Folgende Aussage des Propheten Muhammed ?.?.? lässt keinen Zweifel am Verbot der Zwangsehe im Islam:
"Wenn einer von euch seine Tochter verheiraten möchte, so muss er sie um ihre Erlaubnis bitten." (Sunan al-Aqwal wa al-Af'al Nr. 25644) ---
Buraida ?.? sagte, dass eine junge Frau zum Propheten ?.?.? kam und sagte: ?Mein Vater verheiratete mich mit dem Sohn seines Bruders, um sein Ansehen unter den Leuten zu erhöhen.? Der Prophet ?.?.? machte darauf die Gültigkeit der Ehe von ihrer Entscheidung abhängig. Daraufhin sagte die junge Frau: ?Ich akzeptiere und befürworte die Entscheidung meines Vaters, doch ich wollte den Frauen nur beweisen, dass Väter in dieser Sache keinen Zwang ausüben können. ---
Hansâ Bint Hidâm Al-Ansâriyya berichtet, dass sie als verwitwete Frau von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs ?.?.?, und er machte ihre Ehe rückgängig. (Auszüge aus Sahih Al-Buchari, Hadith Nr. 5138) ---
Muhammed ?.?.? also verbot die Zwangsehe und somit ist es ebenfalls jedem einzelnen Muslim verboten etwas dergleichen zu praktizieren.
Dass eine Zwangsehe aus islamischer Sicht somit verboten ist, ist also unbestreitbar. Jedoch soll an dieser Stelle nicht bestritten werden, dass diese Praxis unter Muslimen bzw. in islamischen Ländern weit verbreitet ist. Man muss aber feststellen, dass dies nicht auf den Islam zurückzuführen ist, sondern viel mehr auf die mangelnde Kenntnis über den Islam. Somit ist die Zwangsehe eher ein Produkt der Tradition und Kultur als des Islams.
Quelle:
http://www.fragenzumislam.de/?p=93---
Wie sehen die Urteile der Rechtschulen dazu aus? Und gibt es Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten? Wie gestaltete sich die diesbezügliche Praxis in der islamischen Geschichte?
Alle Schulen des Fiqh, egal ob sunnitische oder schiitische,
sind übereinstimmend der Meinung, dass eine Ehe ungültig ist, bei der eine Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen wird, einen bestimmten Mann zu heiraten. Allgemein gilt: Wenn einer oder beide künftige Ehepartner zum Zeitpunkt des Ehevertrages einander nicht heiraten wollen, aber gezwungen werden (durch Gewalt oder Androhung derselben, "Ikrah" genannt), ist diese Ehe ungültig.
---
Man braucht keine Fatwa gegen Zwangsheirat auszusprechen, weil Zwangsheirat sowieso schon eindeutig komplett Verboten ist. Wenn der Quran und der Prophet etwas verbieten, dann braucht man nicht noch eine Fatwa aussprechen. Ehrenmorde und Terrorismus, wie z.b. Selbstmordanschläge sind ebenfalls laut Islam eindeutig und strikt verboten!