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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

737 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Terror, Anschlag ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

22.12.2020 um 21:53
Zitat von RainloveRainlove schrieb:ich bin jemand der anderen menschen auch eine zweite, dritte, vierte Chance gibt sich zu ändern, so fühl ich nunmal. Vielleicht ist es sogar gut, dass er Sicherungsverwahrung bekommen hat und wird später verstehen, dass doppelt so hart an sich arbeiten muss, dass er sich um 180° Ändern muss, es gibt da viele Aspekte.
Selbst wenn ers sich ändert, Menschen sind nach wie vor tot. Die haben keine 2 Chance mehr, ist irrelevant inwiefern er sich wandelt. Spielt keine Rolle mehr.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 00:55
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Seine Entwicklung kann niemand voraussehen, dann lieber jetzt ein verschärftes Urteil, um sich abzusichern, als von vornherein ohne anschließende Sicherungsverwahrung. Die Chance auf Freiheit wird ihm dadurch trotzdem nicht genommen. Dauert halt nur und wie gesagt hat er es auch selbst in der Hand.
Nun dieses Urteil zielt auf eins hin nämlich ihn nie wieder raus zu lassen. Warum sonst setzt man eine Sicherungsverwahrung auf eine ll freiheitsstrafe. Kurz gesagt, er wird nicht mehr viel selbst in der Hand haben und höchstens noch zum sterben raus kommen. Ob gerechtfertigt oder nicht kann und will ich mir nicht anmaßen zu beurteilen.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 02:15
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Eine Tötungsabsicht konnte das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen.
Das heißt nicht, daß sie nicht vorlang, sie war nur nicht zu beweisen. Und selbst wenn er "nur" verletzen wollte, wer mit einem Auto auf einen anderen Menschen zuhält, der nimmt schwerste Verletzungen und/oder den Tod zumindest billigend in Kauf.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Warum sonst setzt man eine Sicherungsverwahrung auf eine ll freiheitsstrafe.
Weil in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht heißt - bis zum Lebensende. Mindestens 15 Jahre sind im Normalfall zu verbüßen, danach kann Entlassung auf Bewährung erfolgen. Kommt die Sicherungsverwahrung oben drauf, heißt das dennoch nicht, daß der Verurteilte bis zum Tode einsitzen muß. Nicht ohne Grund wird jedes Jahr aufs Neue geprüft, ob noch Gefahr von ihm ausgeht.

Der Täter ist 28 Jahre alt, selbst wenn er 25 Jahre absitzen wird, ist er noch weit davon entfernt
Zitat von Ray.Ray. schrieb:höchstens noch zum sterben raus kommen



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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 09:30
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Weil in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht heißt - bis zum Lebensende. Mindestens 15 Jahre sind im Normalfall zu verbüßen, danach kann Entlassung auf Bewährung erfolgen.
Falsch. Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet auch in Deutschland das was es heißt, nämlich prinzipiell erst einmal ein Leben lang. Man kann entlassen werden, muss es aber nicht. Voraussetzung für die Entlassung ist, daß keine Gefahr mehr von einem ausgeht. Gleiches gilt bei der Sicherungsverwahrung...


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 09:42
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das heißt nicht, daß sie nicht vorlang, sie war nur nicht zu beweisen.
@Photographer73
Ich denke, wir sind uns hier einig, dass wir hier Mutmaßungen im Konjunktiv äußern können, aber wenn ein Gerichtsurteil gesprochen wurde, gilt das Urteil.
Die Richterin hat ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass eine Absicht, auch nicht bedingt, bezügl. des Mannes aus Somali und des Kioskbetreibers (der im Kugelhagel stand) nicht festgestellt werden konnte.

Sie hat in ihrer Begründung die Vergehen aufgezählt. Die beiden wurden nicht erwähnt (nur ihr Bedauern darüber).


