@Smas Unabhängig vom inhalt der Äußerung des Arztes ( also was die Zugehörigkeit seines " Patienten " zu einer Gruppe betrifft ) , ist das doch recht bedenklich zu werten .
Ich glaube das widerspricht den ethischen Grundsätzen , denen sich jeder Arzt verpflichtet hat .
Zu finden hier
Im ersten Absatz
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/International/Deklaration_von_Genf_DE_2017.pdf (Archiv-Version vom 01.11.2020)Man stelle sich vor solcherlei Äußerungen würden demnächst geäußert über zB einen Patienten mit Leberschäden ( Alkohol Missbrauch ) oder gar Patienten mit Lungen Schäden ( folgen des Rauchens ) oder zB Straftätern, die beim verüben der Tat selbst schwerste Verletzungen erlitten haben.
Dem Patienten der " böllert " wider besseres Wissen und zu Schaden kommt, dem Raser auf der Autobahn , der wider des Gesetzes sich und andere auf den OP Tisch bringt .
Jeder dieser Patienten gehört einer Gruppe an . Sei es zB glauben , politischer Gesinnnung , alter, Lebensgewohnheiten , Berufsgruppe , usw usw .
Ich sehe das mehr als kritisch ( unabhängig der Zugehörigkeit des Patienten ) .
" ich werde die Autonomie und Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren "
Desweiteren ......
Ich werde nicht zulassen daß ......politischer Zugehörigkeit , .....sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren ....usw usw