neugierchen schrieb:Kannst Du mal so einen Fall verlinken? Ich habe noch nie gelesen das ein Polizist einem friedlichen Demonstranten das Nasenbein gebrochen hat und straflos davongekommen ist.
Das Problerm dabei ist das dann der Polizist nicht auf der Anklagebank sitzt, sondern der oder die Geschädigte. Wobei man da auch immer beachten muss, dass Täter und Opfer in solchen Situationen recht fließend ineinander übergehen. Solche Prozesse sind schwierig, da Anzeigen gegen Polizisten oft im Sande verlaufen, auch wegen deren Vermummung.
Aber das sollte dir eigentlich auch so einleuchten.
Es geht aber zum Glück auch andersrum und Polizisten werden für ihr Fehlverhalten "bestraft".
Hamburg. Erstmals hat ein Gericht der Polizei ein unrechtmäßiges Vorgehen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel attestiert. Das Verwaltungsgericht Hamburg bescheinigte zwei Mitgliedern der Jugendgruppe "Die Falken" aus Nordrhein-Westfalen in einem "Anerkenntnisurteil", das dem Abendblatt vorliegt, dass ihre Ingewahrsamname am 8. Juli in der Gefangenensammelstelle Harburg "rechtswidrig" war.
Hintergrund: Die Polizei hatte am frühen Morgen des zweiten Gipfeltages den mit 44 teilweise minderjährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen besetzten aus Nordrhein-Westfalen kommenden Bus auf der Autobahn abgefangen und zur Gefangenensammelstelle (Gesa) geleitet. Dort wurden nach Berichten der Betroffenen Insassen von Spezialkräften der Polizei "geschlagen und mit ihren Händen auf dem Rücken abgeführt". Einige der Jugendlichen mussten sich demnach "komplett nackt ausziehen (andere bis auf die Unterwäsche) und wurden dann intensiv abgetastet".
Bei WC-Gängen mussten die Türen offen bleiben. Den Hinweis, dass Minderjährige im Bus seien und man als Jugendverband auf dem Weg zu einer angemeldeten Demonstration sei, habe die Polizei ignoriert. Auch Telefongespräche, etwa mit einem Anwalt, seien verweigert worden. Insgesamt sei die Gruppe rund viereinhalb Stunden festgehalten worden.
Nachdem das Verwaltungsgericht nun die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festgestellt hat, wollen die Geschädigten nun auch Schadenersatz von der Stadt fordern.
"Die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen steht nun fest. Damit ist das Land Hamburg dazu verpflichtet, die Betroffenen für die erlittene Freiheitsentziehung finanziell zu entschädigen", sagte ihr Rechtsanwalt Jasper Prigge. "Ansprüche auf Entschädigung können nun gegenüber der Hamburger Polizei geltend gemacht werden."https://www.abendblatt.de/hamburg/article212011991/Erstes-Urteil-gegen-Polizisten-nach-G20-Einsatz.htmlSchön wäre so ein Urteil auch mal für ähnlich geschädigte Fußballfans. Aber die haben halt noch weniger rechte in diesem Land.