Burka in Bonn
06.05.2006 um 20:25Ein blinder Mann hatte eine Sklavenmutter die den Propheten (der Friede sei mitihm)
beleidigte und schlecht über ihn sprach. Er kritisierte sie scharf dafür aber siehörte
nicht auf mit ihrer Gewohnheit. Eines Nachts begann sie schlecht über denProphet (der
Friede sei mit ihm) zu reden und ihn zu beleidigen. Also nahm er einenStock setzte ihn
am ihrem Bauch an, preßte an und tötete sie. Ein Kind das zwischenihre Beinen kam war
von dem Blut bedeckt das dort war. Am morgen wurde der Prophet(der Friede sei mit ihm)
darüber informiert. Er versammelte die Leute und sagte: "DerMann der das getan hat, bei
Allah und bei meiner Rechten, ich fordere ihn aufaufzustehen. " Indem er über die Nacken
der Leute sprang und zitternd richtete sichder Mann auf. Er setzte sich vor den
Propheten (der Friede sei mit ihm) und sagte:
"Apostel Allah´s! Ich bin ihr Besitzer
und sie pflegte dich zu beleidigen undschlecht über dich zu reden. Ich verbat es ihr
aber sie hörte nicht auf, und ichkritisierte sie aber sie stoppte nicht mit ihrer
Gewohnheit. Ich habe zwei kleineSöhne von ihr, die so wie Perlen sind, und sie war meine
Partnerin. Letzte Nachtbegann sie dich zu beleidigen und schlecht über dich zu sprechen.
Also nahm ich einenStock, setzte ihn an ihrem Bauch an und preßte an bis ich sie tötete.
Darauf sagte derProphet (der Friede sei mit ihm); Oh seid Zeugen, für ihr Blut ist kein
Rachegeld(Blutgeld) zu zahlen.
Ahadith:
Sunan Abu-Dawud; Buch 38Nummer 4349
Eserzählte Ali ibn Abu Talib:
"Eine Jüdin pflegte den Propheten (der Friede
seimit ihm) zu beleidigen und schlecht über ihn zu reden. Ein Mann würgte
(strangulierte)sie, biss sie starb. Der Apostel Allah´s (der Friede sei mit ihm)
erklärte dass fürihr Blut keine Entschädigung zu zahlen sei."
Mit anderen
Worten: Wer denPropheten (oder den Islam kritisiert) muss Angst haben, dass er/sie
getötet wird. DerMörder geht straffrei aus. Das ist eine implizite Einschränkung der
Meinungsfreiheit.
Artikel 20 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs-
undVereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darfgezwungen
werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21 (1) Jeder Menschhat das
Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landesunmittelbar oder
durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen.
(2) Jeder Menschhat unter gleichen
Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern inseinem Lande.
(3)
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autoritätder öffentlichen Gewalt;
dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlenmit allgemeinen und gleichem
Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oderin einemgleichwertigen Verfahren zum Ausdruck
kommen.
Artikel 22 Jeder Mensch hat alsMitglied der Gesellschaft Recht auf
soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durchinnerstaatliche Maßnahmen und
internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung derOrganisation und der Hilfsmittel
jedes Staates in den Genuß der für seine Würde undfreie Entwicklung seiner
Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen undkulturellen Rechte zu
gelangen.
Artikel 23 (1) Jeder Mensch hat das Recht aufArbeit, auf freie
Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungensowie auf Schutz gegen
Arbeitslosigkeit.
Frauen haben im Islam nicht dasRecht auf Arbeit. Sie brauchen
die Erlaubnis ihres Vaters oder Ehemanns.
(2)Alle Menschen haben ohne jede
unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohnfür gleiche Arbeit.
(3)
Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht aufangemessene und befriedigende Entlohnung,
die ihm und seiner Familie eine dermenschlichen Würde entsprechende Existenz sicher und
die, wenn nötig, durch anderesoziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
(4) Jeder
Mensch hat das Recht, zumSchutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und
solchen beizutreten.
Artikel 24 Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und
Freizeit sowie auf einevernünftige Begrenzung der Arbietszeit und auf periodischen,
bezahlten Urlaub.
Artikel 25 (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine
Lebenshaltung, die seine undseiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich
Nahrung, Kleidung, Wohnung,ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der
sozialen Führsorgegewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von
Arbeitslosigkeit,Krankheit, Invalidität, Verwittwung, Alter oder anderweitigem Verlust
seinerUnterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
(2) Mutter und Kindhaben
Anspruch auf besindere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche unduneheliche,
genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26 (1) JederMensch hat das Recht
auf Bildung. Der Unterricht muß wenigstens in den Elementar- undGrundschule
unentgeltlich sein; die höheren Studien sollen nach Maßgabe ihrerFähigkeiten und
Leistungen in gleicher Weise offenstehen.
(2) Die Ausbildungsoll die volle
Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtungder
Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel haben. Sie soll Verständnis,Duldsamkeit und
Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oderreligiösen Gruppen fördern
und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zurAufrechterhaltung des Friedens begünstigen.
Koran 5/51. O die ihr glaubt!Nehmet nicht die Juden und die Christen zu
Freunden.......
Koran 5/55. EureFreunde sind einzig Allah und Sein Gesandter
und die Gläubigen, die das Gebetverrichten und die Zakat zahlen und Gott allein anbeten
(3) In erster Liniehaben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil
werdenden Bildung zubestimmen.
Artikel 27 (1) Jeder Mensch hat das Recht, am
kulturellen Lebender Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen undam
wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
(2)Jeder
Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, diesich aus
jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktionergeben, deren
Urheber er ist.
