@defmerapi22 schrieb:
Darum ist es nicht nur ein Armutszeugnis für Deutschland, sondern, es widerspricht auch den deutschen Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1, wenn man Menschen durch Sanktionen jede Würde nimmt!
def schrieb:Auch dir sei gesagt, dass das eine Falschaussage ist...
Falschaussage die Du beweisen kannst!?
;)Dann bitte das beste deutsche GG das wir je hatten:
"Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art 12
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdfAch und noch dies, für alle die meinten es war in der NS, oder SED-Diktatur besser:
"In der DDR wurde der Umgang mit „Asozialität“ bzw. „krimineller asozialer Lebensweise“ 1968 in § 249 des Strafgesetzbuchs geregelt.[6] Als Begründung wurde angegeben, dass Asozialität eine Quelle der Kriminalität wäre. Nichtarbeit wurde als "Parasitentum" und "permanente Entwendung von Volksvermögen" eingestuft.[7] Darüber hinaus existierten etliche Dienstanweisungen zum Umgang mit „Asozialen“. Gefährdet waren Menschen, welche die „Entwicklungsgesetze der sozialistischen Gesellschaft unvollständig oder gar nicht widerspiegeln, […] indem sie bummeln, kränkeln [sic], aktiv den Prozess der Tätigkeit stören.“
Erziehung und Strafe bei der Verfolgung von nicht gesellschaftskonformem Verhalten stellte in der DDR somit einen rechtlichen und ordnungspolitischen Komplex dar, der im bundesrepublikanischen Recht so nicht existierte und existiert."
Wikipedia: ObdachlosendiskriminierungFazit: Wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 festgestellt hat, der ALG2 Satz ist zu gering und darf nicht gekürzt werden!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.htmlhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html