Bauli schrieb:Dann steht das Dilemma mit dem RBB aber in einem größeren Rampenlicht, oder sehe ich da was falsch?
Ja, du siehst da einiges falsch, aber das ist nicht schlimm, das geht vielen so.
Eine teure Büroeinrichtung zu kaufen ist auch nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit noch nicht zwingend problematisch, besonders dann nicht wenn man per Auftrag auch eine repräsentative Funktion erfüllt.
So Sachen wie diese Mindest-Auftragsgeschichte bei den freien Kameramitarbeitern sind auch noch nicht zwingend Verstöße, es kann sich hier auch noch um einen ''normalen'' Schadensfall im Rahmen einer erwünschten unternehmerischen Wagniseinschätzung handeln - du kannst einem Geschäftsführer, Controller usw. nicht vorschreiben überhaupt kein unternehmerisches Risiko einzugehen, denn dann bleibt ihm nur übrig garnichts zu tun, denn nur das hat überhaupt kein Risiko...
Bei den Sachen mit den Schweigegeldern für die Manager sieht es schon anders aus, aber selbst dort kommt es noch auf die konkrete Vertragsgestaltung an; es dürfte zwar schwierig sein bezeugend zu begründen warum das noch marktübliche Konditionen sind, aber ganz unmöglich ist das nicht.
Im Großen und Ganzen ist der Fall gegen Schlesinger und Co. nicht so offensichtlich jetzt schon gelaufen wie es in der öffentlichen Diskussion gerade aussieht - die sind schon sehr locker-flockig mit ihren Befugnissen umgegangen, aber wie schon gesagt: beweis mal die grobe Fahrlässigkeit oder den bewussten Vorsatz, dann reden wir weiter.