Zum Thema Aufbewahrung von Stimmzetteln:
"Wann Stimmzettel geschreddert werden dürfen
- VON BIRGIT SCHIEFENEDER Schongau - Mindestens so lange, bis alle Einsprüche abgeschlossen sind, werden alte Stimmzettel und Wahlscheine in den jeweiligen Gemeinden aufbewahrt. Dies teilen die Sachbearbeiter aus den Rathäusern mit. Doch wie lange es dauert, bis alle Einsprüche abgehandelt sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.<BR>
<P>Die Stimmzettel von der Bundestagswahl 2002 durften zum Beispiel eineinhalb Jahre nach der Wahl vernichtet werden, wie Petra Kögel mitteilt. Sie leitet das Einwohnermeldeamt in Altenstadt und ist dort Wahlsachbearbeiterin. Sie sagt: "Wir bekommen einen Bescheid vom Ministerium, da steht drin, wann wir die Stimmzettel vernichten dürfen." Das sei der Fall, "wenn alle Einsprüche gegen die Wahl abgeschlossen sind", meist ein halbes Jahr bis ein Jahr nach der jeweiligen Stimmabgabe. Die Fristen seien ganz unterschiedlich, je nach Einspruchvorkommen. Es gebe keine feste Regelung, wie lange die Stimmzettel aufgehoben werden müssen. Man könne auch nicht sagen, dass die Stimmzettel der Bundestagswahl grundsätzlich länger oder kürzer als diejenigen von Europa-, Landtags- oder Kommunalwahl aufbewahrt werden müssen.<P>Ulrich Schwarzfischer, der bei der Stadtverwaltung Schongau für die Abwicklung der Wahl zuständig ist, ergänzt: "Spätestens vier Wochen vor der nächsten Wahl werden die alten Stimmzettel vernichtet." <P>Gebündelt und sortiert<P><P>Reinhard Dorda, stellvertretender Wahlkreisleiter des Stimmbezirks Weilheim 227, teilt weiter mit, dass die Unterlagen in den Gemeinden zunächst gebündelt und sortiert nach Stimmkreisen aufbewahrt werden. Wenn die Frist der Einsprüche abgelaufen ist, "werden die Stimmzettel und Wahlscheine miteinander geschreddert." Auch die Erklärungen an Eides Statt, die Briefwähler abgeben müssen, werden zusammen mit diesen Unterlagen vernichtet. Ungültige Stimmzettel werden an das Statistische Landesamt in München geschickt. <P>"
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