"Ordnungsverfügung" an Bahnhöfen - geht die Polizei zu weit?
02.07.2018 um 15:52@Rainlove
Da bist du leider selber Schuld. Denn Pfefferspray für die Anwendung gegen Menschen ist nunmal eine Waffe.
Du brauchst also ein Tierabwehrspray, denn es unterliegt nicht dem Waffengesetz, desweiteren darfst du bei einer Kontrolle nicht angeben damit Menschen besprühen zu wollen. Musst eben sagen du hättest angst vor Hunden, wurdest schon mal angegriffen. Dann ist ein Mitführen scheinbar kein Problem mehr.
Und aus Notwehr darfst du es ja dann eh auch gegen Menschen einsetzen, wenn es die Situation rechtfertigt.
Da bist du leider selber Schuld. Denn Pfefferspray für die Anwendung gegen Menschen ist nunmal eine Waffe.
Pfeffersprays sind rechtlich sogenannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes[14], wenn sie zum Einsatz gegen Menschen bestimmt und nicht als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet sind. In letzterem Fall hat das Waffengesetz keine Gültigkeit.[15]Wikipedia: Pfefferspray#Deutschland
In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichnen, so dass sie nicht dem Waffengesetz unterliegen.[19] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden.
Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.[20] Wie bei allen Waffen entfällt die Strafbarkeit, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt. Beides ist unabhängig davon, ob das Pfefferspray bestimmungsgemäß als Waffe zugelassen ist oder nur zur Tierabwehr eingesetzt werden soll.
Du brauchst also ein Tierabwehrspray, denn es unterliegt nicht dem Waffengesetz, desweiteren darfst du bei einer Kontrolle nicht angeben damit Menschen besprühen zu wollen. Musst eben sagen du hättest angst vor Hunden, wurdest schon mal angegriffen. Dann ist ein Mitführen scheinbar kein Problem mehr.
Und aus Notwehr darfst du es ja dann eh auch gegen Menschen einsetzen, wenn es die Situation rechtfertigt.