Islam-generell NICHT verfassungsfeindlich!
08.06.2006 um 06:52In anderen Worten, die Zeugenschaft einer Frau gilt laut Koran nur die Hälfte.
Ähnlich verhält es sich auch bei der Zeugenschaft der Ungläubigen.
Artikel 8 Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vordenzuständigen
innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach derVerfassung oder
nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.
Artikel 9Niemand darf
willkürlich festgenomen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesenwerden.
Artikel 10 Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch aufein der
Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigenund
unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder überirgendeine
gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.
Artikel 11
(1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, istso lange als
unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren,in dem alle für
seine Verteidung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäßdem Gesetz
nachgewiesen ist.
(2) Niemand kann wegen einer Handlung oderUnterlassung
verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund desnationalen oder
internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keineschwerere Strafe
verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung derstrafbaren Handlung
anwendbar war.
Artikel 12 Niemand darf willkürlichenEingriffen in sein
Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel nochAngriffen auf seine
Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruchauf rechtlichen Schutz
gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.
Artikel 13(1) Jeder Mensch hat das
Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzesinnerhalb eines Staates.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land,einschließlich seines eigenen, zu
verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14 (1) Jeder Mensch hat das
Recht, in anderen Ländern vor VerfolgungenAsyl zu suchen und zu genießen.
(2)
Dieses Recht kann jedoch im Falle einerVerfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder
wegen Handlungen, die gegen dieZiele der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch
genommen werden.
Artikel 15 (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine
Staatsangehörigkeit.
(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich
entzogen noch ihm dasRecht dazu versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16(1) Heiratsfähige Männer und Fraün haben ohne Beschränkung durch
Rasse,Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie
zugründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösungdie
gleichen Rechte.
Koran 2/221. Und heiratet nicht Götzendienerinnen, ehesie
gläubig geworden; selbst eine gläubige Sklavin ist besser als eine Götzendienerin,so
sehr diese euch gefallen mag. Und verheiratet (keine gläubigen Frauen) mitGötzendienern,
ehe sie gläubig geworden; selbst ein gläubiger Sklave ist besser alsein Götzendiener, so
sehr dieser euch gefallen mag.......
.
Koran4/34. Die Männer sind die
Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vorden andern ausgezeichnet hat
und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sindtugendhafte Frauen die
Gehorsamen......
Koran 25/52. So gehorche nicht denUngläubigen....
Moslemische Frauen dürfen also keinen Nicht-Moslemheiraten, auch wenn er Christ oder
Jude ist.
(2) Die Ehe darf nurauf Grund der freien und vollen
Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossenwerden.
Koran 4/3.
Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegendie Waisen handeln, dann heiratet
Frauen, die euch genehm dünken, zwei oder drei odervier; und wenn ihr fürchtet, ihr
könnt nicht billig handeln, dann (heiratet nur) eineoder was eure Rechte besitzt
(Gefangene).....
Koran 4/24. Und (verboten sindeuch) verheiratete Frauen,
ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt(Gefangenen).......
Koran 4/25. Und wer
von euch es sich nicht leisten kann,freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure
Rechte besitzt (Gefangene), nämlicheure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt
euren Glauben am besten. Die einenvon euch sind von den andern; so heiratet sie mit
Erlaubnis ihrer Herren.
Hadith Bukhari: Volume 7, Book62, Nummer 67; Es erzählte
Abu Huraira: Der Prophetsagte, "Eine Witwe, oder reife Mutter sollte nicht verheiratet
werden bevor man sienicht befragte, und eine Jungfrau sollte nicht verheiratet werden
ausser nach ihremEinverständnis. " Die Leute fragten, "Oh Apostel Allah´s! wie können
wir ihrEinverständnis wissen? Er sagte: "Ihr Schweigen indiziert ihr Einverständnisbzw.
Erlaubnis ."
Auch Mohammed bekam von Allah die Lizenz zur Zwangsheirat:
(3) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaftund hat
Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17 (1)Jeder Mensch
hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen das Recht auf Eigentum.
(2) Niemand
darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Koran 8/1.Sie befragen dich
über die Beute. Sprich: «Die Beute gehört Allah und dem Gesandten.Drum fürchtet Allah
und ordnet die Dinge in Eintracht unter euch und gehorchet Allahund Seinem Gesandten,
wenn ihr Gläubige seid.»
Artikel 18 Jeder Mensch hatAnspruch auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt dieFreiheit, seine Religion oder
seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seineReligion oder seine Überzeugung
allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in derÖffentlichkeit oder privat, durch Lehre,
Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung vonRiten zu bekunden.
