Der Koran und die Mathematik
25.10.2005 um 13:47Vor einiger Zeit habe ich folgendes gefunden:
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Der Koran über sich selbst:
Sie machen sich keine Gedanken über den Koran. Wäre er von einem anderen als Allah, so würden sie darin gewiss viel Widerspruch finden. Sure 4, Vers 82.
Erbschaftsrecht gemäß dem Koran
An-Nisa 4:11:
Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.
4:12:
Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt - oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde.
4:176:
Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: "Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hinterlässt, aber eine Schwester hat, dann erhält sie die Hälfte seiner Erbschaft; und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Sind es aber zwei (Schwestern), dann erhalten sie zwei Drittel von seiner Erbschaft. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß über alle Dinge Bescheid.
Jetzt nehmen wir an, dass ein Mann stirbt und rechnen gemäß dem Koran.
Als seine Familienangehöriger seien: Vater, Mutter, Frau und drei Töchter.
Demnach sollten seine drei Töchter 2/3, Vater und Mutter jeweils 1/6 und seine Frau 1/8 bekommen. Also verteilen wird die 100%-ige Erbschaft und rechnen wir nach:
1/8 + 1/6 + 1/6 + 2/3 = 27/24 = 1,125 ( ==> 112,5 % sollte aber 1=100% sein! )
==> ungleich 1 !
Da aber Allah (falls es ihn gibt) keine Fehler machen kann, kann der Vers nur von Mohammed stammen.
Geben wir Mohammed noch ein Beispiel:
Ein Mann stirbt und hinterlässt seine Mutter, seine Frau und seine zwei Schwestern. Gemäß dem Koran bekommt die Mutter 1/3, die Frau 1/4 und die beiden Schwestern 2/3. Also entsprechend verteilt und addiert:
2/3 + 1/4 + 1/3 = 15/12 = 1,25 ( ==> 125 % !!! D.h. aus 1 wird 1,25! )
==> ungleich 1 !
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Bitte um Stellungnahme von unseren Muslimischen Mitbürgern..
mfg
Die richtigen Dinge tun oder die Dinge richtig tun?!
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Der Koran über sich selbst:
Sie machen sich keine Gedanken über den Koran. Wäre er von einem anderen als Allah, so würden sie darin gewiss viel Widerspruch finden. Sure 4, Vers 82.
Erbschaftsrecht gemäß dem Koran
An-Nisa 4:11:
Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.
4:12:
Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt - oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde.
4:176:
Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: "Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hinterlässt, aber eine Schwester hat, dann erhält sie die Hälfte seiner Erbschaft; und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Sind es aber zwei (Schwestern), dann erhalten sie zwei Drittel von seiner Erbschaft. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß über alle Dinge Bescheid.
Jetzt nehmen wir an, dass ein Mann stirbt und rechnen gemäß dem Koran.
Als seine Familienangehöriger seien: Vater, Mutter, Frau und drei Töchter.
Demnach sollten seine drei Töchter 2/3, Vater und Mutter jeweils 1/6 und seine Frau 1/8 bekommen. Also verteilen wird die 100%-ige Erbschaft und rechnen wir nach:
1/8 + 1/6 + 1/6 + 2/3 = 27/24 = 1,125 ( ==> 112,5 % sollte aber 1=100% sein! )
==> ungleich 1 !
Da aber Allah (falls es ihn gibt) keine Fehler machen kann, kann der Vers nur von Mohammed stammen.
Geben wir Mohammed noch ein Beispiel:
Ein Mann stirbt und hinterlässt seine Mutter, seine Frau und seine zwei Schwestern. Gemäß dem Koran bekommt die Mutter 1/3, die Frau 1/4 und die beiden Schwestern 2/3. Also entsprechend verteilt und addiert:
2/3 + 1/4 + 1/3 = 15/12 = 1,25 ( ==> 125 % !!! D.h. aus 1 wird 1,25! )
==> ungleich 1 !
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Bitte um Stellungnahme von unseren Muslimischen Mitbürgern..
mfg
Die richtigen Dinge tun oder die Dinge richtig tun?!