begriffen.
Rechtlich gesehen kann man bei unrechtmäßigen Maßnahmen Widerstand leisten, es handelt sich dann nicht um eine Straftat, sondern um ein zur Wehr setzen gegen einen unrechtmäßigen Angriff.
Zur „Verhaftung“, also zur Festnahme, kommt es wegen Widerstand in aller Regel nicht, sondern zur Ingewahrsamnahme. (Es sei denn, es liegen andere Haftgründe vor, der Widerstand selbst mit der zu erwartenden Strafe reicht nicht.)
Grundsätzlich unterliegt jede freiheitsentziehende Maßnahme dem Richtervorbehalt, auch wenn du nach einem wie auch immer gearteten Widerstand eingesperrt wirst, bis du wieder „abgekühlt“ bist, muss ein Richter diese Maßnahme bestätigen.
Wenn du also gegen eine unrechtmäßige Maßnahme Widerstand leistest und auf Grund des Widerstandes dann in Gewahrsam genommen wirst, ist auch das unrechtmäßig. Was genau du jetzt mit „schlechte Karten“ meinst, ist mir nicht ganz klar. Meinst du hinterher vor Gericht?
Differenzieren muss man dahingehend, dass es Maßnahmen gibt, bei denen ein Widerspruch (du kannst ja immer deutlich machen, dass du das nicht einsiehst und für falsch hälst) keine aufschiebende Wirkung hat, weil sonst der Sinn der Maßnahme ad absurdum geführt würde. Bei Wohnungsverweisungen ist das zum Beispiel der Fall. Sollte die Verweisung unrechtmäßig gewesen sein, wirst du hinterher entschädigt, aber die Variante „Der Betroffene ist nicht einverstanden, also bleibt alles so wie es ist, bis ein Gericht entschieden hat“ macht da zum Beispiel keinen Sinn.


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08.06.2019 um 10:44
Zitat von eckharteckhart schrieb:Den Rest reimst Du Dir zusammen!
Dann zitiere und verlinke die Gesetze wo Polizeigewalt beschrieben ist.


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08.06.2019 um 10:54
@Ilvareth

Was ich meine, ist das wenn Du beispielsweise bei einer Demo Dich einer Ansage der Polizei gewaltsam wiedersetzt, wirst Du schon alleine wegen dieses gewaltsamen Widerstandes verhaftet, durch die Gewalt hebelst Du die eventuelle Unrechtmäßigkeit dahin aus, daß Du vor Gericht dennoch Probleme bekommst - zwar nicht mehr für den ursprünglichen Sachverhalt, aber eben für den gewaltsamen Wiederstand. Somit würdest Du Dir selber einen Bärendienst erweisen, auch wenn Du in der ursprünglichen Sache eventuell recht hättest. Ganz eventuell könntest Du sogar in der ursprünglichen Sache Unrecht haben, da die Polizei nun eine Maßnahme mit deinem ausgestrahlten Gewaltpotential begründen könnte, das Du ja auch bestätigt hast.

BTW tippe ich mit dicken Finger am Handy und bitte Fehler aufgrund Autokorrektur und eben den dicken Finger zu entschuldigen.


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08.06.2019 um 10:56
@cejar
Die Anweisung Hinterfragen ist kein Widerstand, nach 5 Mal Aufforderung immer noch stehen bleiben schon.
Wenn Du zeigen möchtest wie rhetorisch und juristisch Du einem Polizist gegenüber überlegen bist bleibt es nicht Konsequenzen. zB „Platz räumen“ bedeutet Platz wird geräumt ob der Demonstrant mitmacht oder nicht.
Ich kenne es halt aus Amerika, 1x nett und höflich, dann bestimmt und mit Fingerzeig, danach kannst Du „here comes the Pain Train“ anstimmen.


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08.06.2019 um 14:08
@cejar
§ 113 StGB
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
(3) 1Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. 2Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) 1Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. 2Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Reden wir vielleicht aneinander vorbei? Insbesondere in Bezug auf 113 (3) StGB? Wenn die Maßnahme rechtswidrig ist, ist der Widerstand nicht strafbar. Steht da ganz deutlich.


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08.06.2019 um 14:30
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Dann zitiere und verlinke die Gesetze wo Polizeigewalt beschrieben ist.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Ich habe Dich lediglich zitiert!
Und damit ist gut!


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11.06.2019 um 09:42
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Einmal ganz langsam, vielleicht vertust du dich sich mit den Begriffen.... „Der Betroffene ist nicht einverstanden, also bleibt alles so wie es ist, bis ein Gericht entschieden hat“ macht da zum Beispiel keinen Sinn.
Erstklassiger sachlicher Beitrag der hoffen lässt. Es ist zwar nur ein Teilaspekt, aber der zumindest wurde perfekt beleuchtet.
Für mich entscheidend ist die Feststellung, dass die polizeiliche Maßnahme völlig unangemessen war, völlig unbesehen der eventuell vorangegangenen Straftat des Delinquenten.


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11.06.2019 um 12:50
Zitat von Orig.NathanOrig.Nathan schrieb:Für mich entscheidend ist die Feststellung, dass die polizeiliche Maßnahme völlig unangemessen war, völlig unbesehen der eventuell vorangegangenen Straftat des Delinquenten.
Wir sind noch beim zweiten Video, ja? Nur, dass wir da nicht von verschiedenen Dingen sprechen.
Die Grundmaßnahme ist die Ingewahrsamnahme der Person. Ob diese angemessen im Sinne von verhältnismäßig ist, lässt sich hier nicht beurteilen, dazu wissen wir zu wenig zu den Hintergründen.
Um die Ingewahrsamnahme durchzusetzen, wurde unmittelbarer Zwang angewandt. Dieser Teil ist auf dem Video zu sehen. Aber um sicher festzustellen, ob das angemessen war oder nicht, sieht man meiner Ansicht nach auch davon zu wenig.
Ja, kann unangemessen gewesen sein. Kann aber auch anders zu bewerten sein.


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11.06.2019 um 13:15
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Ja, kann unangemessen gewesen sein. Kann aber auch anders zu bewerten sein.
Finde ich nicht. Welche dienstliche Notwendig kann bestanden haben, den Festgesetzten unter einen Einsatzwagen zu schleifen und dort mit dem Kopf genau vor das Hinterrad zu positionieren?
Die Frage, ob das Anfahren des Fahrzeugs nun ein Versehen und Vorsatz war lasse ich bewusst dahingestellt. Nur darüber könnte man noch uneins sein, wobei für mich der Fall nach Augenschein völlig klar ist.


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11.06.2019 um 14:38
@Orig.Nathan
Und genau deshalb fragte ich, bei welchem der Videos wir gerade sind. Damit genau das nicht passiert, was jetzt passiert ist.


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