@sasquatsch ich verstehe absolut was du meinst und klann dir nur zustimmen, um es mal allgemeint zu erklären, man kann gegen eine Gründung von etwas sein. Wenn aber etwas schon etwas gegründet worden ist, kann man für die existensz oder das existenzrecht sein.
Beispiel:
jemand kann gegen eine Gründung eines Baby sein, möchte also kein Baby machen.
Wenn das baby aber schon einmal da ist, kann derjenige der zuvor gegen die Zeugung/Gründung eines Baby war, jetzt durchaus für das existenzrecht des babys sein.
Ein Famuilenvater kann dagegen sein dass sein Tochert mit jemanden bestimmten eine Familie gründet, wenn diese Familie aber shcon mal gegrßndet worden ist, kann der Vater durchaus dann für das Existenzrecht dieser Familie sein und sich damit abfinden.
So gibt es Tausende Beispiele die ich noch aufführen könnte.
Gründung/Gründungsrecht und existenzrecht unerscheiden sich also sehr deutlich und ist nicht gleich zu setzen wie
@Luminarah hier bewusst versucht hat uns in die irre zu führen und beides gleichzusetzen.
jemand kann gegen die Grüdnugn eines Staates sein wieso auch immer. wenn der Staat aber schon mal da ist, kann derjenige durchaus für dei Existenz diese Staates sein, weil z.b. sich die Bedingungen verändert haben.