Link: www.heise.de (extern)Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das die
Proteste mit vielenBeobachtern vor Ort begleitet hatte,
sieht in seinem ersten zusammenfassenden[extern]
Resümee aus den Demonstrationsbeobachtungen einen
direkten Schluss vonden Vorfeldkriminalisierungen zu
der Möglichkeit, per Allgemeinverfügung die
Demonstrationen rund um Heiligendamm weiträumig zu
verbieten:
* Frühwurde mit der Kriminalisierung des Protests
begonnen – vor terroristischenTaten, vor Straf- und
Gewalttätern wurde öffentlich und medienwirksam gewarnt
undzugleich bei konkreteren Nachfragen zugegeben, dass
keine konkreten Hinweisevorlägen. Die nebulösen
Prognosen aber schafften der Polizei Handlungsspielraum.
Darüber hinaus wurden in der Region rund um Rostock und
Heiligendamm Ängste undAbwehr geschürt, der Protest
delegitimiert. Die demonstrierenden Jugendlichen konnten
diese Vorurteile nur langsam im konkreten Kontakt
abbauen.
* Auf demHintergrund dieser Kriminalisierung konnte
eine Allgemeinverfügung erlassen werden,die die
Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit
weiträumig außer Kraftsetzen sollte. [...] Die Polizei
betreibt – gemeinsam mit BKA undVerfassungsschutz –
zunehmend eine eigene Politik, die beängstigend ist,
behält man Grundgesetz, die garantierten Grundrechte und
die demokratischeVerfasstheit im Auge. Sie schafft mit
Fehlinformationen und grundrechtlich nicht
legitimierbaren Aktionen und Eingriffen eine Lage, in
der sie im selbstgeschaffenen Ausnahmezustand gemäß
ihrer unüberpüfbaren Kriterien agieren kann– z.B.
Sitzblockaden hoheitlich zulassen oder Versammlungen mit
(Wasserwerfer-)Gewalt und ohne Kommunikation auflösen.
Die Kontrolle über dieexekutive polizeiliche
Gewaltausübung droht in solchen Ausnahmesituationen zu
entgleiten. (Elke Steven im ersten Resüme des
Grundrechtekomitees)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25541/1.html