Holocaust, oder die Frage wird doch erlaubt sein....
19.12.2005 um 21:00
lies es dir durch und schluß! ;-)
Es besteht keinerlei Notwendigkeit mehr für einen Friedensvertrag.
Vom Grundsatz her mag diese Forderung der "Reichsideologen" lobenswert erscheinen. Sie zeugt jedoch nicht gerade von vertieften Kenntnissen des Völkerrechts. Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen (vgl. v. Goetze, NJW 1990, 2161, 2167, dessen Aufsatz übrigens zum Zeitpunkt der laufenden 2+4-Verhandlungen geschrieben wurde; zum Scan).
Für die Bundesrepublik Deutschland ist ein Friedensvertrag bzw. die Forderung danach überflüssig - nicht nur im Hinblick auf eine laut "KRR" gegebene, tatsächlich jedoch nicht existierende (vgl. hier), Diskriminierung Deutschlands durch die "Feindstaatklauseln" der UNO.
Prof. Dr. Klaus Stern schreibt in Band V des "Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland" zum Thema "Friedensvertrag":
"Ein Friedensvertrag, der auf deutscher Seite rechtlich nur von einem handlungsfähigen Gesamtdeutschland, dem Deutschen Reich, als Kriegsgegner hätte abgeschlossen werden können, ist indessen ausgeblieben, weil sein zentraler politischer Inhalt, die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, und andere politisch wesentliche Fragen kontrovers blieben. Je länger das tatsächliche Kriegsende zurücklag, desto stärker wurde ein Friedensvertrag deshalb vielfach als 'anachronistisch' empfunden. Zunehmend deutlicher kam man auf seiten der vier Hauptsiegermächte und auf deutscher Seite - aus jeweils unterschiedlichen Motiven - zu dem Ergebnis, ihn durch andere völkerrechtliche Instrumente zu ersetzen, was die zentralen politischen Anliegen um Deutschlands Status in Europa betraf. W. Grewe brachte diese Einschätzung 1982 auf die Formel: Die Frage eines Friedensvertrages sei 'praktisch gegenstandslos'.
Dieser Standpunkt war allerdings riskant, solange die Wiederherstellung der Deutschen Einheit noch nicht greifbar war; denn der Friedensvertragsvorbehalt des Deutschlandsvertrages hatte die beachtliche rechtliche und politische Funktion, die 'Deutsche Frage' einschließlich der deutschen Ostgrenze offenzuhalten. In diesem Lichte haben alle Bundesregierungen in zentralen Verträgen den Friedensvertragsvorbehalt perpetuiert, besonders in dem schon erwähnten Deutschlandvertrag, dem Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 (BGBl. II S. 331) und den sog. Ostverträgen (...).
Diese politische Linie konnte erst 1989 verlassen werden, als sich aufgrund der grundlegenden politischen Veränderungen im östlichen Mitteleuropa und in Osteuropa die Möglichkeit abzeichnete, die Wiedervereinigung Deutschlands die volle Souveränität Deutschlands und die Festlegung der deutsch-polnischen Grenze sowie die Berücksichtigung der Sicherheitsbelange von Deutschlands Nachbarn in anderer Weise zu erreichen. Von einem Friedensvertrag war seither nicht mehr die Rede. Das Thema wurde ad acta gelegt, als sich die Umrisse des Zwei-plus-vier-Vertrages zeigten. In Absatz 1 der Präambel dieses Vertrages ist dementsprechend die Rede davon, daß die Vertragspartner, die in Deutschland hauptsächlich kriegführenden Mächte, 'in dem Bewußtsein (übereingekommen sind), daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben'. Außerdem wird sowohl im amtlichen Titel des Vertrages als auch in Absatz 12 der Präambel der 'abschließende' Charakter des Vertrages in bezug auf Deutschland betont. Ein zusätzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch machte er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag füglich enthalten sollte, ist mithin geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern."
(Stern, in: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band V, § 135, S. 2070 f.; Hervorhebungen dort; Scan hier.)
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Ein Friedensvertrag ist überflüssig, alles, was in ihm hätte geregelt werden müssen, ist bereits in anderen Vertragswerken geregelt.
Jedoch verknüpfen manche "Reichsideologen" ihre Forderung nach einem Friedensvertrag auch mit der Behauptung, es müsse noch über die offene Frage der Reparationen entschieden werden, was nur in einem Friedensvertrag erfolgen könne.
