Frauen im Islam
14.11.2005 um 15:08@univerzal
z.B. haben Frauen in religiösen Belangen Erleichterungen, Männer vergleichsweise nicht.
Oder im Erbrecht kannst du erstmal ein augenscheinliches ungleichgewicht finden, ließ:
> Im Koran heißt es: "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinter' lassenschaft ihrer Eltern und Verwandten tu, ob es wenig oder viel sei." (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11; "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Daß die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, läßt sich damit erklären, daß der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34);
die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können.<
Auf die Erbschaft des Mannes kann die Familie bzw. die Frau Anspruch erheben, der Mann aber nicht auf die der Frau. Die armen Unterdrückten Männer :D
Der Verstand funktioniert wie das Auge: Wir erblicken die Umwelt nicht als ganzes. Wissen ist der Sichtfeld u. Glaube das worauf wir aus unserem Sichtfeld schließen können um Verwirrung zu meiden. Als nicht-allwissende werden wir nie alles verstehen ohne zu glauben.
z.B. haben Frauen in religiösen Belangen Erleichterungen, Männer vergleichsweise nicht.
Oder im Erbrecht kannst du erstmal ein augenscheinliches ungleichgewicht finden, ließ:
> Im Koran heißt es: "Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinter' lassenschaft ihrer Eltern und Verwandten tu, ob es wenig oder viel sei." (4:7) Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der Frau in Erbangelegenheiten bildet der Koranvers 4:11; "Auf eines männlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Daß die Frau "nur" die Hälfte des Anteils des Mannes bekommt, läßt sich damit erklären, daß der Mann allein dazu verpflichtet ist, für den Unterhalt der Familie aufzukommen (Koran 4:34);
die Frau hingegen kann über ihren Erbanteil frei verfügen, ohne daß der Mann oder andere Familienangehörige einen Anspruch darauf erheben können.<
Auf die Erbschaft des Mannes kann die Familie bzw. die Frau Anspruch erheben, der Mann aber nicht auf die der Frau. Die armen Unterdrückten Männer :D
Der Verstand funktioniert wie das Auge: Wir erblicken die Umwelt nicht als ganzes. Wissen ist der Sichtfeld u. Glaube das worauf wir aus unserem Sichtfeld schließen können um Verwirrung zu meiden. Als nicht-allwissende werden wir nie alles verstehen ohne zu glauben.