Völkermord: Herero und Nama verklagen Deutschland
17.01.2017 um 20:58@Tussinelda
Ich pauschalisiere nicht. Und nochmal. Das waren keine Opfer das waren Betrüger die sich als Opfer ausgaben. Wenn ein Herero oder nama einen Anspruch geltend machen will so muss er belegen können wieso er Ansprüche geltend macht. Der will doch was vom Staat und nicht der Staat was von ihm. Dein Urgroßvater wurde von den Truppen getötet? Sag wann wo wie dann wird überprüft und wenn es stimmt soll er sein Geld erhalten. Oder sollen wir ihm auf Ehrenwort glauben?
@FF
Nach welcher Rechtsprechung denn? Der deutschen? Der namibischen? Die der USA? Eugh ? Den Haag? Siehst du da fängt es doch schon an.
Was ich will interessiert nicht. Was du willst allerdings auch nicht.
Wikipedia, Völkermord (kann per smartphone nicht zitieren)
Artikel 6 der Konvention geht grundsätzlich vom Territorialitätsprinzip aus, wonach Völkermord vor den Gerichten in den Ländern verfolgt wird, in denen die Tat begangen worden ist. Darüber ist die Zuständigkeit von internationalen Gerichtshöfen vorgesehen, soweit die Vertragsstaaten sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben.
In Deutschland ist der Straftatbestand des Völkermordes in § 6 des Völkerstrafgesetzbuches niedergelegt. Gemäß § 1 VStGB gilt für Völkermord das Weltrechtsprinzip, d. h. Taten können auch dann in Deutschland verfolgt werden, wenn sie weder in Deutschland begangen sind noch ein Deutscher beteiligt ist
Also wer jetzt? Namibia oder Deutschland?
Wikipedia, Völkermord an den Herero und Nama
Anfang Juli 2016 wurde Polenz bei seinem zweiten Besuch in Namibia das Stellungspapier der namibischen Regierung vorgelegt. Gleichzeitig überreichte er dem namibischen Staatspräsidenten ein Schreiben von Bundespräsident Joachim Gauck. In diesem Rahmen unterstrich der deutsche Botschafter für Namibia, Christian Schlaga, dass eine finanzielle Direktentschädigung ausgeschlossen sei. Vielmehr wolle man im Rahmen von Entwicklungsprojekten den Volksgruppen helfen
Also lieg doch nicht falsch.
Ich pauschalisiere nicht. Und nochmal. Das waren keine Opfer das waren Betrüger die sich als Opfer ausgaben. Wenn ein Herero oder nama einen Anspruch geltend machen will so muss er belegen können wieso er Ansprüche geltend macht. Der will doch was vom Staat und nicht der Staat was von ihm. Dein Urgroßvater wurde von den Truppen getötet? Sag wann wo wie dann wird überprüft und wenn es stimmt soll er sein Geld erhalten. Oder sollen wir ihm auf Ehrenwort glauben?
@FF
Nach welcher Rechtsprechung denn? Der deutschen? Der namibischen? Die der USA? Eugh ? Den Haag? Siehst du da fängt es doch schon an.
Was ich will interessiert nicht. Was du willst allerdings auch nicht.
Wikipedia, Völkermord (kann per smartphone nicht zitieren)
Artikel 6 der Konvention geht grundsätzlich vom Territorialitätsprinzip aus, wonach Völkermord vor den Gerichten in den Ländern verfolgt wird, in denen die Tat begangen worden ist. Darüber ist die Zuständigkeit von internationalen Gerichtshöfen vorgesehen, soweit die Vertragsstaaten sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben.
In Deutschland ist der Straftatbestand des Völkermordes in § 6 des Völkerstrafgesetzbuches niedergelegt. Gemäß § 1 VStGB gilt für Völkermord das Weltrechtsprinzip, d. h. Taten können auch dann in Deutschland verfolgt werden, wenn sie weder in Deutschland begangen sind noch ein Deutscher beteiligt ist
Also wer jetzt? Namibia oder Deutschland?
Wikipedia, Völkermord an den Herero und Nama
Anfang Juli 2016 wurde Polenz bei seinem zweiten Besuch in Namibia das Stellungspapier der namibischen Regierung vorgelegt. Gleichzeitig überreichte er dem namibischen Staatspräsidenten ein Schreiben von Bundespräsident Joachim Gauck. In diesem Rahmen unterstrich der deutsche Botschafter für Namibia, Christian Schlaga, dass eine finanzielle Direktentschädigung ausgeschlossen sei. Vielmehr wolle man im Rahmen von Entwicklungsprojekten den Volksgruppen helfen
Also lieg doch nicht falsch.