Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"
24.11.2023 um 15:05Toxid schrieb:Sie haben den Anfangsverdacht bestätigt, das heißt für mich so viel, sie sind offiziell kriminell.Es gab bereits mehrere verurteilungen für einzelvergehen. Sie waren auch vorher schon als individuen kriminell.... aber eben weiterhin keine kriminelle vereinigung. Da besteht ein anfangsverdacht, keine verurteilung. Das ist kein schönreden, das ist die realität.
Toxid schrieb:Jo, war legitim. Denn der Anfangsverdacht, dass sie eine kriminelle Vereinigung sind, wurde nun bestätigt.Richtig, daher sind die durchsuchungen auch rechtlich legitim. That's it.
Toxid schrieb:Man kann sich das alles supertoll zusammenreimen und schönreden. Sie begehen Straftaten und sind Kriminelle. Keine Terroristen oder sowas, aber eben Straftäter und eine kriminelle Organisation. Das mit den Spenden scheint damit wohl auch erledigt, so wie das heute auf ntv dargestellt wurde.Es läuft ein weiteres verfahren (weswegen die hausdurchsuchungen ja durchgeführt wurden) zur überprüfung, ob LG eine kriminelle vereinigung sei aufgrund des anfangsverdachtes. Dafür sollte die hausdurchsuchung beweise liefern. Ob eine anklage wegen bildung einer kriminellen vereinigung darauf folgt, wissen wir nicht und hängt maßgeblich davon ab, ob sich der anfangsverdacht durch gefundene beweise erhärtet. Solange weder anklage noch verurteilung wegen bildung einer kriminellen vereinigung stattgefunden hat, sind sie rein rechtlich keine kriminelle vereinigung. Es besteht lediglich der verdacht. Das ist die realität. Eine vereinigung, die auch straftaten begeht, ist nicht zwingend auch rein rechtlich eine kriminelle vereinigung.
Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird gemäß § 129 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (siehe Geldstrafe) bestraft.Quelle: https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/kriminelle-vereinigung.html
Die gründung zum zwecke der verübung von straftaten ist nicht leicht nachzuweisen, muss aber rechtlich abgesichert sein, damit eine vereinigung als kriminell gilt. Ob die gefunden beweise diesen schluss zulassen, weiß ich nicht. Das verfahren diesbezüglich läuft ja noch ohne bisherige anklage.