Allerdings ist diese Behauptung so ebenfalls unzutreffend. Der Reparationsfrage kommt nämlich keine Bedeutung mehr zu, weil die beiden als hauptsächliche Gläubiger in Betracht kommenden Länder (Polen und die Sowjetunion) rechtswirksam auf Reparationen gegenüber Deutschland verzichtet haben, indem sie bereits im Jahre 1953 erklärten, daß Deutschland ihnen gegenüber von der Zahlung staatlicher Nachkriegsschulden frei sei. Dieser Verzicht wurde ausdrücklich gegenüber Deutschland und nicht nur gegenüber der DDR ausgesprochen, bindet Polen und die Sowjetunion daher auch gegenüber Gesamtdeutschland. Von den Westmächten sind Reparationsforderungen ohnehin nicht mehr zu erwarten, und auch die übrigen, möglicherweise noch als Gläubiger in Betracht kommenden ehemaligen Kriegsgegner Deutschlands können mehr als 50 Jahre nach Kriegsende keinen Reparationsanspruch mehr geltend machen (vgl. v. Goetze, NJW 1990, 2161, 2167; zum Scan).
Somit ist ein Friedensvertrag auch unter dem Gesichtspunkt der Reparationsfrage überflüssig.
Auf den Anfang November 2004 überarbeiteten Seiten des "Reichspräsidenten" Dr. Haug findet sich - unter Bezugnahme auf obige Ausführungen und Aufwärmung der Behauptung, Schuld am 2. WK sei eigentlich Polen - der hämische Hinweis auf die Forderung des polnischen Parlaments (Sejm) an die eigene Regierung, Reparationen von Deutschland zu verlangen. Dazu heißt es:
"Ein Friedenvertrag ist, wie anhand des Beispiels Polen aufgezeigt wurde, keinesfalls überflüssig. Im Gegenteil: Dies zeigt eindeutig daß ein Friedensvertrag dringender denn je gebraucht wird."
Eine solche Häme ist völlig unangebracht. Denn die Diskussion um diese Forderung hat genau das bestätigt, was ich oben dargestellt habe: den Verzicht Polens auf Reparationen, dessen Widerruf nicht möglich ist. Statt vieler verweise ich nachfolgend lediglich auf den Artikel des Völkerrechtlers Prof. Dr. Schweisfurth (der allerdings auch Interviewpartner der "Jungen Freiheit" war, daher aber den "Reichsideologen" wahrscheinlich eher sympathisch) in der FAZ vom 15. September 2004, in dem es u.a. heißt:
"Parallel dazu wurde am 23. August 1953 eine "Erklärung der Regierung der Volksrepublik Polen in bezug auf die Beschlüsse der Regierung der UdSSR betreffend Deutschland" (Zbiór Dokumentów 1953 Nr. 9, Europa-Archiv 1953, S. 5981) abgegeben: "Mit Rücksicht darauf, daß Deutschland seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Reparationen bereits in bedeutendem Maße nachgekommen ist und daß die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands im Interesse seiner friedliebenden Entwicklung liegt, hat die Regierung der Volksrepublik Polen den Beschluß gefaßt, mit Wirkung vom 1. Januar 1954 auf die Zahlung von Reparationen an Polen zu verzichten, um damit einen weiteren Beitrag zur Lösung der deutschen Frage im Geiste der Demokratie und des Friedens in Übereinstimmung mit den Interessen des polnischen Volkes und aller friedliebenden Völker zu leisten."
Wenn man sich heutzutage im polnischen Parlament daran nicht mehr erinnern möchte, dann zeigt dies wohl, daß Abgeordnete auch "nur" Menschen sind, die auf entsprechende Provokationen einer Minderheit in Deutschland reagierten. Natürlich fiel die Erklärung des Sejm in gewissen Kreisen in Deutschland auf "fruchtbaren Boden". Doch aus juristischer Sicht sind die Forderungen unbegründet. So heißt es in dem besagten Artikel der FAZ:
"Jeder Staat kann auf Ansprüche verzichten. Der Verzicht ist ein einseitiges völkerrechtliches Rechtsgeschäft. Es hat die Wirkung, daß bestehende Ansprüche untergehen und vermeintlich bestehende (umstrittene) Ansprüche in Zukunft nicht mehr geltend gemacht werden können. Einmal durch Verzicht untergegangen, können durch "Widerruf" eines Verzichts die alten Ansprüche nicht wiederaufleben. So verhält es sich mit den polnischen Reparationsansprüchen."
Auch im "Neuen Deutschland" liest sich das nicht anders.
