kleinundgrün schrieb:Ja, da steht "was" davon. Aber nicht in der Weise, die Du proklamiert hast. Nichts von wegen es sei ein fall eines Unterlassens.
Aber nach wie vor: Du hast keine Ahnung und ich kann und möchte das nicht ändern. Leb Dein Leben einfach weiter.
Dass man den anderen Polizisten (wegen Garantenpflicht) wegen möglichem Totschlag durch Unterlassen kommen könnte, kam gestern von mir.
Allerdings zog ich das auch nur als eine Möglichkeit von vielen Möglichkeiten in Betracht - vorausgesetzt das US-Strafrecht sieht so eine Strafrechtsnorm überhaupt vor.
Auf den Trichter bin ich auch nur aufgrund von einem Video gekommen, auf dem ein Polizist eine aktive Handlung gegen George Floyd vollzieht und ein anderer nur zusieht und nicht eingreift.
Ist jetzt aber auch egal, da die zuständige Staatsanwaltschaft den Sachverhalt, die Form der Täterschaft auf die restlichen Polizisten bezogen wohl ganz anders bewertet. Ist auch gut so.
Aber vielleicht bin ich auch gerade nur verwirrt, durcheinander.
Wenn ich das richtig verstanden habe und es mit deutschem Strafrecht vergleiche, sieht die Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftlich begangene Tat (Totschlag), bei dem es einen unmittelbaren Täter, der den objektiven und subjektiven Tatbestand erfüllt hat und die restlichen Polizisten entweder ebenso beide oder auch nur den subjektiven Tatbestand erfüllt haben.
Aktive Tatbeteiligung sieht man also bei bei allen Polizisten.
Ob die restlichen Polizisten hingegen nur wie Gehilfen (Beihilfe) eingestuft, angesehen werden und sie dadurch ein milderes Strafmaß erwarten können, weiß ich nicht.
Bei uns würde das Ermittlungsverfahren und die spätere Anklage wohl auch nur auf Totschlag lauten. Wenigstens der dafür erforderliche Eventualvorsatz dürfte erfüllt gewesen sein.
Für juristischen Mord dürften es hingegen nicht langen, da man über alle möglichen Mordmerkmale, die infrage kommen könnten, nur spekulieren aber leider noch nicht mehr sagen, wissen kann. Mindestens ein Merkmal müsste vorliegen.