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 12:10
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Nun dieses Urteil zielt auf eins hin nämlich ihn nie wieder raus zu lassen. Warum sonst setzt man eine Sicherungsverwahrung auf eine ll freiheitsstrafe. Kurz gesagt, er wird nicht mehr viel selbst in der Hand haben und höchstens noch zum sterben raus kommen. Ob gerechtfertigt oder nicht kann und will ich mir nicht anmaßen zu beurteilen.
Natürlich, weil eine Wesens- und Gesinnungsänderung gegenwärtig sehr unwahrscheinlich erscheint. Nichtsdestotrotz muss Sicherungsverwahrung nicht endgültig, für immer bedeuten. Das hat er bis zu einem gewissen Grad auch selbst in der Hand, wie es nach der reinen Freiheitsstrafe, die jetzt auch noch nicht vorhersehbar ist, also die reine Bestrafung für ihn weitergeht.

Und dass nach 15 Jahren Antrag auf Bewährung möglich ist, hat sich für ihn auch ohne Sicherungsverwahrung durch die Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld erledigt. Zum Rest müsste ich erst wieder nachschlagen. Sehr viel hängt vom Einzelfall ab. A kann 20 Jahre eine reine Freiheitsstrafe absitzen, B 25 oder C 30 Jahre usw...


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 12:54
@rhapsody3004
Satteln Wir das Pferd mal anders auf. Was ist die Grundvoraussetzung um aus einer lebenslangen Haftstrafe entlassen zu werden?


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 13:19
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Satteln Wir das Pferd mal anders auf. Was ist die Grundvoraussetzung um aus einer lebenslangen Haftstrafe entlassen zu werden
Wieder gesellschaftsfähig zu sein. Also keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darzustellen.
Wobei die Wenigstens wohl tatsächlich bis an ihr Lebensende einsitzen müssen, nur in absoluten Ausnahmefällen, siehe oben.
Aber je älter und gebrechlicher man wird, umso unwahrscheinlicher wird das ja hoffentlich auch bzw. sinkt das Gefahrenpotenial. Bundesverfassungsgericht hatte sich dazu doch auch mal geäußert bzw. entschieden, kenne aber nicht mehr den genauen Wortlaut, dass es gegen die Menschenwürde verstoßen würde Menschen wirklich bis zu ihrem Tode im Knast schmoren zu lassen bzw. ihnen ihre Freiheit zu entziehen.
Also spätestens im hohen Alter dürften dann viele wieder rauskommen.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 14:05
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Satteln Wir das Pferd mal anders auf. Was ist die Grundvoraussetzung um aus einer lebenslangen Haftstrafe entlassen zu werden?
@ray

Das ist keine Entlassung, sondern ein Aussetzen auf Bewährung.
Lebenslänglich heisst schon lebenslang.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 15:04
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Das ist keine Entlassung, sondern ein Aussetzen auf Bewährung.
Lebenslänglich heisst schon lebenslang
Ich glaube es ging ihm einfach nur um überhaupt freie Luft atmen zu können und das Leben nicht nur hinter geschlossenen Gardinen zu verbringen. Auf Bewährung oder nicht macht sehr viel aus.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 15:11
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich glaube es ging ihm einfach nur um überhaupt freie Luft atmen zu können und das Leben nicht nur hinter geschlossenen Gardinen zu verbringen.
@rhapsody3004
Viele denken, dass lebenslänglich automatisch 15 Jahre bedeutet.
Tatsächlich sitzen einige wenige Verurteilte tatsächlich bis zu ihrem Ende ein.
Oder bis kurz vor Ende. Man wird, bei sehr hohem Alter und Krankheit aus Gnade in ein Pflegeheim etc. entlassen.

Es könnte also theoretisch so kommen, dass der Verurteilte nicht in die Sicherungsverwahrung überstellt wird, sondern im Gefängnis bleiben muss.
Theoretisch wäre das möglich.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 15:21
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Viele denken, dass lebenslänglich automatisch 15 Jahre bedeutet.
Tatsächlich sitzen einige wenige Verurteilte tatsächlich bis zu ihrem Ende ein.
Oder bis kurz vor Ende. Man wird, bei sehr hohem Alter und Krankheit aus Gnade in ein Pflegeheim etc. entlassen.

