Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel
23.03.2016 um 18:58@Realo
http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/30.html
Kurz Du hast von Recht keinen Schimmer.^^
Nein es reicht der subjektive Tatbestand, das heißt das Wissen und Wollen der Straftatsbegehung, kurz Vorsatz.Realo schrieb: Auf so einen Einwand hab ich natürlich gewartet. Vorbereitung ist etwas konkretes, z.B. die Bestandteile für eine Bombe organisieren.
Auch das kann bereits ausreichen gem. §§ 129a und 129b i. V. m. § 30 StGB:Realo schrieb: Der Mann, mit dem ich diskutierte, sprach aber von TerrorABSICHT.
http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/30.html
Unterschieden wird der subjektive und objektive Tatbestand, die "Mordabsicht" wäre somit der subjektve Tatbestand, der "versuchte Mord" der objektive Tatbestand.Realo schrieb: Absicht und Vorbereitung einer Tat ist etwas völlig verschiedenes. Es gibt z.B. den Straftatbestand versuchter Mord, aber keinen Straftatbestand Mordabsicht.
Doch das juckt einen Juristen schon und geregelt ist das unter §24 StGB "Rücktritt" von einer Straftat.Realo schrieb: Wenn 3 Leute in der Kneipe besprechen, einen Bankraub zu begehen und dann feststellen, dass zu viele Unwägbarkeiten dagegen sprechen und daher drauf verzichten, juckt das keinen Juristen, weil kein Paragraf berührt ist.
Eben doch, hier wäre der Versuch bereits beendet und auch wenn sie nur die Absicht gehabt hätten und schon von der Polizei gestoppt würden, bevor sie auch nur eine Tathandlung begehen konnten, wäre das strafbar, mindestens nämlich nach §30 StGB (siehe oben)Realo schrieb: Wenn sie sich alles für die Tat besorgen und dann, wenn sie in die Bank stürmen, von Bullen oder anderen am Bankraub gehindert werden, spricht man von versuchtem Bankraub, und das ist strafbar. Die Absicht nicht.
Kurz Du hast von Recht keinen Schimmer.^^