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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

28.06.2014 um 20:40
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Sie berichtet seit Seiten über ihr Ehrenamt, entschuldige das ich das gerne nachlesen würde, weil tatsache Interesse an der Sache habe.
Ja würde ich auch gerne. Aber eben seit Seiten wird darüber geredet und tada es wurde noch immer kein Ehrenamt genannt. keine Organisation oder Hilfswerk oder was auch immer...Und klar kann man jetzt auch Kaffeekränzchen gerne als Gemeinnützige Arbeit beschreiben.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Geh du Kaffee trinken mit wem du willst, aber spar dir solch unnützen Einwände
Mach ich. Und verzeih wenn ich das offensichtliche Anspreche.Und das ist schlichtweg das da nichts mehr kommen wird.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

28.06.2014 um 20:42
@Sanyoo

Jetzt hab ich's erst verstanden. :D

Entschuldige, die ironie zog an mir vorbei. Sooorry :o


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.07.2014 um 21:11
Miese Praktiken am Arbeitsplatz um zu kündigen.

Dieses mal geht es um einen Autozubehörlieferanten, welcher Scheinwerfer produziert, es handelt sich nicht um Bosch

Folgendes wurde bei dem Scheinwerfer und Leuchtmittelproduzenten, welchen wir alle kennen gemacht: Man legte eine Kiste mit Dingen an die Stempeluhr, und versteckte eine Kamera, für viele sah es so aus als wäre es umsonst, am nächsten Tag wurden 200 Mitarbeiter wegen Diebstahls gekündigt.

Der besagte Zubehörlieferant brauchte deshalb nicht einmal abfindungen zahlen und Kündigungsfristen einhalten. Billiger billliger billiger billiger billiger, am besten arbeiten wir bald für 4€ Brutto.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.07.2014 um 21:22
Zitat von juperajupera schrieb:Folgendes wurde bei dem Scheinwerfer und Leuchtmittelproduzenten, welchen wir alle kennen gemacht: Man legte eine Kiste mit Dingen an die Stempeluhr, und versteckte eine Kamera, für viele sah es so aus als wäre es umsonst, am nächsten Tag wurden 200 Mitarbeiter wegen Diebstahls gekündigt.
Was war das? Obst und Bonbons? Sowas kann doch vor einem Arbeitsgericht nie durchgehen oder ?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.07.2014 um 21:29
Philips ist einfach ein tolles Unternehmen, besonders bei mir in Aachen


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04.07.2014 um 21:50
Meines wissens waren es irgendwelche Leutmittel, Birnen oder so..
In Arbeitsverträgen von Leiharbeitern steht oft: Beleidigung der Mitarbeiter = 5000€ Strafe.
Wenn man den ganzen Tag wie dreck behandelt wird und nichts sagen darf, bleibt man doch lieber zu hause!


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04.07.2014 um 23:18
Ich nehm doch auch nichts von der Arbeit mit, ohne zu fragen. Wenn es Butterbrote wären könnte man noch sagen okay, aber wenn es richtige Produkte sind?!?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

04.07.2014 um 23:23
Also Leuchtmittel sollte man in einem Betrieb der Leuchtmittel herstellt vl nicht unbedingt mitnehmen. Das ist klar, dass das als Diebstahl ausgelegt werden kann.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.07.2014 um 11:24
Wer so dumm ist und das mitgehen lässt, hat doch selbst schuld. Es gab doch damals diesen Fall von dieser Supermarktfrau, die ein Brötchen geklaut hatte oder sowas, kriege es nicht mehr richtig zusammen. Die zog auch vor zig Gerichte und am Ende stand fest, dass Diebstahl nunmal Diebstahl ist, egal, was es ist, und dass die Kündigung rechtens ist.

Ob das jetzt human ist oder nicht, steht ja gar nicht zur Debatte. Aber daran sieht man doch, dass man es tunlichst vermeiden sollte, auch nur irgendwas von seiner Arbeitsstelle mitzunehmen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.07.2014 um 11:32
Zitat von juperajupera schrieb:In Arbeitsverträgen von Leiharbeitern steht oft: Beleidigung der Mitarbeiter = 5000€ Strafe.
Das dürfte eine unzulässige Klausel im Arbeitsvertrag sein. Abgesehen davon sollte man andere Leute ohnehin nicht beleidigen. Gehört sich nicht und kann Straftatbestand sein.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.07.2014 um 11:37
Zitat von juperajupera schrieb:Folgendes wurde bei dem Scheinwerfer und Leuchtmittelproduzenten, welchen wir alle kennen gemacht: Man legte eine Kiste mit Dingen an die Stempeluhr, und versteckte eine Kamera, für viele sah es so aus als wäre es umsonst, am nächsten Tag wurden 200 Mitarbeiter wegen Diebstahls gekündigt.
Das ist sicherlich keine noble Aktion des AG, allerdings sollte man vielleicht trotzdem vorher fragen, bevor man sich irgendwas nimmt. Oder war irgendwo zu erkennen, dass es sich bei dem Inhalt der Kiste um Geschenke handelt?