Es könnte also theoretisch so kommen, dass der Verurteilte nicht in die Sicherungsverwahrung überstellt wird, sondern im Gefängnis bleiben muss.
Theoretisch wäre das möglich.
Kommt halt auf den Einzelfall an. 15 Jahre ist lediglich nur das absolute Minimum, was jemand bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe absitzen muss. Erst dann bekommt besteht Chance auf Bewährung. Aber logisch, dass diese auch abgelehnt werden kann.

Und bei Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld ist selbst das nicht mal möglich theoretisch schon nach nur 15 Jahren auf Bewährung wieder rauszukommen.


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23.12.2020 um 15:21
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wieder gesellschaftsfähig zu sein. Also keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darzustellen.
Soweit richtig und wann ist eine Sicherungsverwahrung aufzuheben?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wobei die Wenigstens wohl tatsächlich bis an ihr Lebensende einsitzen müssen, nur in absoluten Ausnahmefällen, siehe oben.
Das gibt es tatsächlich nur sehr selten... zum Glück.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich glaube es ging ihm einfach nur um überhaupt freie Luft atmen zu können und das Leben nicht nur hinter geschlossenen Gardinen zu verbringen. Auf Bewährung oder nicht macht sehr viel aus.
Richtig, mir geht es um anderes.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 15:24
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Soweit richtig und wann ist eine Sicherungsverwahrung aufzuheben?
Na da müsste ich jetzt raten, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht? Mit anschließender Sicherungsverwahrung nach Freiheitsstrafe habe ich mich noch nie groß beschäftigt. Weiß nur, dass die Sicherheitsverwahrung auf jeden Fall regelmäßig überprüft werden muss. Aber auch logisch, da ja weiterhin ein gravierender Grundrechtseingriff.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 16:29
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Na da müsste ich jetzt raten, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht?
Im Großen und ganzen ist es so. So weit die Tatsachen und nun bewerte das Urteil noch einmal.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 16:49
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Na da müsste ich jetzt raten, wenn keine Gefahr mehr von ihm ausgeht? Mit anschließender Sicherungsverwahrung nach Freiheitsstrafe habe ich mich noch nie groß beschäftigt. Weiß nur, dass die Sicherheitsverwahrung auf jeden Fall regelmäßig überprüft werden muss. Aber auch logisch, da ja weiterhin ein gravierender Grundrechtseingriff.
@ray
Ja, genau. Wobei das natürlich nur Prognosen sind.
In Köpfe können auch Psychologen nicht hineinschauen.

Die Sicherungsverwahrung ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Eine Freiheitsberaubung. Darum ist die Sicherungsverwahrung kein Gefängnisaufenthalt, sondern stellt ein möglichst komfortables Leben dar. Nur eben darf der Gefangene nicht bestimmen, wo er sich aufhält.

Ich könnte mir vorstellen, dass sich der Attentäter aus Halle da sogar eines Tages einrichten wird.
Die Sorgen und Pflichten des Lebens werden ihm abgenommen.
Er ist ja in seinem Leben gescheitert und hat Andere für seinen Frust zahlen lassen.

Darum beschäftigt mich derzeit nicht, wie es ihm in der Sicherheitsverwahrung gehen wird und ob er wieder auf freien Fuß kommt.
Nachher ist es so, dass im dieses Leben sogar gefällt.
Die Sicherungsverwahrung wird schrittweise gelockert.

Die Welt draussen wird sich in den nächsten 15-20 Jahren so krass verändert haben. Du kannst einen Gefangenen nicht plötzlich aussetzen und ihm sagen: Hurra! Freu dich! Du bist frei!

Da muss ja vorher ein Vertrautmachen mit der Realität erfolgen.
Freunde und Familie wird er auch nicht mehr haben.

