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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

896 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Duisburg, Abschiebung, Nepal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

02.08.2017 um 23:08
@Tussinelda
Da habe ich jetzt keine Erinnerung. Aber rechnen wir mal:
Zwei Leute von der Ausländerbehörde als Aufsicht
Ein Fahrer
Ein Beifahrer
Da könnte man tatsächlich auf vier Personen pro Aubzuschiebendem kommen.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.08.2017 um 14:28
http://www.focus.de/politik/deutschland/jetzt-stellen-sich-viele-fragen-abgeschobene-schuelerin-kehrt-mit-schuelvisum-aus-nepal-zurueck_id_7429037.html

Irgendwie scheint man sich mit der Entscheidung aber doch nicht rundum wohlzufühlen, so dass man nun bemüht ist, selbige zu begründen, ohne jedoch Stellung zu beziehen. Erst mal einfach nur freuen und abwarten, das funktioniert wohl auch nicht.
1. Wie bekam sie das Visum?
Ein Schülervisum ist eine legale Möglichkeit für minderjährige Ausländer, eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bekommen. ...

2. Warum durften auch die Eltern wieder zurückkommen?
Der Hauptgrund ist das Alter von Bivsi. „Sie braucht einen Sorgeberechtigten, der sich um sie kümmert“ ...

3. Könnte diese Regelung auch für andere Fälle gelten?
Wenn die Voraussetzungen gleich oder zumindest ähnlich sind, müssten die gleichen Regeln auch für andere Fälle gelten. ... „Hier handelt es sich um eine Ermessensentscheidung von Ausländerbehörde und Konsulat und nicht um feste Regeln.“

4. Was passiert mit Bivsi und ihren Eltern, wenn die Visa ablaufen?
...Die Chancen, dass Bivsi ihr Visum verlängern kann, sind ... vorhanden – für den Fall, dass sie eine Ausbildung in Deutschland beginnt. Was die Eltern betrifft, könnte dies allerdings schwieriger werden.

5. Welche politischen Folgen könnten sich aus dem Fall ergeben
Bivsis Fall hat neuen Schwung in die Debatte um die Einführung eines Einwanderungsgesetzes gebracht. ...
Widersprechen sich da 1. und 2. nicht ein wenig? Oder sind die Eltern grundsätzlich immer mit dabei?

Zu 3. mag man sich so gar nicht festlegen.

Unter 4. meint man nur vorsichtig, es könnte schwieriger werden, scheint aber nicht wirklich an Konsequenzen zu glauben.

Der unter 5. erwähnte neue Schwung wird das Ganze bis dahin schon richten.

Am Einfachsten wäre es, den Aufenthalt in Deutschland rückwirkend für rechtmäßig zu erklären, dann stünde einer Einbürgerung der Eltern nichts mehr im Wege und Bivsi ist ja de facto sowieso ein deutsches Mädel. Jetzt wurde schon das Rückkehrverbot aufgehoben, da denke ich mal, wird sich das wohl auch noch bewerkstelligen lassen. Es sollte mal Ruhe einkehren in diesen Fall.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.08.2017 um 14:53
@emz
wer ist denn "man"? Der Focus?


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.08.2017 um 15:20
Zitat von emzemz schrieb: so sind wir bei mindestens acht Jahren.
und was machen die so in dieser zeit?
die eltern, meine ich jetzt.
verdienen die ihren unterhalt - immerhin 8 jahre. sind schon paar jährchen...
man muss ja von etwas leben, oder?


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.08.2017 um 15:44
@Alienpenis

Vater soll Sushi-Meister sein.
Gearbeitet hat er als Koch, aber vielleicht hatte er auch ein Restaurant. Wobei ersteres wahrscheinlicher zu sein scheint.
Über die Mutter weiß man nur, dass sie gut integriert ist.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.08.2017 um 15:48
@emz

das hört sich doch schonmal gut an!
wenn sie alle richtig mitmachen, dann jibbet auch nix zu nölen!