Zur Not geht man vor das Arbeitsgericht. Da könnte man argumentieren, dass 200 AN gedacht haben, dass es sich um Geschenke handelt und möglicherweise wird die fristlose Kündigung anschließend für unwirksam erklärt. 200 Leute sollten das doch gebacken kriegen, oder?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.07.2014 um 11:39
Inwiefern hat nun Hartz 4 zum Diebstahl animiert?


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05.07.2014 um 11:40
@capspauldin
Na, durch die "Menschenunwürdige" Behandlung und Kündigung des AG sind die ganzen Arbeiter jetzt dazu verdammt, menschenunwürdig unter menschenunwürdigem Hartz4 zu leben


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.07.2014 um 11:40
War da nicht auch mal was mit jemandem der sein Handy aufgeladen hatte?

Also wenn dann Stromdiebstahl nachgewiesen und man fristlos gekündigt wird, das auch noch durchgeht, dann sage ich auch tschüss Arbeitswelt, hallo Hartz4.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.07.2014 um 11:47
@löm

Aber jetzt haben ja 200 Leute viel bessere Glühbirnen zu hause, dadurch sparen die nun auch an den Nebenkosten.

Positiv an die Zukunft gehen und Kisten die rumstehen das nächste mal meiden, man ist doch nicht Link und trägt ein Schwert


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

05.07.2014 um 11:52
@jupera

Ich habe mich jetzt nochmal kurz informiert, weil ich da was im Hinterkopf hatte, was das Thema Massenentlassungen angeht. Werden so viele Mitarbeiter gekündigt, muss sowohl der Betriebsrat (falls es einen gibt) als auch die Arbeitsagentur rechtzeitig über Gründe etc. seitens des AG informiert werden und die Arbeitsagentur muss die Zustimmung zu den Entlassungen geben.

Dieser Fall wirkt irgendwie merkwürdig, ja quasi schon medienwirksam tragisch. Wurden die AN alle fristlos gekündigt? Falls du es schaffst, wäre es super, wenn du mehr Details zu dem Fall schildern könntest.


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05.07.2014 um 12:04
wenn man schon wegen "Klauen" keinen Job mehr bekommt, soll man sich doch gleich als ordentlicher Dieb ausbilden lassen, und hier eine Kariere anstreben. ;)

ob es dafür einen Zuschuss vom Amt gibt?^^


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

11.07.2014 um 15:13
Wittenberger klagte erfolgreich gegen Sperrung seiner Hartz-IV-Bezüge
Jobcenter muss gekürzte Stütze nachzahlen

Weil er 2011 den Arbeitsantritt im Schaugarten an der Elbe in Wittenberge verweigerte, sperrte das Jobcenter Prignitz Andreas G. 30 Prozent seiner Hartz-IV-Bezüge. Dies ließ sich der arbeitlose Mann jedoch nicht gefallen. Er reichte Klage vor dem Sozialgericht Neuruppin ein - und bekam nun Recht.

Wittenberge. Vor dieser "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" hatte es Andreas G. aus Wittenberge von vornherein gegraust. Er sollte im Schaugarten an der Elbe in Wittenberge arbeiten und befürchtete das Schlimmste: Unbezahlte Mehrarbeit, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen, vor allem aber fehlende Perspektiven nach dem Ende der Maßnahme. Er verweigerte den Arbeitsantritt. Das Jobcenter Prignitz seinerseits sperrte dem Mann für drei Monate 30 Prozent seiner Bezüge.

Das war im Jahr 2011. Andreas G. hatte dagegen vor dem Sozialgericht Neuruppin geklagt und jetzt Recht bekommen. Die Sanktion muss zurückgenommen werden, G. erhält das Geld nachgezahlt. "Das ist ein Signal an viele Menschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden", sagt Andreas G.

