@nain Das Problem bei der Argumentation " Es ist ja kein Problem, wenn man nichts zu verbergen hat" ist die Umkehr der Beweislast.
Insofern wir da soweit sind, dass wir so beweisen müssen, dass wir nichts zu verbergen haben, indem wir uns auf verschiedenen Ebenen überwachen lassen. Es gibt nen Grund wieso die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbefehl braucht und nicht einfach willkürlich in die Privatsphäre des Menschen eindringen darf... dass es dafür einen dringenden Tatverdacht benötigt.
Grundsätzlich geht's ums selbe Prinzip.. ob nun Handtasche oder Wohnung.
Wir verabschieden uns Stückchenweise von der Privatsphäre.
Ich mein allgemein betrachtet, jetzt nicht nur auf die Sache mit den Handtaschen. Es läuft ja auf verschiedenen Ebenen ab. Die Durchsuchungen an neuralgischen Orten sind ja nur eine Fassette von mittlerweile vielen.
Und es geschieht immer im Namen der Sicherheit und es heisst immer "wenn man nichts zu verbergen hat hat man auch nichts zu befürchten"
Mitlerweile sind wir schon soweit, dass man uns wegsperren bzw. massiv überwachen kann, wenn uns vom Beamtenhand atestiert wird, dass wir "Gefährder" sind. Wir haben noch nichts verbrochen, aber wir könnten etwas verbrechen.
Das hat einfach immer weniger mit dem Rechtsystem zu tun, das wir kannten. Diese Regeln die wir hier demontieren dienen eigentlich dem Schutz der Bürger vor Willkür. Dass auch Täter davon profitieren, ist halt ein Fakt. Aber diese Regeln wurden nicht für die Täter erstellt. Das Menschenrecht der Privatsphäre wurde nicht für die erschaffen, die etwas zu verbergen haben. Sie profitieren nur davon, wie der Rest der Bürger auch.