Seitens Polens wird dagegen vereinzelt argumentiert, man sei damals kein souveräner Staat gewesen, habe auf Druck der UdSSR auf Reprarationen verzichtet. Doch die polnische Regierung sieht dies anders:
"(Ministerpräsident) Belka und Außenminister Wlodzimierz Cimoszewicz hatten dies aber mit einem Hinweis auf die Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen zurückgewiesen. Am Mittwoch bekräftigte Cimoszewicz die Position der Regierung. Polen habe sich schon 1953 und 1970 zum Verzicht auf Reparationen bereit erklärt, sagte er im Rundfunk. Und die Regierung werde sich ungeachtet aller Emotionen an diese Rechtslage halten."
(Quelle: FAZ vom 16. September 2004 )
Allerdings verschweigt man dies z.B. auf den Seiten des Dr. Haug lieber, ebenso wie die Tatsache, daß im Rahmen der FAQ bereits vor der Erklärung des polnischen Parlaments auf den wirksamen Verzicht Polens auf Reparationsforderungen hingewiesen wurde. In aller Deutlichkeit: die Erklärung des Sejm ändert an der Erledigung der Frage von Reparationsforderungen Polens nicht. Dieser Auffassung ist auch die polnische Regierung. Und letztlich könnte man Reparationsfragen auch außerhalb eines Friedensvertrags regeln, wie das Vorgehen der UdSSR und Polens zeigt.
Jetzt könnte man noch einwenden, daß in sehr vielen Verträgen der Nachkriegszeit ein "Friedensvertragvorbehalt" enthalten ist (der auch im Text Prof. Sterns oben erwähnt wird) und daher sagen, daß es zwingend eines solchen bedürfe. Doch auch dies ist so nicht haltbar, denn - ich zitiere v. Goetze - "es steht den Alliierten und den beiden deutschen Staaten frei, diese Fixierung auf einen Friedensvertrag nachträglich vertraglich aufzuheben und eine andere Form der Regelung der sich aus dem Zweiten Weltkrieg noch ergebenden Fragen zu wählen." (vgl. v. Goetze, NJW 1990, 2161, 2168; zum Scan). Die nach von Goetze (er verfaßte den zitierten Aufsatz wie oben erwähnt vor den "2+4"-Verhandlungen) hierfür erforderliche "allgemeine Zustimmung" ist durch den "2+4"-Vertrag erfolgt. Vereinfacht läßt sich dies vielleicht so ausdrücken: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?". Wenn die Alliierten und Deutschland einen Vertrag schließen, in dem all das enthalten ist, was in einem Friedensvertrag geregelt werden sollte, dann geben sie die Forderung danach auf. Ein Friedensvertrag hätte zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn mehr, es gäbe nichts mehr darin zu regeln.
Im übrigen schreibt der damalige Außenminister Genscher zu den 2+4-Verhandlungen, in denen auch die Frage nach dem Friedensvertrag angesprochen wurde:
"Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: 'Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt sind.'
Für das Protokoll erklärte der französische Außenminister, der den Vorsitz führte: 'Ich stelle Konsens fest.' Damit war einvernehmlich niedergelegt, daß weder das Potsdamer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundesrepublik mit den drei Westmächten in Zukunft als Grundlage für die Forderung nach einem Friedensvertrag dienen konnten. Die Forderung nach einem Friedensvertrag konnte also definitiv nicht mehr erhoben werden - damit war uns auch die Sorge vor unübersehbaren Reparationsforderungen von den Schultern genommen. Es wurde besiegelt, was Kastrup auf Beamtenebene schon durchgesetzt hatte." (Genscher, Erinnerungen, S. 846; zum Scan).
Somit dürfte also auch für den letzten Zweifler feststehen, daß ein Friedensvertrag überflüssig, ja gar nicht mehr erforderlich ist.
Lediglich ein Gesichtspunkt könnte nun noch angesprochen werden, der sich auch im Zitat Prof. Dr. Sterns findet: hätte auf deutscher Seite nicht ausschließlich das "Deutsche Reich" als Kriegspartei die Befugnis, einen Friedensvertrag auszuhandeln. Wer diese Frage an dieser Stelle noch immer allen Ernstes stellt, in Kenntnis der Tatsache, daß die Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem "Deutschen Reich" ist, der sollte besser noch einmal hier nachlesen, da er/sie einen wesentlichen Punkt der Verwirrungstaktik der "KRRler" noch nicht durchschaut hat.
krr-faq.de
"Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen"
Rassisten sind der Abschaum der Gesellschaft" Multikulti ist geil! DER MOSSAD BEZAHLT GUT ;-) !!!!