Richter sehen im Urteil keine Signalwirkung

Diese Sicht teilen die Neuruppiner Sozialrichter zunächst nicht. "Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung", heißt es in der Urteilsbegründung.

Dennoch lassen einige der im Urteil getroffenen Feststellungen aufhorchen: Es sei nicht erkennbar, inwiefern die Teilnahme an der Maßnahme dem Kläger wieder in Arbeit hätte bringen können. Das aber sei das "Endziel" einer jeglichen Mehraufwandsentschädigung (MAE), schreiben die Richter. Zudem hätte erkennbar sein müssen, dass die Arbeitsgelegenheit im Schaugarten am Wittenberger Elbdeich "erforderlich" gewesen sei, um G. wieder in Arbeit zu bringen.

Doch für die geplante Arbeit Andreas G.s sei weder eine Prognose seiner Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt vorhandenen gewesen noch ein Konzept dafür. Daher stelle sich "die Frage, welchem Zweck die Maßnahme dienen sollte", bemerken die Richter. Vielmehr stelle sich jedoch die Frage, "ob eine Absenkung (der Leistungen - Anm. d. Red.) auch dann erfolgen kann, wenn eine Arbeitsangelegenheit offenbar lediglich als Versuch gestartet wird, wie der Leistungsberechtigte auf eine solche reagiert", schrieben die Richter ins Urteil und damit dem Jobcenter ins Stammbuch. Als Beleg wird angeführt, dass dem Kläger später keine weiteren Maßnahmen mehr angeboten wurden.

Hartz-IV-Empfänger sollte Aufgaben der Stadt übernehmen

Schließlich hegt das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass die Maßnahme überhaupt "zusätzlich" im Sinne des Sozialgesetzbuches gewesen sei. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeiten gefördert werden, die regulär von gewerblichen Betrieben ausgeführt werden können. Andreas G. hätte Folgendes tun sollen: Bepflanzung von Beetflächen, Sauberhalten der Beete; Erneuerung der Rasenflächen, Beseitigung von Wildwuchs, Pflege der Bäume, Sträucher und Hecken; Pflege und Reinigung des Flussverlaufs "Elbe" sowie sonstige Tätigkeiten aus dem Landschaftsbereich. Das aber seien Tätigkeiten, die üblicherweise dem Betreiber der Anlagen obliegen. Im Jahr 2011 war das die Stadt Wittenberge.

Geschäftsführer des Jobcenters weist Vorwürfe zurück

Alles in allem ein denkwürdiges Urteil gegen das Jobcenter Prignitz. Müssen MAE künftig ganz anders geplant werden? Geschäftsführer Thomas Puth stimmt dem Gericht vor allem darin zu, dass es sich um einen Einzelfall handelt. "Wir konnten in dem Verfahren nicht hinreichend beweisen, dass es sehr wohl konkrete Eingliederungsziele gab. Aber bei uns gilt das gesprochene Wort, und nach drei Jahren ist es so gut wie unmöglich, Einzelheiten von damals zu dokumentieren." Den Vorwurf, der Schaugarten sei keine "zusätzliche Tätigkeit", weist Thomas Puth zurück. "Einziges Ziel des Schaugartens war es, dort Arbeitsgelegenheiten für Kunden anzubieten, die sich wieder an einen strukturierten Tagesablauf gewöhnen sollen." Im Übrigen lasse das Jobcenter solche Tätigkeiten von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkerschaft und bei Grünarbeiten vom Garten- und Landschaftsgartenverband prüfen. Keine der Institutionen habe Einwände geltend gemacht, versichert Thomas Puth.

7.694 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut das Jobcenter Prignitz

Inzwischen werde die MAE nur noch sehr individuell auf die Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen zugeschnitten. Derzeit biete das Jobcenter pro Jahr 600 Plätze in MAE an, die dann von 800 bis 900 Personen besetzt würden. 7694 "erwerbsfähige Leistungsberechtigte" betreut das Jobcenter Prignitz insgesamt. "Wir werten das Urteil natürlich aus. Rechtsmittel hat das Gericht nicht zugelassen", sagt Thomas Puth.

Andreas G. sagt: "Die wollen nicht, dass mein Beispiel Schule macht."

Von Andreas König

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Jobcenter-muss-gekuerzte-Stuetze-nachzahlen


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11.07.2014 um 16:40
Na ein Arbeitstier scheint Andi eh nicht zu sein, der soll der arbeitenden Schicht nicht im Wege stehen. Er hat sein Recht und die Arbeitswelt seine Ruhe.