Ähnlich verhält es sich auch bei der Zeugenschaft der Ungläubigen.
Artikel 8 Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vordenzuständigen
innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach derVerfassung oder
nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.
Artikel 9Niemand darf
willkürlich festgenomen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesenwerden.
Artikel 10 Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch aufein der
Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigenund
unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder überirgendeine
gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.
Artikel 11
(1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, istso lange als
unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren,in dem alle für
seine Verteidung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäßdem Gesetz
nachgewiesen ist.
(2) Niemand kann wegen einer Handlung oderUnterlassung
verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund desnationalen oder
internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keineschwerere Strafe
verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung derstrafbaren Handlung
anwendbar war.
Artikel 12 Niemand darf willkürlichenEingriffen in sein
Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel nochAngriffen auf seine
Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruchauf rechtlichen Schutz
gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.
Artikel 13(1) Jeder Mensch hat das
Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzesinnerhalb eines Staates.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land,einschließlich seines eigenen, zu
verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14 (1) Jeder Mensch hat das
Recht, in anderen Ländern vor VerfolgungenAsyl zu suchen und zu genießen.
(2)
Dieses Recht kann jedoch im Falle einerVerfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder
wegen Handlungen, die gegen dieZiele der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch
genommen werden.
Artikel 15 (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine
Staatsangehörigkeit.
(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich
entzogen noch ihm dasRecht dazu versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16(1) Heiratsfähige Männer und Fraün haben ohne Beschränkung durch
Rasse,Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie
zugründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösungdie
gleichen Rechte.
Koran 2/221. Und heiratet nicht Götzendienerinnen, ehesie
gläubig geworden; selbst eine gläubige Sklavin ist besser als eine Götzendienerin,so
sehr diese euch gefallen mag. Und verheiratet (keine gläubigen Frauen) mitGötzendienern,
ehe sie gläubig geworden; selbst ein gläubiger Sklave ist besser alsein Götzendiener, so
sehr dieser euch gefallen mag.......
.
Koran4/34. Die Männer sind die
Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vorden andern ausgezeichnet hat
und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sindtugendhafte Frauen die
Gehorsamen......
Koran 25/52. So gehorche nicht denUngläubigen....
Moslemische Frauen dürfen also keinen Nicht-Moslemheiraten, auch wenn er Christ oder
Jude ist.
(2) Die Ehe darf nurauf Grund der freien und vollen
Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossenwerden.
Koran 4/3.
Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegendie Waisen handeln, dann heiratet
Frauen, die euch genehm dünken, zwei oder drei odervier; und wenn ihr fürchtet, ihr
könnt nicht billig handeln, dann (heiratet nur) eineoder was eure Rechte besitzt
(Gefangene).....
Koran 4/24. Und (verboten sindeuch) verheiratete Frauen,
ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt(Gefangenen).......
Koran 4/25. Und wer
von euch es sich nicht leisten kann,freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure
Rechte besitzt (Gefangene), nämlicheure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt
euren Glauben am besten. Die einenvon euch sind von den andern; so heiratet sie mit
Erlaubnis ihrer Herren.
Hadith Bukhari: Volume 7, Book62, Nummer 67; Es erzählte
Abu Huraira: Der Prophetsagte, "Eine Witwe, oder reife Mutter sollte nicht verheiratet
werden bevor man sienicht befragte, und eine Jungfrau sollte nicht verheiratet werden
ausser nach ihremEinverständnis. " Die Leute fragten, "Oh Apostel Allah´s! wie können
wir ihrEinverständnis wissen? Er sagte: "Ihr Schweigen indiziert ihr Einverständnisbzw.
Erlaubnis ."
Auch Mohammed bekam von Allah die Lizenz zur Zwangsheirat:
(3) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaftund hat
Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17 (1)Jeder Mensch
hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen das Recht auf Eigentum.
(2) Niemand
darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Koran 8/1.Sie befragen dich
über die Beute. Sprich: «Die Beute gehört Allah und dem Gesandten.Drum fürchtet Allah
und ordnet die Dinge in Eintracht unter euch und gehorchet Allahund Seinem Gesandten,
wenn ihr Gläubige seid.»
Artikel 18 Jeder Mensch hatAnspruch auf Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt dieFreiheit, seine Religion oder
seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seineReligion oder seine Überzeugung
allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in derÖffentlichkeit oder privat, durch Lehre,
Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung vonRiten zu bekunden.