Sprengstoffanschlag in Ansbach
25.07.2016 um 19:58@shionoro
Es gibt eine Rechtliche Grundlage zur Unterbringung, das ist Fakt.
Wenn der Attentäter so krank wäre wie du es behauptest wäre diese wahrscheinlich zur Anwendung gekommen.
Wenn nicht hat der Arzt einen Fehler gemacht.
Da wir keinen Einblick in die krankenakte haben ist das reine Spekulation und müßig darüber zu diskutieren.
Ich halte dem Attentäter nicht für psychisch krank, zumindest nicht wie du es darstellst.
Und seine Ärzte offensichtlich auch nicht.
Es gibt eine Rechtliche Grundlage zur Unterbringung, das ist Fakt.
Wenn der Attentäter so krank wäre wie du es behauptest wäre diese wahrscheinlich zur Anwendung gekommen.
Wenn nicht hat der Arzt einen Fehler gemacht.
Da wir keinen Einblick in die krankenakte haben ist das reine Spekulation und müßig darüber zu diskutieren.
Ich halte dem Attentäter nicht für psychisch krank, zumindest nicht wie du es darstellst.
Und seine Ärzte offensichtlich auch nicht.