@d.fenseAlso, zunächst: habe mich vorhin geirrt habe, und es kein sons. beb. Grundstück ist, sondern ein Geschäftsgrundstück.
Zu der Frage nach der Mietfreiheit: Die Hausbesetzerszene ist mir fremd, ich bin eigentlich mehr rechts im polit. Spektrum anzusiedeln. Ich war zwar auch schon in der Hafenstraße, aber ich kann dazu eigentlich auch nur sagen, was in wiki steht - nämlich, dass es für die meisten Objekte mittlerweile Verträge o.ä. gibt - und wie ich meine Kollegen von der Zeckenfraktion verstanden habe ;-)
Von daher: es wird als ungebührlich empfunden, wenn man als Hauseigentümer ein Objekt verkommen lässt, um es ggf. zu entmieten und anschließend abzureißen, um etwas zu bauen, woraus ich als Hauseigentümer mehr Profit ziehe, aber auf Kosten der Mieter und eventuell zu Lasten der gewachsenen Strukturen im Viertel.
Klingt schräg, ein Beispiel: Ein Geschäftsmann aus dem Ausland lässt ein Mietshaus in Deutschland vor sich hin gammeln. Leerstand. In dem Ort gibt es Wohnungssuchende. Und dieser Herr sagt: "Mir egal, nö, ich vermiete nicht."
Da kommt einem Linken die Frage - oder sollte es zumindest ab einem bestimmten Grad von links: Mit welchem Recht tut er das eigentlich? Wo steht geschrieben, dass er über ein Grundstück in dieser Form bestimmen darf, ein Grundstück, das er noch nie in natura gesehen oder betreten hat, das er gar nicht selbst braucht, das sein Eigentum wurde, weil irgend jemand vor Jahrhunderten gemeint hat, er könne hier alle anderen Menschen vom Gebrauch dieses Stückchen Landes ausschließen. Mutwillig zum Nachteil anderer.
Und dann wird halt besetzt. Renoviert. Man trägt nur die laufenden Kosten. Und was schadet das dem Geschäftsmann aus dem Ausland? Nichts. Das Grundstück war ihm egal (Hauptsache haben) und Kosten hat er keine.