:-)


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.08.2017 um 16:06
Zitat von emzemz schrieb:Gearbeitet hat er als Koch, aber vielleicht hatte er auch ein Restaurant. Wobei ersteres wahrscheinlicher zu sein scheint.
In deinem Link von gestern stand dass seine Stelle schon besetzt wurde und sich eine Neue suchen muss.
(Damit er sich selbstfinanziert wie bis jetzt©)


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03.08.2017 um 22:20
@Abahatschi
in welchem link bitte? Ich finde es nicht.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.08.2017 um 23:17
Wie wir unter anderem in der Talkrunde bei der Maischberger erfahren durften, ist Bivsis Vater Sushi-Meister. Nicht zu verwechseln mit dem Sushi-Koch.
Damit wir uns seine Qualifikation vorstellen können, hier ein Bericht zu dem Berufsbild

http://prestigemagazin.com/der-lange-weg-zum-sushi-meister/ (Archiv-Version vom 10.05.2021)


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04.08.2017 um 05:26
Also, hier, die Stelle des Kochs als Restaurantbesitzer© wurde andersweitig besetzt:
https://www.morgenpost.de/politik/article211455743/Happy-End-fuer-Bivsi-Rana.html
Was danach ist, ob und wo sie nun Arbeit finden, ist offen, Bimhs Stelle als Koch wurde inzwischen neu besetzt.
https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/duisburger-schuelerin-bivsi-rana-ist-wieder-in-deutschland-id211450987.html
Sie dürfen ihre Tochter, die nun offiziell eine Austauschschülerin ist, bis zum Abitur begleiten. Was danach ist, ob und wo sie nun Arbeit finden, ist offen, Vater Bimhs Stelle als Koch bereits neu besetzt.
@emz
Ja, in Japan bis zu 15 Jahre...in Duisburg heißt es wahrscheinlich: Du machst Sushi jetzt...o


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

07.08.2017 um 17:00
http://www.faz.net/aktuell/politik/abschiebung-nach-nepal-bivsi-als-opfer-ihrer-eltern-15138631.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2  
Die Abschiebung der 15 Jahre alten Bivsi hat Empörung ausgelöst. Doch das Mädchen musste nicht unter willkürlicher Staatsgewalt leiden. Ihr Vater hatte die deutschen Behörden jahrelang betrogen.
06.08.2017, von Reiner Burger
Um beim geneigten Leser erst gar keine Sorgen aufkommen zu lassen, was den Verbleib - zumindest den der Eltern-  für den Rest ihres Lebens in Deutschland anbelangt, hier kann Entwarnung gegeben werden, weshalb ich den Schluss des Artikels schon mal vorgezogen habe:
Schwieriger war es, eine Lösung für ihre Eltern zu finden. Nach einigem Hin und Her einigten sich Bundes- und Landesregierung mit der Stadt Duisburg darauf, den Eltern mit Verweis auf einen schwammigen Satz des Aufenthaltsgesetzes und die UN-Kinderrechtskonvention eine Art Begleitaufenthaltstitel zu basteln. Weil der allerdings erlischt, wenn ihre Tochter 2020 volljährig wird, müssen sie Deutschland dann verlassen.

Es sei denn, Bhim R. gelingt es, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu bekommen. Dass im entsprechenden Paragraphen ausdrücklich jene Anwärter davon ausgeschlossen sind, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, dürfte keine Hürde sein. Denn R. war in den vergangenen zwei Monaten in Nepal. Seine Rückkehr ist aufenthaltsrechtlich eine Zäsur, nach der man ihm seine damalige Täuschung nicht mehr vorhalten kann. Zumal der Mann seinen neuen Aufenthaltstitel nun unter seinem richtigen Namen bekam.
Hier nun ein Blick in die Vergangenheit und darauf, wie es um die Umstände seinerzeit bestellt war, was uns bislang nur sehr spärlich zur Kenntnis gelangte:
...
In einer ARD-Talkshow, die Bivsi wie zuvor auch andere Fernsehsendungen per Internet live aus dem nepalesischen Annapurna-Massiv zuschaltete, wurde behauptet, das Mädchen habe einen deutschen Pass. In einigen Medien hieß es, die Gerichte hätten mechanisch und nach Aktenlage entschieden. Andere behaupteten, das Mädchen sei Ende Mai von Polizeibeamten aus dem Unterricht gerissen worden. Es klang, als sei Bivsi Opfer willkürlicher Staatsgewalt.

Dabei ist das Mädchen vor allem das Opfer seiner Eltern.
Lange vor Bivsis Geburt muss ihnen klar gewesen sein, dass die Chancen, in Deutschland zu bleiben, schlecht waren: Allein schon, weil der Asylantrag, den Bhim R. unter dem Aliasnamen Anil G. gestellt hatte, bereits im September 1998 als unbegründet abgelehnt und sein Aufenthalt nur geduldet wurde, weil er keine Passpapiere hatte und deshalb nicht abgeschoben werden konnte.

