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Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

27 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Umfragen, Menschen&Gesellschaft, Politik&Geschichte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

03.03.2025 um 11:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem werden die palästinensischen Gebiete sehr wohl von vielen anerkannt.
Von Deutschland nicht, von Israel nicht. Von daher steht einem Staatsbesuch eines israelischen Regierungschef und seiner anschließenden wohlbehaltenen Heimkehr nichts im Wege.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Neben Norwegen, Irland und Spanien haben bereits 143 UN-Länder die palästinensischen Gebiete als unabhängigen Staat anerkannt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/asien/anerkennung-staat-palaestina-100.html

alles fragwürdige "Player"?
In dem Zusammenhang war Spanien wirklich ein extrem fragwürdiger Player, genau genommen ihre Linksregierung:
Denn: Díaz nutzte in ihrer Ansprache die Hass-Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“. Der Slogan bedeutet: Ein Staat Palästina soll an die Stelle Israels treten. Es ist ein gewaltsamer Aufruf zur Beseitigung des jüdischen Staates.
Quelle: https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/absolute-schande-spanien-ministerin-schockt-mit-hass-satz-ueber-israel-6650668c5aa3a075b8f07644

Eine offenbar von Judenhass geleitete linksextreme Regierung erkennt Palästina an, ist somit völlig irrelevant und bestimmt kein Vorbild ausgerechnet für Deutschland im Ungang mit Israel.


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Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

03.03.2025 um 12:01
Zitat von nairobinairobi schrieb:Merz hat da einfach unüberlegt gesprochen.
Dann hoffe ich Mal,dass dies nur ein Versehen war. Wir brauchen keinen Bundeskanzler der dann des öfteren etwas unüberlegtes sagt oder gar handelt. Das kann schnell nach hinten losgehen.


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Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

03.03.2025 um 13:12
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Von Deutschland nicht, von Israel nicht. Von daher steht einem Staatsbesuch eines israelischen Regierungschef und seiner anschließenden wohlbehaltenen Heimkehr nichts im Wege.
doch, der Haftbefehl :)


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Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

03.03.2025 um 14:45
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, der Haftbefehl
Und was passiert, wenn man ihn nicht vollstreckt? Richtig, gar nichts. Lieber sollte die UN mal ihre Selbstdiskreditierung beenden und zB den UNRWA gegen eine Organisation austauschen, die nicht mit Terroristen verflochten ist.


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Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

03.03.2025 um 14:52
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und was passiert, wenn man ihn nicht vollstreckt? Richtig, gar nichts. Lieber sollte die UN mal ihre Selbstdiskreditierung beenden und zB den UNRWA gegen eine Organisation austauschen, die nicht mit Terroristen verflochten ist.
ach Gottchen ja, darum geht es gerade nicht.
Hier:
(von jemandem, der sich auskennt ;) )
Würde der israelische Premierminister Netanjahu tatsächlich Deutschland besuchen, würde dies nicht nur einen – ganz und gar unnötigen – Konflikt mit dem IStGH heraufbeschwören, sondern auch die innerstaatliche Gewaltenteilung in Frage stellen. Denn um eine Festnahme von Netanjahu zu verhindern, müsste die Exekutive – auf Bundes- wie Landesebene – massiv in das oben beschriebene Festnahme- und Überstellungsverfahren und damit in die Unabhängigkeit der Judikative eingreifen. Dabei wäre insbesondere eine politisch veranlasste Weisung an den zuständigen Generalstaatsanwalt (§ 147 GVG),14) einen IStGH–Haftbefehl nicht zu vollstrecken, rechtswidrig; auch die Nicht-Bewilligung einer zulässigen Überstellung an den IStGH wäre zumindest völkerrechtswidrig (ganz abgesehen davon, dass sie die Überstellungshaft bzw. vorläufige Festnahme ja nicht berühren würde). Allgemeinpolitische Interessen können zwar gegenüber dem IStGH in einem Konsultationsverfahren geltend gemacht werden (Art. 97 IStGH-Statut), sie rechtfertigen aber nicht die fehlende Befolgung von IStGH-Ersuchen, insbesondere zur Überstellung von Tatverdächtigen.15) Und schließlich ist zu beachten, dass die Verweigerung der Vollstreckung eines IStGH-Haftbefehls in der Sache eine Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB) darstellt; deren Schutzbereich sollte, wie bei den Aussagedelikten (§ 162 Abs. 1 StGB), auf von Deutschland unterstützte Straftribunale erweitert werden.

Die Bundesrepublik bekennt sich zu einer völkerrechtsbasierten internationalen Ordnung. Sie muss einen internationalen Gerichtshof wie den IStGH daher unterstützen. Dieser verschafft Opfern schwerster internationaler Verbrechen Gerechtigkeit, er steht für den Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und niemand über demselben steht. „Niemand“ gilt für Freunde wie Gegner gleichermaßen. Ebenso wenig wie Haftbefehle innerstaatlicher Gerichte, aus Respekt vor ihrer Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung, von Politikern in Frage gestellt werden sollten – oder sogar zu ihrer Nichtbefolgung aufgerufen werden sollte –, dürfen die Anordnungen von internationalen Strafgerichtshöfen, die Deutschland anerkannt hat, von der Bundesregierung unterlaufen werden.
Quelle: https://verfassungsblog.de/rechtsbruch-netanjahu-merz-festnahme-haftbefehl-rechtswidrig/


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Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

03.03.2025 um 21:36
ich finde es lustig das man immer sieht, dass die Vertreter des rechteren Randes, damit von Law-and-Order sich natürlich nur ihre eigene Form von "Law" beziehen, irgendwie nie auf geltendes Recht und überhaupt schon mal gar nicht auf Gesetze :)


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Aktuelle Aufregung über mögliche Einladung an Benjamin Netanjahu

04.03.2025 um 06:10
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:er steht für den Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und niemand über demselben steht.
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Nen israelischen Premier nicht zu empfangen wäre schon irrer Tobak.
Ihn einzuladen ist eher harter Tobak, weil siehe oben!


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