Issomad schrieb:Treffender wäre die Aussage 'Man kümmert sich mehr um die Täter als um die Opfer.'
Das stimmt schon. Und das ist nicht falsch. Der Staat hat sich eben um Bestrafung und Resozialisierung zu kümmern. Um die Behandlung körperlicher und seelischer Wunden kümmern sich ja normalerweise Ärzte/Therapeuten und das sind halt üblicherweise keine Beamten (also somit auch nicht "der Staat").
Die Täter werden eben nicht beschützt. Nur Opfer oder potenzielle Opfer werden beschützt. Wenn jemand Selbstjustiz begehen will und sich an einem Täter selber rächen will - dann beschützt man diesen Täter, da er ja auch ein Recht darauf hat und nicht zum Opfer werden soll. Ist somit eine Grundvoraussetzung eines Rechtsstaates, so zu handeln - gegen die Willkür und Selbstjustiz.
Dass Opfer und deren Angehörige das subjektiv anders sehen liegt eben daran, dass sie befangen sind und dass oft reisserisch in der Presse berichtet wird ohne auf die Details einzugehen. Da sind oft die Strafen dann überall zu niedrig - obwohl das gesetzlich mögliche Strafmaß viel mehr zulässt und man da nur einen der harmloseren Fälle rausgepickt hat und aufbauscht. Geschieht oft.
Gesetzesänderungen sind demnach auch gar nicht unbedingt nötig - da es vielmehr eher oft an nicht ausgenutztem (bereits vorhandenem) Spielraum liegt. Und das liegt an den Richtern. Finde die entscheiden oft gut. (Rechtsmittel können seitens der Staatsanwaltschaft auch eingelegt werden noch, falls es denen zu niedrig scheint.) Ab und zu Fehler kommen mal vor - sind auch nur Menschen. Aber das ändert man nich durch Gesetze, wenn Richter da dann trotzdem es anders sehen und eine niedrigere Strafe wählen.
Größtes Problem seh ich tatsächlich beim Jugendstrafrecht - vor allem wenn es gegen ältere und wehrlose Menschen geht oder gegen Menschen die irgendwo helfen wollen und dann von Jugendlichen totgeprügelt werden. (Finde Gewalt gegen ältere Menschen - die zuvor in Deutschland hart gearbeitet haben und alles mit für uns aufgebaut haben - schlimmer als Gewalt gegen Kinder.)
Da ists halt oft so, dass Jugendliche gern mal gegen solche Leute randalieren. Denke ab 12 könnte man schon starten mit Strafmündigkeit. (Man hat ja dann immernoch den Spielraum und kann mit den kleinen Strafen anfangen.) Ab 18 fix Erwachsenenstrafrecht (statt Übergangsfrist bis 21 einzuräumen). Und bei richtig harten Sachen schneller mal hoch. Das sollte selbst der Dümmste schon als Kind ohne lockere Vorwerwarnung wissen, dass bestimmte Sachen nicht gehen. Klar, bei einfacher Körpververletzung (keine dauerhaften Schäden), Diebstahl usw. - da ist es schon sinnvoll wenn man die jungen Leute langsam heranführt und sie auch erzieht. Antiagressions-Training. In der jungen Phase wo sowas noch Wirkung zeigen kann. (Wenn sies nich begreifen dann härter.)
Aber schwere Körperverletzung wo erwachsene direkt ohne Bewährung auch mal gleich mit dabei sind (je nach Heftigkeit) - da sollte z. B. auch bei jüngeren deutlichere Zeichen gesetzt werden.