Artikel 28 Jeder Mensch hat Anspruch auf einesoziale und
internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärungangeführten Rechte
und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
beleidigte und schlecht über ihn sprach. Er kritisierte sie scharf dafür aber siehörte
nicht auf mit ihrer Gewohnheit. Eines Nachts begann sie schlecht über denProphet (der
Friede sei mit ihm) zu reden und ihn zu beleidigen. Also nahm er einenStock setzte ihn
am ihrem Bauch an, preßte an und tötete sie. Ein Kind das zwischenihre Beinen kam war
von dem Blut bedeckt das dort war. Am morgen wurde der Prophet(der Friede sei mit ihm)
darüber informiert. Er versammelte die Leute und sagte: "DerMann der das getan hat, bei
Allah und bei meiner Rechten, ich fordere ihn aufaufzustehen. " Indem er über die Nacken
der Leute sprang und zitternd richtete sichder Mann auf. Er setzte sich vor den
Propheten (der Friede sei mit ihm) und sagte:
"Apostel Allah´s! Ich bin ihr Besitzer
und sie pflegte dich zu beleidigen undschlecht über dich zu reden. Ich verbat es ihr
aber sie hörte nicht auf, und ichkritisierte sie aber sie stoppte nicht mit ihrer
Gewohnheit. Ich habe zwei kleineSöhne von ihr, die so wie Perlen sind, und sie war meine
Partnerin. Letzte Nachtbegann sie dich zu beleidigen und schlecht über dich zu sprechen.
Also nahm ich einenStock, setzte ihn an ihrem Bauch an und preßte an bis ich sie tötete.
Darauf sagte derProphet (der Friede sei mit ihm); Oh seid Zeugen, für ihr Blut ist kein
Rachegeld(Blutgeld) zu zahlen.
Ahadith:
Sunan Abu-Dawud; Buch 38Nummer 4349
Eserzählte Ali ibn Abu Talib:
"Eine Jüdin pflegte den Propheten (der Friede
seimit ihm) zu beleidigen und schlecht über ihn zu reden. Ein Mann würgte
(strangulierte)sie, biss sie starb. Der Apostel Allah´s (der Friede sei mit ihm)
erklärte dass fürihr Blut keine Entschädigung zu zahlen sei."
Mit anderen
Worten: Wer denPropheten (oder den Islam kritisiert) muss Angst haben, dass er/sie
getötet wird. DerMörder geht straffrei aus. Das ist eine implizite Einschränkung der
Meinungsfreiheit.
Artikel 20 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs-
undVereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darfgezwungen
werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21 (1) Jeder Menschhat das
Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landesunmittelbar oder
durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen.
(2) Jeder Menschhat unter gleichen
Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern inseinem Lande.
(3)
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autoritätder öffentlichen Gewalt;
dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlenmit allgemeinen und gleichem
Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oderin einemgleichwertigen Verfahren zum Ausdruck
kommen.
Artikel 22 Jeder Mensch hat alsMitglied der Gesellschaft Recht auf
soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durchinnerstaatliche Maßnahmen und
internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung derOrganisation und der Hilfsmittel
jedes Staates in den Genuß der für seine Würde undfreie Entwicklung seiner
Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen undkulturellen Rechte zu
gelangen.
Artikel 23 (1) Jeder Mensch hat das Recht aufArbeit, auf freie
Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungensowie auf Schutz gegen
Arbeitslosigkeit.
Frauen haben im Islam nicht dasRecht auf Arbeit. Sie brauchen
die Erlaubnis ihres Vaters oder Ehemanns.
(2)Alle Menschen haben ohne jede
unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohnfür gleiche Arbeit.
(3)
Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht aufangemessene und befriedigende Entlohnung,
die ihm und seiner Familie eine dermenschlichen Würde entsprechende Existenz sicher und
die, wenn nötig, durch anderesoziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
(4) Jeder
Mensch hat das Recht, zumSchutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und
solchen beizutreten.
Artikel 24 Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und
Freizeit sowie auf einevernünftige Begrenzung der Arbietszeit und auf periodischen,
bezahlten Urlaub.
Artikel 25 (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine
Lebenshaltung, die seine undseiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich
Nahrung, Kleidung, Wohnung,ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der
sozialen Führsorgegewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von
Arbeitslosigkeit,Krankheit, Invalidität, Verwittwung, Alter oder anderweitigem Verlust
seinerUnterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
(2) Mutter und Kindhaben
Anspruch auf besindere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche unduneheliche,
genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26 (1) JederMensch hat das Recht
auf Bildung. Der Unterricht muß wenigstens in den Elementar- undGrundschule
unentgeltlich sein; die höheren Studien sollen nach Maßgabe ihrerFähigkeiten und
Leistungen in gleicher Weise offenstehen.
(2) Die Ausbildungsoll die volle
Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtungder
Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel haben. Sie soll Verständnis,Duldsamkeit und
Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oderreligiösen Gruppen fördern
und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zurAufrechterhaltung des Friedens begünstigen.
Koran 5/51. O die ihr glaubt!Nehmet nicht die Juden und die Christen zu
Freunden.......
Koran 5/55. EureFreunde sind einzig Allah und Sein Gesandter
und die Gläubigen, die das Gebetverrichten und die Zakat zahlen und Gott allein anbeten
(3) In erster Liniehaben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil
werdenden Bildung zubestimmen.
Artikel 27 (1) Jeder Mensch hat das Recht, am
kulturellen Lebender Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen undam
wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
(2)Jeder
Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, diesich aus
jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktionergeben, deren
Urheber er ist.
Artikel 28 Jeder Mensch hat Anspruch auf einesoziale und
internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärungangeführten Rechte
und Freiheiten voll verwirklicht werden können.