@budunEs ist genau,wie Darth und Case es dargestellt haben.
Es geht hier umzivilrechtliche Entschädigungsansprüche gegen einen Staat und seine Rechtsnachfolger.Unddie können im Prinzip von jedem einzelnen Anspruchsberechtigten geltend gemacht werden,wobei Anspruchberechtigte nicht nur die direkt Betroffenen sondern in gewissem Umfang undunter gewissen Umständen auch deren Angehörige und Hinterbliebene sein können.
daunterscheidet das Zivilrecht im übrigen nicht, ob es sich beim Schädiger um einenatürliche oder juristische Person oder um einen Staat handelt.
Die Ansprüche sindhierbei unterschiedlicher Natur :
-direkte materielle Ansprüche des Geschädigten(Sachschäden,Verdienstausfall,Heilkosten)
-direkte immaterielle Ansprüche desGeschädigten
(schmerzensgeld u-.ä.)
-mittelbare materielle Ansprüche vonAngehörigen
(Unterhalt,Rente)
-mittelbare immaterielle Ansprüche von Angehörigen
(Schmerzensgeld u.ä.)