Mightyspider schrieb:Aber selbst bei einer Freiwilligen entsteht einem kein Nachteil. Selbst wenn während der Arbeit Vorrausgesetzt die ist im Ort so das man schnell hinkommt der Melder geht kann der Arbeit die Arbeitsstelle verlassen. Der Chef zahlt seinen Lohn weiter und kann sich dann den Verdienstausfall bei dem jeweiligen Landkreis zurückholen. Was bei solchen Fällen recht unkompliziert ist. Gibt keinen Landkreis der sich dagegen wehrt. Im Gegenteil. Solange der Feuerschutz gewährleistet ist und Brände oder Unfälle etc schnell abgedeckt werden zählen die den sogar recht zügig.
Als Chef würde ich mich bedanken, wenn mir die Arbeitskräfte abgezogen werden, damit die touristische Veranstaltungen bewacht werden können - das ich den Verdienst wieder bekomme ändert auch nichts daran, daß die Arbeit liegen bleibt.
Ich sehe das wie einige Vorredner - wenn ich so viele Touristen habe, die eine derartige Mannschaftsstärke bei der Feuerwehr bedarf, dann muss ich einen Teil der Mehreinnahmen durch die Touristen in eine Berufsfeuerwehr stecken, egal ob als Stadt oder Landkreis. Für mich ist es wiedersinnig Leute dafür Zwangszurekrutieren, damit die Badegäste Spaß haben.