insideman schrieb:Ist das was man einheimischen Schülern, viele auch über 18, zumuten kann, für Flüchtlinge denn unzumutbar?
soweit ich weiß ist das nicht so ohne. bei der BW durften unsere Spinte auch nicht durchsucht werden, es sei den es besteht ein Verdacht. Wir wurden dann halt freundlich gefragt.
Es ist ein Problem der REchtsverhältnisse. Das Hausrecht geht an den Mieter über. Bei einem INternat o.ä. wird die Erlaubniss einer Zimmerdurchsuchung übertragen mit einem Vertrag.
wie das in deinem Fall ausgesehen hat - keine Ahnung.
Unterschreiben Flüchtlinge einen solchen VErtrag? keine Ahnung, wenn nicht, haben sie eben quasi das selbe Recht wie ein Mieter (vergleichbar mit Harz4-Mietern, auch diese haben ja rechte).
insideman schrieb:Rechtfertigung? Schon mal was von Hausrecht gehört? Das sind nicht deren Wohnungen
nein, heißt aber dennoch nicht das sie keine Rechte haben. Sondern wie oben gesagt, jeder Mieter und Bewohner hat Rechte.