Von daher ist die Sicherungsverwahrung eher wahrscheinlich die ideale Lebensform für ihn, weil er da gut aufgehoben ist.

(Jetzt mal davon ausgehend, dass sich unsere Regierungsform nicht radikal ändert und plötzlich wieder von "unwerten Menschen" die Rede ist)


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23.12.2020 um 17:25
@frauZimt
Die Sicherungsverwahrung ist letztlich nichts anderes als eine weitergeführt Haftstrafe. Von alles ist wunderbar ist man dort weit entfernt.

Natürlich ist es nach so einer langen Zeit nicht einfach draußen zurecht zu kommen. Ganz und gar nicht. Selbst kleine unscheinbare Momente haben es in sich. Man kennt die neue Währung nicht. Automaten für Tickets oder leergut sind einem neu. Handys?!? Und vom Straßenverkehr nimmt man am liebsten reisaus. Aber es ist die Freiheit...
Niemand ist auf Dauer für den Knast gemacht.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 17:27
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Im Großen und ganzen ist es so. So weit die Tatsachen und nun bewerte das Urteil noch einmal.
Habe ich doch schon mehr oder weniger und begrüße es und kann es nachvollziehen. Meinst du vielleicht jemand anderen, dem das Urteil zu hart erschienen ist bzw. zumindest die anschließende Sicherungsverwahrung zu hart erschienen ist?

Ich antwortete darauf, warum es gegenwärtig so hart sein musste, dem Täter aber dadurch trotzdem nicht jegliche Chance auf Freiheit genommen wird und das hat er bis zu einem gewissen Grad auch später selbst in der Hand.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 18:21
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Die Sicherungsverwahrung ist letztlich nichts anderes als eine weitergeführt Haftstrafe. Von alles ist wunderbar ist man dort weit entfernt.
@ray
Widerspruch. Das Leben in der Sicherungsverwahrung hat eine viel bessere Qualität, als in der Haft.
Und das muss auch so sein, da die Strafe abgegolten ist.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Natürlich ist es nach so einer langen Zeit nicht einfach draußen zurecht zu kommen. Ganz und gar nicht. Selbst kleine unscheinbare Momente haben es in sich. Man kennt die neue Währung nicht. Automaten für Tickets oder leergut sind einem neu. Handys?!? Und vom Straßenverkehr nimmt man am liebsten reisaus. Aber es ist die Freiheit...
Niemand ist auf Dauer für den Knast gemacht.
Und wie du das lösen würdest, weisst du auch nicht.
Schon in 10 Jahren wird die Welt eine ganz andere sein.

Und nun denk dir einen Soziopath, der keine gesunden Kontakte hat. Ein Einzelgänger, der nicht in der Lage ist,
andere Menschen zu respektieren und wertzuschätzen.
Erstens, wie soll er das lernen? Will er es überhaupt lernen?
Zweitens, was wird er anstellen, wenn er nach Jahrzehnten wieder "in Freiheit" ist?

Es gibt Menschen, deren Entwicklung bedauerlicherweise so schief gelaufen ist,
dass sie für "die Freiheit" nicht gemacht sind.

Der Auftritt dieses Mannes vor Gericht war eine Katastrophe.
Der istimmer noch total auf Krawall bürstet.
Wir können froh sein, dass er erstmal weggeschlossen wird.
Alles Weitere wird sich zeigen.

Ich bin auch überzeugt, dass jeder in sich auch gute Ansätze hat.
Vielleicht können die entwickelt werden und er sieht eines Tages ein, dass er
sich in einen Irrtum verrannt hat.
Kann man heute nicht wissen, nur hoffen.


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Attentat in Halle an der Saale und Landsberg

23.12.2020 um 18:44
@rhapsody3004
Nein ich meine damit, daß es eben eine eindeutige Botschaft ist. Die Sicherungsverwahrung auf dieses Urteil ist der sargnagel. Er wird nur noch zum sterben rauskommen. Die Chance ist gleich Null eher raus zu kommen.


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