Immer wieder versuchten deutsche Behörden unter anderem mit Hilfe von Interpol Kathmandu vergeblich, die Identität des Mannes zu klären. Vor allem aber hat R. nicht nur einmal einen lässlichen Fehler gemacht. Jahrelang täuschten er und seine Frau die Behörden über ihre wahre Identität. Als ihre Tochter im Juni 2002 zur Welt kam, erkannte Bhim R. die Vaterschaft unter seinen Aliaspersonalien an; die Mutter stimmte dem zu – ebenfalls unter einer Scheinidentität. Bei einer Hausdurchsuchung im Sommer 2003 fanden Mitarbeiter der Ausländerbehörde dann den echten Reisepass von Shiri R.

Trotzdem beharrte Bhim R. auch danach noch beinahe neun weitere Jahre darauf, Anil G. zu sein. 2006 legte er einen schriftlichen Lebenslauf zu seiner Scheinidentität vor. Und als die Ausländerbehörde 2008 mitteilte, dass ihm eine Aufenthaltserlaubnis nur mit gültigen Papieren erteilt werden könne, präsentierte er plötzlich doch einen auf seinen falschen Namen ausgestellten nepalesischen Pass. Im Frühjahr 2012 offenbarte der Mann endlich seine wahre Identität. Er heiße tatsächlich Bhim R. und Shiri sei seine Frau. Die falschen Personalien habe er aus Angst vor einer Abschiebung und Verfolgung in Nepal angegeben. Er bitte, dies zu entschuldigen, schrieb er der Ausländerbehörde Duisburg. Die prüfte den Fall.

Im Herbst 2013 ordnete die Behörde an, dass der Nepalese mit Frau und Kind Deutschland binnen zwei Monaten verlassen müsse und ansonsten abgeschoben werde. Dagegen klagte er ohne Erfolg. Im März 2016 urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass für R. und seine Familie auch nach Abwägung aller Umstände kein besonderer Ausweisungsschutz bestehe. R. habe „unstreitig die deutschen Behörden über einen Zeitraum von nahezu 14 Jahren über seine Identität getäuscht“, von einem vereinzelten oder geringfügigen Verstoß könne keine Rede sein.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, habe er sogar einen gefälschten nepalesischen Pass vorgelegt. Seine wahre Identität habe er 2012 nur offenbart, um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen und so seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Die „Nachhaltigkeit und Beharrlichkeit“, mit der R. die Behörden über seine Identität und seinen Familienstand angelogen habe, ließen erwarten, dass er „zur Abwendung aufenthaltsbeendender Maßnahmen erneut in ähnlich gravierender Weise gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird“.
...
Merkwürdig, wird da ein 10-jähriges Kind nicht stutzig, wenn der Vater von einem Tag auf den anderen einen anderen Vor- und Zunamen hat und die Eltern ohne Hochzeit auf einmal verheiratet sind? Aber egal, jetzt ist ja alles vergeben und vergessen.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

07.08.2017 um 17:38
Zitat von emzemz schrieb:Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, habe er sogar einen gefälschten nepalesischen Pass vorgelegt

Die „Nachhaltigkeit und Beharrlichkeit“, mit der R. die Behörden über seine Identität und seinen Familienstand angelogen habe, ließen erwarten, dass er „zur Abwendung aufenthaltsbeendender Maßnahmen erneut in ähnlich gravierender Weise gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird“.
war klar, dass das ""rechtliche Problem in der Vergangeheit"" etwas heftiger gewesen sein musste, um sogar bei der Härtefallkommission Missfallen zu erregen.


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07.08.2017 um 18:06
@emz
@lawine
wie ist es eigentlich jetzt mit diesem Pass? Ich habe verstanden wer "flunkert", sprich eine falsche Identität angibt (Fragen beantworten, Formulare ausfüllen) dürfte das...aber einen falschen Pass zu "bestellen" und vorzulegen ist benötigt doch eine gewisse "Energie".
Gibt/gab es eine Anzeige wegen Urkundenfälschung?


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07.08.2017 um 18:39
@Abahatschi

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/bivsi-nepal-100.html
Da stand zu lesen, die Staatsanwaltschaft habe ein Verfahren gegen den Vater gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt. Da läge es durchaus im Bereich des Möglichen, dass dies selbigen gefälschten Pass betraf.


