Realo schrieb:Ja, und wenn man einen Holocaustleuigner zu überzeugen versucht, dass es den gab, ist das auch "die eigene kleine Meinung".
Das ist ein historisches Ereignis, keine Meinung, wer es öffentlich leugnet hat ein Problem, mMn zu Recht.
Ein Aufruf zur Gewalt gegen Polizei oder auch Andersdenkende ist kein Ereignis.
So einfach es ist, ich vermute Du siehst den Unterschied nicht.
Was Du auch nicht siehst, ist dass deine von Deiner politischen Haltung gefärbte Laieninterpretation von Gesetzestexten jetzt nicht sonderlich gut begründet ist, und gerademal so relevant wie die Laienmeinung von irgendjemand sonst.
Ob etwas GG-konform ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht, niemand sonst.
Wie das bei Feien Sahne Fischfilet aussehen und ihren gewaltverherrlichenden Texten aussehen würde, das wurde bisher nicht entschieden.
Realo schrieb:Da Grundgesetz ist so gehalten, dass es das einzige Gesetzeswerk ist, über das es bei den Juristen keinerlei Dissens gibt, weil es eindeutig formuliert ist und gegen keine nachrangigen Gesetze verstößt.
Die "nachrangigen Gesetze", wie z.B. die des Strafgesetzbuch, sind im Gegensatz zum GG diejenigen, nach denen sich ein Richter zu orierentieren hat und auf Basis derer Urteil gesprochen werden. Da sie im Einklang mit dem GG sind ist die Unterscheidung auch reine Augenwischerei.
Wie wär's eigentlich wenn eine rechte Band gröhlen würde "Bullen sind Systemschweine, lasst uns die nächste Wache abfackeln"?
Ist das dann Kunst und schützenswürdig? Nach deiner Auslegung des GG ja schon, zumindest wenn dasselbe angebliche Linke von sich geben.
Daran sieht man dass die Einschätzung mehr als problematisch ist.