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12.07.2014 um 12:39
HARTZ IV
Sozialgericht rügt Jobcenter - Hartz-IV-Bezieher unfair behandelt

Olpe/Dortmund. Dem Jobcenter im Kreis Olpe steht möglicherweise eine Klageflut ins Haus. Das Sozialgericht in Dortmund hat die Art und Weise, wie das Jobcenter den angemessenen Wohnraum von Hartz-IV-Beziehern berechnet, als nicht zulässig bewertet. Ein 47-jähriger Mann aus Olpe fühlte sich ungerecht behandelt.

In dem Erörterungstermin der 58. Kammer ging es um die Klage eines Mannes aus Olpe, der in einer 80 Quadratmeter großen, 300 Euro Kaltmiete kostenden und laut Jobcenter „unangemessenen“ Wohnung lebt. Deshalb bekommt er nur 230 Euro für eine 50-Quadratmeter-Wohnung. Das muss nun korrigiert werden. Die aktuelle Wohnung des Mannes sei durchaus angemessen, sagte der Richter.

Sieg auf ganzer Linie
„Das war ein Sieg auf ganzer Linie“, freute sich der 47-jährige Hartz-IV-Bezieher nach den rund einstündigen Sondierungsgesprächen im Gerichtssaal 22 des Sozialgerichtes, an dem auch Gabrowskis Rechtsanwalt Klaus Hesse (Olpe) und eine Vertreterin des Jobcenters teilnahmen.

Der Vorsitzende Richter Klein bemängelte, dass das Jobcenter des Kreises Olpe kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung des angemessenen Wohnraumes präsentieren könne. So würden die Zahlungen im Kreis Olpe auf der Grundlage eines einfachen Mietspiegels ermittelt. „So etwas geht nicht; alles wurde falsch berechnet“, sagte Klaus Hesse.

Qualifizierter Mietspiegel zur Wohnraum-Bewertung notwendig
Notwendig ist nach Auffassung der 58. Kammer des Dortmunder Sozialgerichts ein qualifizierter Mietspiegel, der keine pauschalen Quadratmeterpreise enthalte, sondern mit detaillierten Angaben zu jeder einzelnen Straße aufwarten könne. Verschiedene Gebietskörperschaften ermitteln den angemessenen Wohnraum allerdings auch auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes. Selbst dann, rechnete das Gericht vor, wäre die aktuelle Wohnung billiger als zulässig.

Der Richter schlug schließlich eine gütliche Einigung vor. Wenn das Jobcenter im Falle des 47-jährigen Olpers nach dem Wohngeldgesetz verfahre, sei die Angelegenheit vom Tisch. „Das Gericht hat dringend dazu geraten“, bekräftigte Rechtsanwalt Klaus Hesse, doch die beklagte Partei habe abgelehnt. Zunächst jedenfalls. „Wir müssen jetzt die Stellungnahme des Kreises abwarten. Entweder er verfährt nach Wohngeldgesetz oder er erstellt ein schlüssiges Konzept“, betonte Hesse. Die Erstellung eines solchen Konzeptes könne durchaus einen sechsstelligen Kostenaufwand verursachen, erklärte der Rechtsanwalt.

So sehr sich der 47-Jährige auch über seinen Erfolg freute, so sehr ärgerte ihn der Umstand, dass bis zu einer Reaktion des Jobcenters auf das Ergebnis des Dortmunder Erörterungstermins noch einige Zeit vergehen kann. Bis dahin fehlt ihm nämlich das Geld, das ihm eigentlich zusteht. Doch Anwalt Klaus Hesse hatte noch im Gerichtsgebäude eine Lösung parat. Er beantragte für den Olper ein Darlehen - beim Jobcenter.

Zehn weitere Fälle aus dem Kreis Olpe
Die Hauptverhandlung des Sozialgerichts, der die Erörterung vorausging, ist noch nicht terminiert worden. Der Dortmunder Richter beschäftigte sich qam Freitag übrigens nicht nur einmal mit dem Jobcenter Olpe. Wie dem Aushang vor dem Gerichtssaal 22 im Erdgeschoss des Landesbehördenhausen zu entnehmen war, standen zehn weitere Fälle aus dem Kreis Olpe auf seinem Terminkalender.

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-olpe-wenden-und-drolshagen/sozialgericht-ruegt-jobcenter-hartz-iv-bezieher-unfair-behandelt-id9583687.html (Archiv-Version vom 15.07.2014)


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