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08.08.2017 um 14:06
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/asylrecht/bivsi-vater-betrog-behoerden-52788652.bild.html

Bizarr: Dadurch, dass der Vater jetzt mit Bivsi zurück kehrte, ist er erstmals legal hier!

Das kommt so: Der Vater Bhim Rana hatte 1998 – Jahre vor Bivsis Geburt – unter dem falschen Namen Anil G. Asyl in Deutschland beantragt. Abgelehnt! Weil der Nepalese seine Papiere angeblich verloren hatte, konnte er nicht abgeschoben werden.
Man könnte jetzt sagen, alles gut ausgegangen und einen Strich unter den Fall ziehen. Dennoch bleibt da für mein Empfinden ein fader Beigeschmack. Irgendwie mag ich nicht daran glauben, dass das alles dem Engagement einer Schulklasse geschuldet sein soll. Mir waren dazu einfach zu viele Leute unterwegs, die ihre Parteizugehörigkeit in Klammern hinter sich herzogen. Man könnte fast meinen, da stehen demnächst Wahlen an :troll:
http://www.focus.de/politik/deutschland/immer-mehr-menschen-fordern-nach-dem-duisburger-fall-kriminelle-abschieben-bivsis-hierbehalten-deutschland-braucht-ein-einwanderungsgesetz_id_7446167.html
Daher ist es höchste Zeit, ein Einwanderungsgesetz auf den Weg bringen – so wie das SPD, Grüne und nun auch die FDP schon fordern. Dieses Gesetz soll klare Regeln für eine gezielte Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften schaffen und jenen Migranten eine dauerhafte Bleibeperspektive bieten, die keinen Anspruch auf Asyl haben, aber auf eigenen Beinen stehen und sich gut integriert haben. Parallel dazu müssen Abschiebungen krimineller Migranten mit aller Konsequenz durchgesetzt werden. Denn wir brauchen keine Kriminellen. Wir brauchen Bivsis.
Daraus lernen wir: wer aber seine Lohnsteuer zahlt, der ist nicht kriminell, wenn er einen gefälschten Pass vorlegt.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

08.08.2017 um 17:51
Zitat von emzemz schrieb:Daraus lernen wir: wer aber seine Lohnsteuer zahlt, der ist nicht kriminell, wenn er einen gefälschten Pass vorlegt.
Und wir wußten: wer seine Lohnsteuer nicht zahlt, der ist kriminell, wer einen richtigen Pass vorlegt.
Erinnert mich an America: vorne im Restaurant beschweren sich US Girls über die illegalen Mexikaner...die hinten schwarz arbeiten und Avocado Quinoa Veganschnitte machen.


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08.08.2017 um 18:50
Zitat von emzemz schrieb:Es sei denn, Bhim R. gelingt es, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft zu bekommen. Dass im entsprechenden Paragraphen ausdrücklich jene Anwärter davon ausgeschlossen sind, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, dürfte keine Hürde sein. Denn R. war in den vergangenen zwei Monaten in Nepal. Seine Rückkehr ist aufenthaltsrechtlich eine Zäsur, nach der man ihm seine damalige Täuschung nicht mehr vorhalten kann. Zumal der Mann seinen neuen Aufenthaltstitel nun unter seinem richtigen Namen bekam.
Ich bin sehr zufrieden damit, dass sie alle wieder in D sind, aber der Satz ist auch wieder etwas, das mir Bauchweh bereitet. In anderen Fällen ists dann wieder irgendeine dubiose Gestalt, die von einem solchen 2 Monats-Kurzgedächtnis des Staates profitiert.


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08.08.2017 um 19:52
Zitat von insidemaninsideman schrieb: In anderen Fällen ists dann wieder irgendeine dubiose Gestalt, die von einem solchen 2 Monats-Kurzgedächtnis des Staates profitiert.
Das kann man getrost ausschließen, denn ein "2 Monats-Kurzgedächtnis" dürfte sich kaum wiederholen lassen.
Wird jemand abgeschoben, so hat er erst mal eine einjährige Wiedereinreisesperre. In diesem Fall wurde diese ausnahmsweise aufgehoben, weil Bivsi zurückkommen durfte, sie ist schließlich de facto ein deutsches Kind und braucht bis zur Volljährigkeit ihre Eltern, die sich um sie kümmern.


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09.08.2017 um 12:27
Weisen wir die Falschen aus?
ZDF 22:15 heute
An den Bildern zu sehen, dass es vermutlich auch um Bivsi gehen wird.


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